EU-Kommission lässt Europäische Bürgerinitiative "Stop 5G" zu (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 08.10.2021, 23:36 (vor 1140 Tagen)

Die Europäische Kommission hat am 7. Oktober 2021 beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel "Stop (((5G))) – Stay Connected but Protected" ("Stopp (((5G))) – vernetzt aber geschützt bleiben") zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzulegen, um einen besseren Schutz aller Lebensformen vor bestimmten mutmaßlichen Risiken von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und Mikrowellenstrahlung zu erreichen, um den Schutz der Umwelt vor bestimmten anderen mutmaßlichen Auswirkungen von 5G und der damit einhergehenden Digitalisierung zu gewährleisten und um einen wirksamen Schutz – auch vor Cyberkriminalität – von personenbezogenen Daten, die mit den neuen Kommunikationstechnologien verarbeitet werden, sicherzustellen.

Der Beschluss zur Registrierung ist rechtlicher Natur und greift den letztlichen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative und den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen plant, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält, nicht vor.

Da die Europäische Bürgerinitiative die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Die Registrierung bedeutet nicht, dass die Kommission die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Initiative bestätigen würde, für die allein die Organisatorengruppe verantwortlich ist. Einige der im Rahmen dieser Initiative gemachten Aussagen stehen in der Tat im Widerspruch zu der Kommission vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und zu der Einschätzung der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), der von der Weltgesundheitsorganisation mit der Bewertung gesundheitlicher Risiken beauftragten Einrichtung.

Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider und ist keinesfalls als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Registrierung können die Organisatoren mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb von einem Jahr eine Millionen Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten, muss die Kommission ihren Inhalt eingehend prüfen und reagieren. Die Kommission kann dann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme (1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, (2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und (3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt. Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 109 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. Davon fielen 84 in den Bereich, in dem die Kommission befugt ist, Rechtsakte vorzuschlagen. Somit kamen die Initiativen für eine Registrierung in Frage.

Die Kommission betont, dass der Schutz der öffentlichen Gesundheit von größter Bedeutung ist und bei allen ihren Initiativen berücksichtigt wird. In Bezug auf Expositionsgrenzwerte für elektromagnetische Felder, darunter 5G, verfolgt die EU einen Vorsorgeansatz und empfiehlt, basierend auf aktuellen und fortlaufend überprüften wissenschaftlichen Erkenntnissen, Expositionsgrenzwerte mit einer großen Sicherheitsmarge. Das bedeutet, dass die EU-Expositionsgrenzwerte für die Bevölkerung stets mindestens fünfzigmal niedriger sind als die nach internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitsschädlichen Werte.

Darüber hinaus ist die Europäische Kommission nach wie vor bestrebt, die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen. Im Juni 2021 beauftragte die Kommission den Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“ (SCHEER) mit der Erstellung wissenschaftlicher Gutachten über die Notwendigkeit einer technischen Überarbeitung der geltenden EU-Rechtsvorschriften (d. h. der Anhänge der Empfehlung 1999/519/EG des Rates und der Richtlinie 2013/35/EU), insbesondere mit Blick auf die aktualisierten Leitlinien der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) von 2020. Die unabhängigen wissenschaftlichen Berater werden alle verfügbaren Nachweise bewerten und gegebenenfalls berücksichtigen.

Weitere Informationen
Nachtrag vom 24.03.2022: Teilnahmeverlauf der EBI und Erfolgsprognosen
"Stop (((5G))) – Stay Connected but Protected"
5G und elektromagnetische Felder
Website der Europäischen Bürgerinitiativen
Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden
Forum zur Europäischen Bürgerinitiative
Kampagne #EUTakeTheInitiative

Quelle: EU-Pressemitteilung Kommission registriert neue Europäische Bürgerinitiative

Kommentar: Das fängt ja wieder mal gut an. Die Website der EBI www.signstop5g.eu ist gegenwärtig nicht erreichbar, der Webserver schwächelt. Die sieben Organisatoren der neuen EBI werden hier genannt, ein mir bekannter Name ist nicht dabei. Das aktuelle Spendenaufkommen ist mit 880 Euro, gespendet am 1. August 2021 von The Civil Health Rights Movement May Day, überschaubar, doch das wird sich voraussichtlich bald ändern.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
EHS, Unterschriftensammlung, EBI, Signstop5g.eu, Europäische Kommission


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