11 Jahre alte "Argumente" (Allgemein)

RDW ⌂ @, Montag, 25.06.2012, 17:57 (vor 4352 Tagen) @ ths

"Dem Vorsorgegedanken muss beim Mobilfunk durch drastische Herabsetzung der Grenzwerte für Innenräume, Bevorzugung kabelgebundener Lösungen, Förderung strahlungsarmer Technologien, Minimierungspflicht für Strahlenbelastung und Warnhinweise für Kinder Rechnung getragen werden."

Erklären Sie mir bitte, worin bei dieser Forderung der "Grünen" ein Vorsorgeaspekt erkennbar sein soll, der eine solche Forderung objektiv rechtfertigt.

Das Vorsorgeprinzip kann und sollte im Fall wissenschaftlicher Unsicherheit (offnene Fragen zu Langzeitwirkungen) angewendet werden.

Wenn ein Grenzwert nur kurzfristige thermische Wirkungen berücksichtigt, athermische Wirkungen aber weit unter dem Grenzwert auftreten (Hinweise), die ohne Zweifel umstritten und deren Wirkmechnismen teilweise noch unbekannt, aber dennoch seit geraumer Zeit bekannt sind, rechtfertigt dies "objektiv" die Anwendung des Vorsorgeprinzips.


"Der Grundgedanke guter Umweltpolitik, nämlich der der VORSORGE ist hier nicht implementiert."

ths,
es ist sehr typisch für Mobilfunkkritiker, wie Sie mit Halbinformationen zu argumentieren versuchen.
Weshalb verlinken Sie hier ohne weiterer Information eine Rede der Grünen Simone Probst aus dem Jahr 2001, die also noch vor dem DMF entstand und somit die Informationsstand von vor 11 Jahren wiedergibt?
Ich empfinde das als einen Versuch der Irreführung, in anderen Foren hätten Sie vielleicht sogar Erfolg damit.

Weshalb verzichteten Sie auf eine ausführlichere Version dieser Rede? Wäre dieser Versuch der Irreführung dann zu deutlich geworden? Und was ist mit den späteren Verlautbarungen des BMU, etwa dieser da? Passt das nicht zu Ihrem Versuch, mehr "Vorsorge" einzufordern?

Zuletzt: Welchen Grenzwert würden Sie denn aus Vorsorgegründen gerechtfertigt sehen und mit welcher (fairen und ganzheitlichen) Argumentation?

RDW


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