Gerichtsgutachter gibt Lerchl in der Sache Recht (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 31.01.2021, 14:33 (vor 1153 Tagen) @ Gustav

Salopp würde ich die Geschichte so zusammen fassen: Die Ergebnisse der REFELX Studie sind fehlerhaft. Lerchl darf aber nicht mehr behaupten, dass bei der Studie absichtlich und/oder wissentlich gefälscht wurde.

Ja, genau so sehe auch ich das. Adlkofer und sein Helfershelfer Diagnose-Funk versuchen jedoch seit Jahren diesen Sachverhalt zugunsten von "Reflex" zu verdrehen, indem sie die Aussagen eines Gerichts, oder wie im konkreten Beispiel die Aussagen eines Gutachters auf irreführende Weise uminterpretieren. Teilnehmer "e=mc2" hat das hier schön auf den Punkt gebracht. Adlkofer und Co. gehen davon aus, dass sich Mobilfunkgegner allein auf ihre verzerrte Interpretation stützen werden und zu bequem sind, sich die Urteile selbst genau anzusehen. Womit sie zuweilen auch richtig liegen, wie dieses Musterbeispiel an gottgefälliger Einfalt belegt.

Der folgende Auszug aus dem Urteil des OLG Bremen macht die Verdrehung der Tatsachen durch die Schönfärber deutlich:

Nach dem Ergebnis der Begutachtung des Sachverständigen Prof. Dr. XXXXXXXXXX sind die von dem Beklagten vorgebrachten inhaltlichen Bedenken gegen die Arbeiten Diem et.al. (2005); Rüdiger et.al, (2006) sowie Schwarz et.al. (2008) sachlich richtig und belegen, dass diese Arbeiten, insbesondere was statistische Unsicherheiten anlangt, den hinter dieser Unsicherheitsquantifikation liegenden Annahmen vermutlich nicht genügen. Hieraus lässt sich aus mathematisch-statistischer Sicht jedoch lediglich ableiten, dass die Arbeiten fehlerhaft sind, nicht jedoch, dass diese Fehlerhaftigkeit auf ein bewusstes Handeln der Klägerin als Mitautorin der Studien zurück zu führen ist. Denn es verbleibt nach den eingeholten Gutachten die Möglichkeit, dass das fälschliche Anwenden von Verfahren, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unwissentlich erfolgt ist.

Wenn Diagnose-Funk trotz dieser für "Reflex" vernichtenden Textpassage behauptet "Die Ergebnisse der REFLEX-Studie von 2004, dass die Mobilfunkstrahlung ein gentoxisches Potential hat, sind richtig", dann gesellen sich bei mir zu den Zweifeln an der Kompetenz dieses Vereins Zweifel am Verstand des Verfassers dieser Behauptung. Hinzu kommt: Bislang konnte das Ergebnis der Wiener "Reflex"-Studie kein einziges Mal erfolgreich repliziert werden und es hat wahrlich nicht an Versuchen gefehlt, dies zu tun. Unter diesen Umständen dürfen die Forderungen von Diagnose-Funk getrost als lächerlich eingestuft werden.

Und dass Adlkofer das Urteil freiwillig ins www eingestellt hat, ist mMn kein Zeichen für unbedingten Willen zur Transparenz, sondern vorsorglich geschehen, nur um diesen günstigen Eindruck zu erwecken. Der alte Fuchs ist ja nicht dumm. Er weiß genau, auch sein Widersacher hat das Urteil in Händen und jede Lüge über den Inhalt des Urteils stünde auf ebenso kurzen Beinen wie die Lügen, die Adlkofer über das IZgMF verbreitet. Deshalb machte Adlkofer aus der Not eine Tugend und präsentiert sich als der Transparenzfanatiker aus Berlin.

[Admin: Link zu "Reflex"-Replikationsversuchen hinzugefügt am 01.02.2021.]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Strategie, Verdrehung, Replikation, Ex-Tabaklobbyist, Kolportage, Diagnose:Funk, nützliche Idioten, Gerichtsgutachter, Stopfgänse, Lächerlichkeit


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