01.4 Hensinger: Grenzwerte für Kurzzeitaufenthalt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 19.01.2018, 13:39 (vor 2288 Tagen) @ H. Lamarr

Einem geradezu atemberaubendem Irrtum erliegt Peter Hensinger in seinem Kita-Flyer vom März 2017. Dort behauptet er frank und frei frisch von der Leber weg:

Die Kindergartenbetreiber werden jetzt einwenden: die Grenzwerte würden eingehalten. Stimmt nicht: diese Grenzwerte sind für einen Kurzzeitaufenthalt von ca. 6 Minuten, nicht für Kinder und sensible Personen definiert, und beinhalten keinerlei medizinische Kriterien, sondern nur eine Erwärmungsgefahr durch die Strahlung, die bei Sendemasten real gar nicht besteht.

Von seiner Sache restlos überzeugt, belehrt der Drucker i. R. in seinem Brief vom 7. September 2017 auch den Stuttgarter Oberbürgermeister Kuhn, was es mit den Grenzwerten auf sich hat. Er erklärt:

Sie schreiben, weil die Grenzwerte eingehalten werden, sei der Aufenthalt im Kindergarten unbedenklich. Die Grenzwerte sind für einen Kurzzeitaufenthalt von ca. 6 Minuten, nicht für Kinder und nicht für sensible Personen, definiert.

Wenn ich mir vergegenwärtige, dass Herr Hensinger, als er seinen Flyer fabrizierte, seit elf Jahren in der Anti-Mobilfunk-Szene aktiv war und in dieser Zeit zum sogenannten "Leiter des Ressorts Wissenschaft" bei Diagnose-Funk aufstieg, dann bin ich über seinen Kenntnisstand erschüttert.

Hensinger hat das 6-Minuten-Intervall, das die 26. BImSchV im Zusammenhang mit den EMF-Grenzwerten nennt, falsch verstanden. So grundlegend falsch, wie es nur ein Kind oder ein fachfremder Laie kann. So ist das, was er dem OB mitteilt, auch semantisch völlig sinnfrei. Dies bemerkt jeder, der versucht den konkreten Sinn in Hensingers Ausführungen zu ergründen, vor allem was "für einen Kurzzeitaufenhalt von 6 Minuten definierte Grenzwerte" mit der weit unter den Grenzwerten liegenden Immissionen vor/in der Kita zu tun haben.

Um es kurz zu machen: Einer grenzwertigen Immission (aber nicht mehr) darf jeder Mensch, egal welchen Alters und welcher Sensibilität, nicht nur sechs Minuten, sondern unbefristet ausgesetzt werden. Die sechs Minuten, die Hensinger so umtreiben, definieren keinen Kurzzeitaufenthalt in, vor, hinter, neben, unter oder über den Grenzwerten, sondern sie sind das zeitliche Intervall, über das EMF-Momentanmesswerte gemittelt werden müssen, will man den resultierenden Mittelwert in Bezug zu den Grenzwerten bringen. Eigentlich ist die zwingende Notwendigkeit dieser zeitlichen Mittelung leicht zu verstehen, denn EMF-Immission ist im realen Leben nie konstant, sie unterliegt zeitlichen und räumlichen Schwankungen. Am stärksten sind diese Schwankungen in geschlossenen Räumen, wenn an Gegenständen und Wänden reflektierte Funkwellen eine chaotische Interferenz eingehen. Nicht bewegte Messgeräte erkennen unter diesen Bedingungen alle paar Millisekunden einen anderen Momentanmesswert, nicht anders ist es, wenn ein Messgerät (oder dessen Antenne) ein paar Zentimeter bewegt wird. Doch welchen der zahllosen unterschiedlichen Momentanmesswerte soll man nun nehmen, um z.B. eine Grenzwertausschöpfung zu berechnen? Laien und Baubiologen nehmen gerne einfach den höchsten Momentanmesswert (Peak-Hold) – und liegen damit falsch. Denn zum Vergleich mit den Grenzwerten taugt nicht der Spitzenwert, der darf bis zu 32-fach über den Grenzwerten liegen (siehe 26. BImSchV), sondern der Mittelwert, der sich ergibt, wenn das arithmtische Mittel aller Momentanmesswerte (das können tausende sein) über ein Zeitfenster von sechs Minuten Dauer gebildet wird.

So eine Mittelung findet z.B. bei Mikrowellenöfen Anwendung, dort, um eine Quasi-Leistungsreduzierung zu erreichen. Denn die Ausgangsleistung des Mikrowellengenerators (Magnetron) solcher Öfen kann nicht stufenlos gesteuert werden, sondern nur ein (100 Prozent Leistung) oder aus (0 Prozent Leistung). Um auf vermeintlich 50 Prozent Ausgangsleistung zu kommen, wird das Magnetron nicht mehr dauerhaft eingeschaltet, sondern rhythmisch gleich lang ausgeschaltet und eingeschaltet. Auf das Gargut wirkt dann noch immer unvermindert die volle Leistung ein, jedoch nur noch halb so lang, was rechnerisch (Mittelung) einer Reduzierung auf 50 Prozent entspricht. Dass sich trotzdem im Ofen stets 100 Prozent Leistung entfalten, kennt jeder, der schon einmal versucht hat, mit vermeintlich moderater "20 Prozent Einstellung" ein Ei zu garen.

Der hier beschriebene kapitale Irrtum des Herrn Hensinger hat seine Ursache darin, dass ein Drucker i. R. besser über Drucktechniken und Druckmaschinen referieren sollte, als über eine Technik, die man mindestens acht Semester studiert haben muss, um wenigstens die Grundlagen zu verstehen. Es wäre für die aufgeregte Mobilfunkdebatte ein Segen, zögen sich alle selbsternannten Experten daraus zurück. Ich meine, dies wäre zugleich das Ende dieser Pseudodebatte.

Hintergrund
Messvorschrift der RegTP (heute BNetzA) für EMVU-Messreihen
Bundesnetzagentur erklärt "Grenzwertausschöpfung"

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum