Aus dem Zusammenhang gerissen (Allgemein)

Lilith, Donnerstag, 30.05.2013, 08:54 (vor 4194 Tagen) @ ths

Zitat - BITKOM :

„Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko.“

Das Zitat wäre formal i.O., wenn die Auslassung als solche gekennzeichnet worden wäre:

"Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko (...)."

Das Zitat ist korrekt. BITKOM unterschlägt den Betreff "Hirntumore" nicht, siehe hier:

"UNO-Studie: Kein Zusammenhang zwischen Hirntumoren und Handynutzung

Die Handy-Studie der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) ist endlich zu einem Ergebnis gekommen. „Ein erhöhtes Risiko, an Hirntumoren zu erkranken, wird durch die Interphone-Daten nicht nachgewiesen“, sagte der IARC-Direktor Christopher Wild. In zehn Jahren hatte die UNO-Organisation 13.000 Handy-Nutzer aus 13 Ländern befragen lassen.

„Die Auswertung aller Daten ergab kein erhöhtes Risiko für die Entstehung eines Hirntumors aufgrund der Nutzung eines Handys“, sagt auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). „Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko.“ Weitere Studien seien jedoch nötig. Besonders junge Menschen haben ihre Nutzung verändert, seit Interphone vor zehn Jahren begann. Die Bundesregierung finanziert deshalb den deutschen Teil der internationalen Studie MOBI-KIDS, die fünf Jahre die Auswirkungen auf Menschen bis 24 Jahren untersucht."

Es war "ths" selbst, der/die das Zitat ausserhalb des ursprünglichen Zusammenhangs präsentiert und darauf die darin angeblich fehlende Aussage kritisiert.

Teilnehmer RDW fragte bereits: "Weshalb kürzen Sie mein Zitat denn so manipulativ?". Das war eine richtige, die treffende Frage an Sie, "ths".

Bemühen Sie sich bitte, richtig zu zitieren und Ihre Behauptungen schlüssig zu belegen. Sonst kann man Ihre Beiträge nicht ernst nehmen.

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Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.

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