Zuverlässigkeit von Standortbescheinigungen (Allgemein)

Raylauncher @, Freitag, 14.04.2006, 14:50 (vor 6604 Tagen) @ KlaKla

... Und das Risiko, dass der Sicherheitsbereich unbemerkt im Wohnraum ist.

Das dürfte eine Fehleinschätzung sein.

Nein, dass nennt man mangelhafte Bauausführung.

Dafür wird ja die "Standortbescheinigung" gemacht.

Standortbescheinigung ja aber, die Betreiber reichen Unterlagen ein, die nicht auf ihre Richtigkeit hin von der BNetzA geprüft werden. Niemand prüft diese Unterlagen auf ihre Richtigkeit. Weil das Verfahren so ist, sind Anzeigen bzgl. magelhafter Bauausführung die Ausnahme. In München gab es einen weiteren Fall von mangelhafter Bauausführung. Da wurde eine Querverstrebung einfach auf dem Dach des Nachbargebäudes befestigt. Diese Änderung wurde in der Bauphase vorgenommen. Ohne Zustimmung des Nachbarn.

Bei Veränderungen müssen die Betreiber eine neue Standortbescheinigung beantragen, aber die kostet Geld. Also unterlässt man dies in aller Regel. Wo keine Kontrolle, da keine Fehler und da keine weiteren Ausgaben.

Irren ist Menschlich und wenn dann keine Kontrollmechanismen eingeplant sind, kann es dazu führen, das Menschen unbemerkt dauerhaft im kritischem Sicherheitsbereich sind.

Sehr geehrter Herr Klawitter,

ich sehe es Ihnen nach, wenn Sie als eher mobilfunkkritischer Mensch empfänglich für derartige Unterstellungen sind und diese munter weiterverbreiten. Es mag unter tausenden von Bescheinigungen durchaus einige geben, bei denen formale Mängel zu finden wären. Dies stellt jedoch nicht grundsätzlich die Sicherheit der betreffenden Anlagen in Frage.

Was die Erteilung und die Korrektheit von Standortbescheinigungen betrifft, ist eher das Gegenteil der Fall. Die Außenstellen der BNetzA sind recht wenig tolerant, was die einzureichenden Planunterlagen und die Festlegung des kontrollierbaren Bereiches (Zone in die normalerweise eine Person nicht unbeabsichtigten Zutritt hat) angeht. Bei der Ermittlung der Schutzbereiche wird zudem von worst-case-Bedingungen ausgegangen. Befinden sich z.B. mehrere Antennenebenen auf einem Träger, wird der aus den Summenleistungen ermittelte resultierende Schutzabstand immer auf die Unterkante der untersten Antenne bezogen. Dadurch ergibt sich ein deutlich größerer vertikaler Schutzbereich, als dies in der Realität zur messtechnischen Einhaltung der Grenzwerte erforderlich wäre. Ragte nun dieser theoretisch ermittelte Schutzbereich in die Substanz des Gebäudes hinein, so tangierte das in der Regel den nichtkontrollierbaren Bereich und wäre somit nicht zulässig. Bei diesen Betrachtungen werden außerdem Dämpfungen durch die Bausubstanz, die in der Realität noch zusätzlich wirksam sind, regelmäßig nicht berücksichtigt.

Ohne Kenntnis der genauen Standortparameter und baulichen Randbedingungen Aussagen bezüglich der Einhaltung von Schutzabständen machen zu wollen, ist in höchstem Maße unseriös.

Ihr Raylauncher

Tags:
Standortbescheinigung


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