29614 Soltau (Allgemein)

Karl, Montag, 18.04.2005, 20:05 (vor 6940 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Montag, 27.03.2006, 08:18

Böhme-Zeitung vom 16.04.2005

Klage angekündigt

Der Streit um einen Mobilfunkturm am Soltauer Tannenweg geht weiter

wu Soltau. Die Firma Vodafone will an dem Bau eines Mobilfunkturmes am Soltauer Tannenweg festhalten. Das Unternehmen hat juristische Schritte gegen die Kreisverwaltung angekündigt, die nach verschiedenen Gerichtsentscheidungen ihre ursprünglich erteilte Baugenehmigung aufgehoben hat.

Das bestätigte Vodafone-Pressesprecher Dirk Ebrecht gestern auf Anfrage. Das Vorhaben von Vodafone, den Betonturm auf dem hinteren Bereich eines Gewerbegrundstücks an der Lüneburger Straße zu errichten, hatte zu heftigen Protesten der Anwohner geführt. Die Anlieger und die Soltauer Bürgerinitiative Mobilfunk verwiesen unter anderem auf mögliche Gesundheitsschäden durch Strahlenbelastung. Anwohner zogen vor Gericht. Das Verwaltungs- und später das Oberverwaltungsgericht Lüneburg folgten der Argumentation der Anlieger und erklärten die Grundlagen für die Baugenehmigung für fehlerhaft. Der Landkreis hob daraufhin die Baugenehmigung auf, wie Bürgermeisterin Christa Erden am Donnerstagabend im Rat erläuterte. Einen Widerspruch der Firma Vodafone dagegen wies der Kreis zurück, nun ist erneut das Verwaltungsgericht Lüneburg gefordert. Parallel dazu plant die Stadt eine Höhenbegrenzung von Bauwerken für den Bereich Tannenweg.

Der Betonturm mit einem Antennenträger an der Spitze soll nach der Vorstellung von Vodafone gut 40 Meter hoch werden. Das Verwaltungsgericht Lüneburg war im Juni 2004 dem Begehren eines Anliegers gefolgt und hatte einen Baustopp verhängt, das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung zwei Monate später. Die Richter verwiesen darauf, dass der Landkreis Grenzabstände nicht berücksichtigt habe. Aufgrund seiner Ausmaße habe der Turm eine "gebäudeartige Wirkung" und wirke als "dominierende bauliche Anlage". Daher müsse als Abstand die gesamte Höhe bis zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Der Landkreis hatte den Mobilfunkturm dagegen als "untergeordneten Gebäudeteil" eingestuft, als Abstand sei lediglich die halbe Höhe nötig. Auch dieser Wert werde jedoch nicht eingehalten, so die Gerichte.

Die Firma Vodafone, so Sprecher Ebrecht, will die neue Entscheidung der Kreisverwaltung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Der Turm nahe dem Tannenweg sei zur Kapazitätsabdeckung nötig, so Ebrecht mit Blick auf bundesweit 73 Millionen

Quelle: http://www.8ung.at/bi-mobilfunk/presse/bz16042005.pdf


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