Fehlende Kontrollmechanismen (Allgemein)

Raylauncher @, Sonntag, 16.04.2006, 15:42 (vor 6825 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Mittwoch, 19.04.2006, 13:42

Wäre es nur eine Unterstellungen (falsche Behauptung), könnten Sie diese bestimmt widerlegen. Aber das tun sie nicht. Statt dessen schreiben sie viel Text drumherum. Damit lenken sie vom wesentlichem ab.

Fakt ist: Der Sicherheitsbereich kann unbemerkt im Wohnumfeld sein, weil Antennen zu niedrig am Trägermast montiert wurden. Der Baufehler bleibt unbemerkt da keine Kontrolle statt findet. Das Risiko kann minimiert werden wenn man die Genehmigungsfreiheit ändert. Ab 10 m Genehmigungsfrei unter 10 m nur noch mit Genehmigung inkl. Bauabnahme.

Guten Tag Herr Klawitter,

nennen Sie mir einen Fall, bei dem der Sicherheitsbereich nachweislich in ein Wohnumfeld ragte. Offensichtlich können Sie das nicht. Die rein theoretische Möglichkeit, dass so etwas nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wird die Zuverlässigkeit des bestehenden Verfahrens jedenfalls nicht derart in Frage stellen, so dass es geändert werden müsste. Im Gegenteil, Sie müssten beweisen, dass eine GW-Überschreitung definitiv aufgetreten ist.

Die BNetzA führt laufend Kontrollmessungen im Umfeld von Sendeanlagen durch, um die Einhaltung der Schutzabstände zu prüfen. Es wurde bisher von keinem einzigen Fall berichtet, wo es zu einer Überschreitung des Grenzwertes kam.

Mit der Begründung Ihrer Forderung einer Genehmigungsfreiheit von ATr über 10m
vermischen Sie baurechtliche und immissionsrechtliche Belange. Ab welcher Masthöhe wäre dann Ihrer Meinung nach überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich? ab 20m, ab 50m oder erst ab 100m?
Noch vor weniger als einem Jahr forderten gerade Sie im Rahmen des gescheiterten Volksbegehrens eine Genehmigungspflicht für ATr. unterhalb von 10m.

Es ist ja gerade der Aktivität von Mobilfunkgegnern zuzuschreiben, dass Netzbetreiber teilweise genötigt werden, Mast-Höhen auf funktechnisch problematische Minimalhöhen zu reduzieren. Denn, je größer ein derartiger Mast geplant ist, desto erbitterter ist oft der Widerstand. Auch die durch Kritiker erkämpfte Verweigerungshaltung mancher Gemeinden, die Bebauung deutlich überragende öffentliche Gebäude zur Verfügung zu stellen, geht in die gleiche Richtung.

Ihr Raylauncher

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Wohnumfeld


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