Irreführung und Polemik ? (Allgemein)

Thomas G., Samstag, 11.12.2010, 07:47 (vor 5096 Tagen) @ RDW

Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Wölfle (RDW),

gerade zu dankbar bin ich Ihnen, wenn Sie den Begriff "Irreführung" hier (vermeintlich konstruktiv und völlig neutral) selbst einbringen. Auf Ihrer eigenen homepage www.elektrosmoginfo.de verweisen Sie selbst zum Thema " Wertminderung von Immobilien durch Mobilfunkanlagen? " auf diverse Links, die nahezu allesamt auf dieses Forum verlinkt sind ? Klickt man tatsächlich weiter, gelangt man auf die Seite http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_04/Immobilien/immobilien.html#b, die mittlerweile teilweise überholt ist.

Klickt man dann wiederum auf das Gästebuch Ihrer eigenen homepage, Herr Dipl.-Ing. Wölfle, so eröffnet sich dem Leser ein interessantes Bild von Ihnen und Ihrem unermüdlichen Einsatz zum Wohle der Menschen, die angeblich keine Ahnung vom Thema Mobilfunk, Immobilien und Krankheiten etc. haben.

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Sehr geehrter Herr Helmut .... ? aus meiner Nachbarschaft Nürnberg,

zu Ihrem letzten Posting erlauben Sie mir folgende Stellungnahme.

"Netzwerke als Geschäftsfördermodell"

Für Sie scheinen Netzwerke negative (Geschäfts-)Modelle zu sein ? Das berechtigt Sie aber keinesfalls über Nutzer diese Netzwerke zu urteilen.

Was das mit dem Thema hier zu tun haben soll, ist zudem sehr fraglich. Siehe dazu das Thema "Polemik" - Wikipedia --- oder Forenregeln dieses Forums.

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Aus gutachterlicher Sicht (Sachverständiger für Immobilienbewertungen) bleibt es für mich dabei - wie in diesem Forum selbst mehrfach direkt und indirekt bestätigt - Eine Wertminderung der Immobilie kann in einem Verkehrswertgutachten durch den sog. "merkantilen Minderwert" vom Sachverständigen angesetzt werden, wenn dieser Abschlag nachvollziehbar auch vom Markt bestätigt wird. Dieser Wertabschlag könnte sogar 100% vom unbelasteten Verkehrswert sein !

Beispiel:

Links ein AKW, rechts ein Sendemast sowie ein Haus mit Hobbyfunker (wie Herr Helmut aus Nürnberg) und im Rücken ein Windpark mit dauernden Schlagschatten. Laufen dann noch Hochspannungsleitungen über das Grundstück, bekommen Sie als Käufer sogar noch Geld geschenkt, um das Objekt zu erwerben.

Ich wiederhole es gerne nochmal - Es spielt also keine wertrelevante Rolle, ob die Strahlenbelastung vorhanden, nachweisbar, schädlich, unschädlich oder im "normalen" Grenzbereich sich befindet.

Frohes Fest wünscht

Thomas G.


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