AB-StrahL-Aktivisten stehen in Freiburg vor Gericht (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 06.11.2010, 21:00 (vor 4961 Tagen) @ Doris

Die wissenschaftliche Lage hat sich verändert. Die EU hat die Elektrosensibilität als Behinderung anerkannt. Es hat sich sehr viel getan und der Netzausbau geht trotzdem ungehindert weiter. Das Innenministerium räumt ein, dass 25.000 Menschen auf der Flucht sind, in Wäldern leben, in Kellern leben und mittlerweile sagt das Bundesamt für Strahlenschutz, dass 9 % der Bevölkerung - und wir reden da von 8 Millionen Menschen - durch Mobilfunk erkrankt sind. Tendenz stark steigend. Also, es tut sich sehr sehr viel.Realitätsverlust

Früher, "Doris", wäre ich Ihnen bei dieser leckeren Versuchung glatt auf den Leim gegangen ;-) und hätte stundenlang belastbare Gegenargumenten zu diesen Behauptungen von Uli Weiner zusammen getragen. Heute sage ich nur noch: Achja, der Uli, sein Realitätsverlust treibt immer ärgere Blüten. Irgendwie erinnert er mich mit seinen Parolen - für die er natürlich wie immer jeden Beleg schuldig bleiben muss, weil es dafür keine Belege gibt - an die unverdrossene deutsche Propaganda am Ende des II. Weltkriegs. Diesem Stuss, meine ich, muss nicht widersprochen werden, es genügt, den Grund für Weiners Propagandasignal zu verstehen, der sich voll mit dem Trendverlauf in der EMF-Debatte deckt.

Grundsätzlich ist Lügen nicht strafbar, es kostet den Mann keinen Cent Strafe, sein wirres Zeugs zu verbreiten: Strafrechtlich relevant werden kann eine Lüge als Verleumdung oder als Aussagedelikt, wie zum Beispiel Falschaussage oder Meineid. Als Spezialfall der Täuschung kann eine Lüge auch ein Betrugsdelikt darstellen. Grundsätzlich ist Lügen jedoch nicht strafbar; das gilt auch für schriftliche Lügen (Ausnahme § 348 StGB Falschbeurkundung im Amt). (Quelle)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Täuschung, Lügen, Falschaussage, Realitätsverlust


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