Publikationsverbot angeprangert (Allgemein)

ths, Donnerstag, 30.05.2013, 10:10 (vor 4197 Tagen) @ Lilith

Da haben Tabak- und Mobilfunkindustrie sicher einiges gemein.

Dieser Singsang soll es wohl sein, den "ths" einsäuseln möchte. Tabak- und Mobilfunkindustrie, am selben Pranger. So die Wunschvorstellung.


Zum Glück sind wir nicht mehr im Mittelalter. Aber ein "schönes" Bild mit dem Pranger.

Im Mittelalter hatte die Kirche die Deutungshoheit und verbannte Schriften, die ihr nicht ins Weltbild passten.

In den 1990er Jahren war es die Deutsche Telekom, die Prof. Semm ein Publikationsverbot erteilte:

"Semm: Die Forschungen, die ich mit Unterstützung der Telekom unternommen habe, haben gezeigt, dass über 60 Prozent der Nervenzellen der in der Studie untersuchten Zebrafinken auf Handystrahlung reagieren, zum Beispiel durch erhöhte Erregung. Außerdem gab es Hinweise auf Veränderungen im Melatonin-Haushalt von Tauben. Das ist das Hormon, das die innere Rhythmik des Körpers und den Schlaf regelt. Bis heute sind gesundheitliche Schäden nicht bewiesen, aber ich denke, dass wir uns einem Risiko aussetzen, weil wir die Mobiltelefone sehr nah an den Kopf halten. Es ist wahrscheinlich, dass es auf Dauer Auswirkungen hat, wenn die Nervenzellen gereizt werden. Leider durfte ich die Ergebnisse meiner Studie damals nicht veröffentlichen.

SZ: Wie hat das die Telekom begründet?

Semm: Sie haben gesagt, dass es ihnen zu gefährlich ist. Sie befürchteten einen Geschäftseinbruch, deshalb haben sie die Ergebnisse ganz bewusst in die Schublade gesteckt. Einen Teil der Ergebnise, den über die Reaktionen der Nervenzellen, habe ich später dennoch veröffentlicht."

http://www.schwaebische.de/home_artikel,-Strahlung-ist-nicht-unbedenklich-_arid,1653608.html

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Semm


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