Funkmast auf dem Saalhügel: Sachstand im Juni 2016 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 10.06.2016, 13:02 (vor 3072 Tagen) @ H. Lamarr

In Suhl, Thüringen, soll eine dieser gefürchteten "Informationsveranstaltungen" stattfinden, von denen sich alle Beteiligten meist eine Erleuchtung erhoffen wie vom Heiligen Geist gespendet.

Der zuletzt öffentlich dokumentierte Stand in der Auseinandersetzung um den geplanten Funkmast auf dem Saalhügel war der, dass die Bürgerinitiative den Petitionsausschuss im Thüringer Landtag angerufen hat. Wie es dann weiter ging ist einem Bericht des CDU-Abgeordneten Heym (Petitionsausschuss) vom 20. Mai 2016 zu entnehmen:

[...] Allerdings erlebt der Petitionsausschuss immer wieder und, wie ich meine, zu oft auch Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger die Arbeit der Verwaltung kaum noch zu vermitteln ist.

Anführen möchte ich in diesem Zusammenhang den Fall einer Bürgerinitiative, die sich dafür eingesetzt hat, dass ein Mobilfunksendemast nicht neben der unter Denkmalschutz stehenden Kirche im Ortszentrum eines Ortsteils von Suhl, in Suhl-Heidersbach, errichtet wird. Die Petenten kritisierten, dass die Stadt Suhl im Genehmigungsverfahren Belange des Denkmalschutzes nicht ausreichend berücksichtige und ein ebenfalls geeigneter Alternativstandort außerhalb des Ortszentrums nicht ausreichend geprüft werde. Die Bürgerinitiative, deren Vertreter Gelegenheit hatten, ihre Argumente im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorzutragen, war der Auffassung, dass die Versorgung der Bürger mit schnellem Mobilfunk und Internet im Ort bereits gegenwärtig ausreichend gesichert sei und dieser Aspekt daher im Rahmen der Abwägung gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes zurücktreten müsse.

Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie als Denkmalfachbehörde war davon ausgegangen, dass die Nähe und die Bauhöhe des geplanten Funkmasts den Umgebungsschutz des Einzeldenkmals Heidersbacher Kirche beeinträchtigen. Die für die Erteilung der Baugenehmigung erforderliche Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde stand zunächst noch aus. Im Rahmen der Auswertung der öffentlichen Anhörung teilte der Vertreter der Landesregierung dem Petitionsausschuss jedoch mit, dass die untere Denkmalschutzbehörde zwei Tage zuvor die denkmalschutzrechtliche Zustimmung erteilt habe. Zwar sei die untere Denkmalschutzbehörde fachlich an die Stellungnahme der Denkmalfachbehörde gebunden, die denkmalschutzrechtliche Spannungen festgestellt habe, allerdings habe sie im Rahmen einer Ermessensentscheidung auch die Belange des Denkmalschutzes gegen sonstige öffentliche Belange abzuwägen.

Der Petitionsausschuss teilte die Auffassung der Denkmalfachbehörde, dass nicht auszuschließen sei, dass von dem Funkmast eine Beeinträchtigung des Denkmals ausgehe. Überdies kritisierte der Ausschuss, dass mit der für die Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Zustimmung gegebenen Begründung, der Funkmast sei als neuzeitliche Ergänzung eines denkmalgeschützten Objekts anzusehen, jeder Denkmalschutzgedanke ad absurdum geführt werden könne. Der Ausschuss beschloss daher, die Petition der Landesregierung zu überweisen und die Angelegenheit unter Beachtung der Auffassung des Petitionsausschusses erneut zu prüfen. Dabei äußerte er die Erwartung, dass sich die Stadt Suhl mit der Erteilung der Baugenehmigung zunächst zurückhalten werde

Bereits knapp zwei Wochen später aber erteilte die Stadt Suhl als Bauaufsichtsbehörde dennoch die Baugenehmigung für die Aufstellung des Funkmastes. Die zuvor vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Kommunales erbetene Stellungnahme wurde gleichwohl erst im April 2016 und damit mit mehrmonatiger Verspätung abgegeben. Das zuständige Ministerium wies darauf hin, dass die oberste Denkmalschutzbehörde nunmehr eine umfassende Prüfung vorgenommen habe und aufgrund einer Qualitätssteigerung bei der Bewertung zu der Auffassung gelangt sei, dass die von der Denkmalfachbehörde in ihrer Stellungnahme geäußerten denkmalschutzrechtliche Bedenken nicht stichhaltig seien. Die Entscheidung der Stadt Suhl zur Erteilung der Baugenehmigung sei daher nicht zu beanstanden. Ich muss mal sagen: Ich bin seit fast 17 Jahren in diesem Ausschuss und so eine Argumentation seitens der Verwaltung haben wir uns noch nicht anhören müssen. Das stimmt schon nachdenklich.

In der Beratung brachte der Petitionsausschuss nachdrücklich sein Befremden über diese Behandlung der Angelegenheit zum Ausdruck. War es für den Ausschuss schon schwer nachvollziehbar, dass die untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen ihrer Zustimmung zu dem Bauvorhaben die von der Denkmalfachbehörde festgelegten Bedenken anderen öffentlichen Belangen untergeordnet habe, so war es um so verwunderlicher, dass eine Prüfung durch die oberste Denkmalschutzbehörde im Nachhinein die fachliche Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie letztlich revidiert hat, zumal im Rahmen der öffentlichen Anhörung gerade auch im Hinblick auf die Einschätzung der Denkmalfachbehörde durchaus noch der Eindruck entstanden war, dass noch begründete Hoffnung bestehe, das Vorhaben zu verhindern.

Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, wie Behörden mit Bürgern nicht umgehen sollten. Hier wurde offensichtlich versucht, eine von Beginn an durchaus feststehende Entscheidung im Nachhinein mit dem Hinweis auf eine angebliche Qualitätssteigerung der Bewertung der Angelegenheit zu begründen. Im Übrigen stellt dieses Verfahren auch einen unglaublichen Vorgang gegenüber dem Petitionsausschuss dar, der trotz der erfolgten Anhörung letztlich vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Es bleibt nur zu hoffen, dass es sich hierbei um einen Einzelfall gehandelt hat und die beteiligten Behörden aus der Angelegenheit lernen, dass ein Petitionsverfahren beim Landesparlament ernst zu nehmen ist. [...]

Wie das IZgMF weiter in Erfahrung bringen konnte, gab die BI nicht auf, nachdem der Oberbürgermeister von Suhl den Bauantrag zur Errichtung des Funkmasten genehmigt hat. Sie hofft auf Unterstützung der Oberen Denkmalbehörde und rund 30 Mitglieder der BI sollen gegen die Baugenehmigung Klage eingereicht haben.

Eine Entscheidung in dieser Sache steht noch aus. Sollte die BI vor Gericht ihre wahren Bedenken gegen den Masten vorbringen, dies ist im wesentlichen die Sorge um die eigene Gesundheit bzw. der Anwohner im nahen Umkreis des Funkmasten, wird sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unterliegen, denn diese Argumentation ist egoistisch und haltlos. Es ist daher anzunehmen, dass die BI nicht auf dieser Schiene fahren, sondern denkmalschutzrechtliche Gründe vorschieben wird. Dieser Schuss aber könnte nach hinten losgehen, nämlich dann, wenn Vodafon umdisponiert und den Funkmasten kurzerhand im Turm der denkmalgeschützten Kirche unterbringen möchte. Dann hat sich die BI selbst gekonnt ins Abseits manövriert.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
BI, Game over, Wutbürger, Denkmalschutz, Erwartung


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