STOA-Studie 5G - Drucksache 20/1978 (Allgemein)

KlaKla, Samstag, 06.08.2022, 09:53 (vor 601 Tagen) @ KlaKla

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 53 – Drucksache 20/1978

Abgeordneter Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU)

Frage: Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie „Health Impact of 5G“ der Scientific Foresight Unit (STOA) des Europäischen Parlaments, insbesondere im Hinblick auf die möglichen negativen Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit, sowie möglicherweise krebsauslösenden Effekte von 2G bis 4G, und die Abwesenheit von adäquaten Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen von 5G (Quelle: www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690012EPRS_STU(2021)690012_EN.pdf, 6. Conclusions) und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung, insbesondere auch auf EU-Ebene, ergreifen, um die in der Studie aufgezeigten gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Mobilfunkkommunikation auf Menschen einzudämmen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn vom 24. Mai 2022

Das in der Frage genannte Dokument („STOA-Bericht“) ist eine persönliche Ausarbeitung der Autorin. Der Bericht wurde nicht unabhängig extern begutachtet und erfüllt damit auch nicht grundlegende Ansprüche wissenschaftlicher Qualitätssicherung. Überdies schränken methodische und inhaltliche Schwächen seine Aussagekraft und die Validität der Schlussfolgerungen ein. Im wissenschaftlichen Diskurs erfährt er wenig Beachtung. Da bezüglich der Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen zu einigen Endpunkten viele Studien von sehr heterogener Qualität vorliegen, hat die Weltgesundheitsorganisation systematische Reviews in Auftrag gegeben (u. a. zu den Themen Krebs und Fruchtbarkeit). Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird noch im Jahr 2022 erwartet.

Bei dem STOA-Bericht hingegen wurden Auswahl und Bewertung der Artikel der Einschätzung der Autorin überlassen. Für die Einschätzung der Karzinogenität bewertet die Autorin vor allem die Studie des National Toxicology Program der USA (sog. NTP-Studie, https://ntp.niehs.nih.gov/ntp/htdocs/lt_rpts/tr595_508.pdf und https://ntp.niehs.nih.gov/ntp/htdocs/lt_rpts/tr596_508.pdf ) und die sog. Ramazzini-Studie (L. Falcioni et al., Environmental Research 165(2018): 496-503) als ausschlaggebend. Das entspricht nicht wissenschaftlichen Gepflogenheiten, da die Autorin gleichzeitig auch Autorin der Ramazzini-Studie ist. Vielmehr müssen derartige Beurteilungen durch ein interdisziplinär besetztes wissenschaftliches Gremium vorgenommen werden, das alle verfügbaren Untersuchungen berücksichtigt.

Aus Sicht der Bundesregierung sind nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei Einhaltung der Grenzwerte keine nachteiligen gesundheitlichen Wirkungen der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks zu erwarten. Die Auffassung teilt auch die Strahlenschutzkommission (SSK) in ihrer aktuellen Stellungnahme „Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus – Technische Aspekte und biologische Wirkungen im unteren Frequenzbereich (FR1, bis ca. 7 GHz)“( www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse_PDF/2021/2021-12-10_Stgn_5G_Mobilfunk.html?nn=2829038 ).
Es bedarf im Bereich der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks allerdings weiterer Forschung, um die wissenschaftlichen Unsicherheiten weiter zu reduzieren; die genannte SSK-Stellungnahme enthält dazu Vorschläge.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Krebs, Drucksache, SSK, BfS, Fertilität, NTP, Bundestag, Stellungnahme, Ramazzini, Belpoggi, Deutscher Bundestag, Health impact of 5G, STOA-Studie, STOA-Bericht, methodische Schwäche


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