Salzburgleitung: Warten aufs Bundesverwaltungsgericht (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 09.08.2018, 12:52 (vor 2296 Tagen) @ H. Lamarr

Das Urteil wird voraussichtlich erst Ende des Jahres schriftlich ergehen. mehr ...

Weit gefehlt, auch Anfang August 2018 steht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Wien, noch aus.

Im Januar 2018 machte Netzbetreiber APG auf der Website Energie&Management noch einmal Druck:

Der österreichische Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) mahnt erneut die endgültige Genehmigung der „Salzburgleitung“ durch das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) an. Seit rund zwei Jahren befasst sich das BvWG mit der Angelegenheit, nachdem gegen die erstinstanzliche Genehmigung Einspruch erhoben worden war. Nun droht neues Ungemach: Das Land Salzburg stellte kürzlich drei Gebiete im Bereich der Nockstein-Felsformation nordöstlich der Stadt Salzburg unter Naturschutz, die von der Leitungstrasse tangiert werden. Die zuständige Landesrätin Astrid Rössler (Grüne) informierte auch das BvWG über diesen Schritt. Pikant ist die Angelegenheit, weil am 22. April ein neuer Landtag gewählt wird, wobei die Grünen mit Verlusten rechnen müssen. Rössler hat daher gute Gründe, potenzielle Wähler zu mobilisieren, die der Salzburgleitung kritisch gegenüber stehen.

Der angesprochenen mutmaßlichen Mobilisierung von Leitungsgegnern durch die Grünen blieb der Erfolg verwehrt. Bei der Landtagswahl vom April in Salzburg erreichten die Grünen nur rd. 9,3 Prozent der Stimmen und fielen auf Platz Vier zurück, 2013 waren es noch rd. 20 Prozent gewesen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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