Coronakrise: Steuerliche Berücksichtigung von Home-Offices (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 10.05.2020, 01:16 (vor 1657 Tagen) @ Gast

Anfrage der FDP-Fraktion vom 4. Mai 2020 im Deutschen Bundestag:

Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind aufgrund der Corona-Krise dazu gezwungen, ihrer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit von Zuhause aus nachzugehen. Damit stellen die eigenen vier Wände zumindest vorübergehend für deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit dar, als dies noch vor wenigen Wochen und Monaten der Fall war.

Bestreiten Arbeitnehmer oder Selbstständige ihre berufliche oder betriebliche Betätigung von Zuhause aus, können sie bei der Steuererklärung die darauf entfallenen Kosten geltend machen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter gewissen Voraussetzungen und unter Beachtung strenger Vorgaben der Ersatz dieser Aufwendungen durch den Arbeitgeber möglich. Diese Vorgaben entsprechen nach Ansicht der Fragestellenden nicht mehr den deutlich veränderten, aus der Corona-Pandemie resultierenden, Rahmenbedingungen der Arbeitswirklichkeit.

Vor diesem Hintergrund plädieren die Fragestellenden für Anpassungen bei den zum Teil strikten und bürokratischen steuerrechtlichen Vorgaben. Hierzu zählen nach Ansicht der Fragestellenden z. B. Lockerungen bei der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers sowie Anpassungen bei der Erstattung beruflich anfallender Kosten - wie etwa Computer- und Telefonkosten -, die üblicherweise bei der Arbeit im Homeoffice anfallen.

Wir fragen die Bundesregierung ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Homeoffice


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