EBI "Stop 5G": EU-Kommission killt 7 von 23 EBI-Anträgen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 26.03.2022, 00:07 (vor 780 Tagen) @ H. Lamarr

Wegen eines formalen Fehlers der EBI "Stop 5G" in mindestens sieben ihrer 23 Anträge (Handlungsaufforderungen) an die EU-Kommission, sieht die Kommission bei den betroffenen Forderungen keine Verpflichtung zu handeln, sollte die EBI überhaupt erfolgreich sein. Dass der Fehler der EBI überhaupt ans Licht kam, ist einer irreführenden Meldung des ÖDP-Bundesverbands zu verdanken.

Am 18. März 2022 machte sich der ÖDP-Bundesverband auf seiner Website für die europäische Bürgerinitiative "Stop 5G" stark (Auszug):

[...] Die EBI setzt sich für den Schutz der Umwelt, des Lebens und der Privatsphäre ein. In dieser EBI fordern die „Europeans for Safe Connections“ die EU auf, unsere Gesundheit, unsere Umwelt und unsere digitalen Rechte zu schützen, indem sie

• Vorschriften zum Schutz allen Lebens vor Hochfrequenz- und Mikrowellenstrahlung erlässt,
• stärkere Regulierungen zum Schutz der Umwelt vor allen Auswirkungen von 5G und der Digitalisierung durchsetzt sowie
• einen wirksamen Datenschutz sicherstellt, um unsere Privatsphäre, Sicherheit und Freiheit zu schützen.

Diese Hauptforderungen, die in 23 Vorschlägen für EU-Vorschriften detailliert begründet sind, wurden von der EU vollumfänglich akzeptiert. Da auch die ÖDP sich für Gesundheit, Natur-, Ressourcen-, Klima- und Datenschutz und für ein Moratorium des 5G-Mobilfunks einsetzt, bitten wir Sie um Unterstützung dieser EBI.

Ab 1. März 2022 müssen innerhalb von 12 Monaten 1 Million Unterschriften innerhalb von Europa gesammelt werden. Wenn die EBI erfolgreich ist, werden die Europäische Kommission und das Europäische Parlament gezwungen sein, die Vorschläge für einen Rechtsakt zu prüfen.[...]

Mit der rot markierten Textpassage erweckt die ÖDP den Eindruck, die EU [sik] sei von den 23 Handlungsaufforderungen der EBI angetan und warte nur darauf, diese umsetzen zu dürfen.

Das ist natürlich völliger Blödsinn, nichts davon stimmt. Richtig ist (gemäß EU-Kommission):

► Die Schlussfolgerung, dass die Voraussetzungen für die Registrierung einer EBI durch die EU-Kommission erfüllt sind, bedeutet nicht, dass die Kommission die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Initiative bestätigen würde. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider und ist keinesfalls als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.

► Einige der 23 Handlungsaufforderungen der EBI "Stop 5G", insbesondere unter den Nummern 4, 7, 12, 13, 17, 18 und 23, zielen nicht darauf ab, dass die Kommission einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorlegt. Eben weil die Kommission darin nicht aufgefordert wird, einen solchen Vorschlag vorzulegen, erfüllen die betroffenen Handlungsaufforderungen der EBI nicht die Bedingung, um als Teil des Gegenstands der Initiative registriert zu werden. Sie fallen somit nicht in den Anwendungsbereich des Beschlusses, die EBI "Stop 5G" zu registrieren. Es liegt im freien Ermessen der Kommission die betroffenen Handlungsaufforderungen der EBI ggf. dennoch zu berücksichtigen.

Die von dem formalen Versäumnis der EBI "Stop 5G" ins Abseits manövrierten und somit praktisch gegenstandslos gewordenen sieben Handlungsaufforderungen lauten:

4. Gewährleistung der Vorlage zusätzlicher Expositionsleitlinien, aufgestellt von Wissenschaftlern, die über biomedizinisches Fachwissen verfügen und frei von Interessenkonflikten sind, sowie der Einsetzung eines neuen Gremiums oder Erweiterung des Tätigkeitsbereichs des Wissenschaftlichen Ausschusses „Gesundheits-, Umwelt- und neu auftretende Risiken“ (SCHEER) zur Bewertung der bioaktiven Parameter hochfrequenter elektromagnetischer Felder.

7. Aufklärung der Öffentlichkeit über die von drahtlosen Verbindungen ausgehenden Gefahren und über Möglichkeiten der Expositionsminderung (z. B. mit Kabeln).

12. Verringerung des massiven Stromverbrauchs, der durch digitale Kommunikationstechnik verursacht wird, indem Kabel- und Niedrigenergielösungen im Aktionsplan für den europäischen Grünen Deal Vorrang eingeräumt wird.

13. Einbeziehung des Abfalls von Elektro- und Elektronikaltgeräten, anderer Abfallprodukte und der Umweltauswirkungen des Bergbaus zur Gewinnung seltener Erden und Metalle, die in elektronischen Geräten verwendet werden, in den „Null-Schadstoff-Aktionsplan“.

17. Forderung eines sofortigen Moratoriums für 5G-Satelliten-Megakonstellationen weltweit, bis die nachteiligen Umweltauswirkungen beseitigt worden sind.

18. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen Raumfahrtprojekten als Priorität der europäischen Raumfahrtpolitik.

23. Organisation öffentlicher Debatten darüber, ob oder in welchem Umfang digitale Innovationen genehmigt werden sollen, unter Leitung von Wissenschaftlern, die über biomedizinisches Fachwissen verfügen und frei von Interessenkonflikten sind: Einsetzung eines neuen Ethikausschusses oder Ausweitung der Tätigkeiten der EGE.

Würde die EBI mit offenen Karten spielen, müsste sie mMn auf ihrer Kampagnen-Website offenlegen, dass die betroffenen sieben Handlungsaufforderungen von der EU-Kommission nicht anerkannt wurden und die Kommission sie deshalb bei einem Erfolg der EBI freundlicherweise beachten kann, aber nicht muss. Gegenwärtig ist davon auf der Website der EBI jedoch weit und breit nichts zu sehen, Besucher der Website werden in dem Glauben gelassen, alle 23 Handlungsaufforderungen wären politisch relevant.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
ödp, Irreführung, Forderungen, EBI, Stop (((5G))), Signstop5g.eu


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