Kostenaufteilung ▪ Lerchl 1:2 Diagnose Funk (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 20.10.2013, 00:57 (vor 3841 Tagen) @ H. Lamarr

Offen ist noch, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Das Bremer Landgericht teilt mit: Diagnose Funk trägt 2/3 der Kosten, Prof. Lerchl 1/3. Oder wie Mobilfunkgegner dies ausdrücken würden: Diagnose Funk muss nur bescheidene 2/3 zahlen, Lerchl dagegen stolze 21762498/65287496.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum