Bundesverwaltungsgericht: Urteilsbegründung liegt jetzt vor (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 11.03.2019, 19:19 (vor 2082 Tagen) @ H. Lamarr

Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ist in Kürze auf der Website des BVwG unter www.bvwg.gv.at abrufbar.

Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zum Entscheid über die Salzburgleitung steht jetzt für begrenzte Zeit auf der Website des BVwG zum Download zur Verfügung (PDF, 618 Seiten). Das Gericht beschäftigt sich in dem Papier mit allen Einwänden der Beschwerdeführer (BF), auch mit augenscheinlich unqualifizierten. Stellenweise werden die BF in erfrischender Deutlichkeit geradezu abgekanzelt, etwa wenn das Gericht nach ausführlicher Darlegung eines Sachverhalts befindet:

Die BF 62 [eine Bürgerinitiative, Anm. Postingautor] gründet ihren Befangenheitsvorwurf in Wahrheit auf das Vorliegen einer ihr nicht genehmen anderen fachlichen Meinung.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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