Verhinderung von Veröffentlichungen (Forschung)

dlsasv @, Freitag, 17.11.2006, 19:41 (vor 6599 Tagen) @ Raylauncher

Auch beim Mobilfunk gibt es Beispiele für die (versuchte) Verhinderung von Veröffentlichungen: Semm oder Maier ('Die Ergebnisse der Studie an N=15 Probanden wurden von der TELEKOM für eine Publikation nicht freigegeben') etwa. Wäre schon interessant zu wissen, wie das vertraglich geregelt war.


Noch interessanter wäre allerdings zu wissen, um welche Studie es sich dabei konkret handelte.

Eine wie die (-> vorläufige Version des Artikels). Im Original heißt es:
In Ergänzung und im Sinne der Validisierung einer früheren Untersuchung, in der eine Beeinflussung des ZNS durch gepulste Felder nachgewiesen werden konnte,** [obiger Satz als Fußnote] ...

In einem zweiten Schritt wäre dann auch in Erfahrung zu bringen, weshalb deren Publikation nicht freigegeben wurde. Mögliche Gründe dafür gibt es gar viele. Einer könnte beispielsweise in Schwächen bei der statistischen Analyse begründet sein; angesichts der mit 15 Personen nicht gerade berauschenden Probantenzahl wohl auch kaum von der Hand zu weisen.

Geringe Probandenzahlen sind ein Problem bei negativen Ergebnissen, denn je weniger Probanden, desto größer die Gefahr, dass ein Effekt im Rauschen untergeht. Gegen positive hat man von Seiten der binären Denkweise im ursprünglichen Konzept des statistischen Hypothesentests (ablehnen oder nicht ablehnen) absolut nichts einzuwenden.

Damit wären wir wieder einmal bei der Qualität von Studien und deren Aussagekraft.

Fast alle Gründe, die mit Qualität zu tun haben und die ich mir gerade vorstellen kann, wären vorgeschoben: Falls es an der Versuchsanordnung liegen solle, hätte das dem Geldgeber schon vorher auffallen können; falls an der Auswertung (Ihr Beispiel), ließe sich das leicht beheben.

Tags:
, Effekt, Semm, Verhinderung, Maier


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