Standortbescheinigung: EMF-Datenbank nennt letzten Stand (Forschung)

H. Lamarr @, München, Montag, 16.03.2009, 13:45 (vor 5730 Tagen) @ H. Lamarr

Aber wie ist das mit dem Datum der Standortbescheinigung in der EMF-Datenbank der BNetzA nun genau: Ist dies das Datum der ersten Bescheinigung (Errichtung eines neuen Standorts) oder ist dies das Datum der letzten Änderung (Ergänzung eines vorhandenen Standorts).

Also, soviel ist bis jetzt durch Auskunft der BNetzA klar geworden: Das in der EMF-Datenbank der BNetzA zu einem Standort genannte Datum der Standortbescheinigung ist das Datum der aktuell gültigen Standortbescheinigung! Dieses Datum ist also nur dann mit dem Erstinbetriebnahmedatum*) eines Standorts identisch, wenn der Standort unverändert beibehalten wurde und z.B. keine neuen Antennen hinzukamen oder die Sendeleistung angehoben wurde. Sobald eine genehmigungspflichtige Änderung durchgeführt wurde, ist das Erstinbetriebnahmedatum (für Bürger) in der Datenbank nicht mehr erkennbar, weil stets nur das Datum der zuletzt erteilten Standortbescheinigung sichtbar ist.

*) Vorsicht: Erstinbetriebnahmedatum bedeutet nicht, dass der Mobilfunksender eines Standorts exakt an diesem Tag in Betrieb ging, sondern, dass der Sender nicht früher in Betrieb war. Die tatsächliche Inbetriebnahme kann aber Tage oder Wochen nach dem angezeigten Datum erfolgen. Dies sollte beachten, wer erstmaliges Auftreten von EMF-Krankheitssymptomen mit dem Datum in Zusammenhang bringen möchte.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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