Verhinderung von Veröffentlichungen (Forschung)

dlsasv @, Samstag, 18.11.2006, 16:25 (vor 6359 Tagen) @ Raylauncher

Bei Ihrem Beispiel handelt es sich um eine Pilotstudie. Diese dient auschließlich dazu, die Praktikabilität von Methoden und Verfahren zu testen, bevor man mit großem Aufwand in die Hauptstudie eintritt.

Das Ziel war laut Maier:
In einer Pilotstudie sollte überprüft werden, ob elektromagnetische Felder, wie sie bei Mobil-Telefonen auftreten, den Regenerationsprozess kognitiver Prozesse beeinträchtigen.
...
Bei der vorliegenden Untersuchung handelt es sich um eine Pilotstudie, die klären soll, ob sich mit einem psychophysiologischen Verfahren die Wirkung von schwachen, gepulsten elektromagnetischen Feldern auf den Organismus bewerten lässt.

Derartige Ergebnisse, die eigentlich keine sind, werden normalerweise überhaupt nicht veröffentlicht, ...

Mag schon sein, dass Sie da besser bescheid wissen als ich.
Dem Anschein nach wollte Maier seine Studie jedoch veröffentlichen. Dass ihm das untersagt wurde sieht für mich soweit - ohne die Hintergründe zu kennen - nach einem reichlich unredlichen Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft aus.

... da sie keinerlei Aussagekraft besitzen.

Insofern diese 'Pilotstudie' methodischen Ansprüchen genügt (Doppelblind-Desing), sehe ich keinerlei Grund, warum die Ergebnisse 'keinerlei Aussagekraft besitzen' sollten.

Andernfalls könnte man sich das Geld für die Hauptstudie ja gänzlich sparen ....

Auch wenn man schon wissen sollte, dass 'sich mit einem psychophysiologischen Verfahren die Wirkung von schwachen, gepulsten elektromagnetischen Feldern auf den Organismus bewerten lässt', gibt es noch jede Menge offener Fragen: Dosis-, Modulations-, Zeit-Abhängigkeit, ..., Mechanismus.

Allerdings müssten Sie mir erklären, warum man z.B. bei der Interphone-Studie insgesamt Daten von weit mehr als 10 000 Handynutzern ausgewertet hat, wenn man das auch mit deutlich weniger zuverlässig hinbekommen hätte.

Das habe ich nicht behauptet. Ich beginne nochmal vom Anfang:

Einer könnte beispielsweise in Schwächen bei der statistischen Analyse begründet sein; angesichts der mit 15 Personen nicht gerade berauschenden Probantenzahl wohl auch kaum von der Hand zu weisen.

Der Glaube, positive Ergebnisse bei geringen Probandenzahlen seien weniger sicher, wackeliger als bei größeren Probandenzahlen, oder gar man müsse bloß hinreichend wenige Probanden untersuchen, um ein positives Ergebnis zu erhalten, beruht vermutlich auf folgendem Missverständnis:
Jeder weiß, dass das 'Rauschen' mit abnehmender Probandenzahl zunimmt (mit 1/wurzel(n)): Die zufälligen Schwankungen werden größer. Was nicht jeder weiß: Dass ein statistischer Test das auch weiß und die Konsequenz daraus zieht: Die Hürde, ab welcher ein Ergebnis 'positiv' heißt, höher zu schrauben. Gerade so, dass die falsch-positiv-Rate unverändert bleibt (jene berühmten 5%).
War das der Punkt?

Kann man also bei einem positiven Ergebnis kritisieren, dass die Probandenzahl zu gering gewesen sei? Nein, da die falsch-positiv-Rate von der Probandenzahl unabhängig ist.

Kann man bei einem negativen Ergebnis kritisieren, dass die Probandenzahl zu gering gewesen sei? Ja, die 'Hürde' könnte deswegen zu hoch gewesen sein. Man kann nicht ausschließen, dass es einen Effekt gab, der kleiner als diese Hürde ist.

Und warum ist die Interphone-Studie nun so groß? Eben um die Hürde klein zu machen, damit man auch noch einen kleinen Effekt entdecken kann. Oder umgekehrt - auch noch einen kleinen Effekt mit hinreichender Sicherheit ausschließen kann.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist Ihnen eigentlich nur wichtig, dass ein positives Ergebnis herauskommt. Ob positiv oder falsch-positiv spielt überhaupt keine Rolle, gell.

Nö. Ich hoffe, das ist klar geworden.
Sie werden aber nicht behaupten wollen, beide Studien seien falsch positiv, oder?


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