saferphone Initiative müht sich in Details ab (Allgemein)

Gustav, Samstag, 08.05.2021, 13:50 (vor 1124 Tagen) @ Gustav
bearbeitet von Gustav, Samstag, 08.05.2021, 15:45

Bei dieser Initiative ist es wirklich spannend ob sie jemals gestartet wird oder nicht. Das Initiativkomitee ist mit 15 Leuten zwar recht ansehnlich aber sonst passiert wenig.

Unter "Aktuell" wurden vor kurzem die Reden von Alt-Nationalrat Thomas Hardegger und Olivier Pahud auf der Kundgebung in Bern am 21.09.2019(!) eingestellt. Also nichts weiter als alte Konserven aufgewärmt. Immerhin, nach wenigen Tagen bemerkten sie wohl diese Peinlichkeit und nahmen das "NEU" und das Datum wieder von der Seite, jetzt heisst es nur noch "In Artikel"

Beim Initiativtext feilen die Verfasser noch an Details:

vorläufige Endfassung (25.11.2020):

Im Freien installierte Funksendeanlagen versorgen grundsätzlich nur den Aussenbereich. In den Gebäuden installierte Funksendeanlagen versorgen grundsätzlich nur den Innenbereich.

Alle Gebäude im Siedlungsgebiet, die einen Kommunikationsanschluss benötigen, werden mittels Glasfaser oder einer möglichst emissionsarmen Kabeltechnik nach Artikel 118bis Absatz 2 versorgt. Die Kantone können vorläufige Ausnahmen gewähren.
In öffentlichen Mobilfunknetzen sind nur Trägerfrequenzen zulässig, die unterhalb der Obergrenze des bis 31.12.2020 genutzten Frequenzbereichs liegen.


vorläufige Endfassung, 17.01.21:

Im Freien installierte Funksendeanlagen versorgen nur den Aussenbereich. Das Gesetz regelt die Ausnahmen. In Gebäuden installierte Funksendeanlagen versorgen nur den Innenbereich.

Gebäude im Siedlungsgebiet mit einem Kommunikationsanschluss werden mittels Glasfaser oder einer möglichst emissionsarmen Kabeltechnik nach Artikel 118bis Absatz 2 versorgt. Die Kantone können vorläufige Ausnahmen gewähren.
Die Kantone unterstützen die Initiativen der Gemeinden zur zeitlichen und örtlichen Verringerung der Exposition gegenüber Funkstrahlung.
Für die Kommunikation mit Endgeräten in Mobilfunktnetzen dürfen ausschliesslich Trägerfrequenzen genutzt werden, die innerhalb des Bereichs der bis zum 31. Dezember 2020 konzessionierten Frequenzbänder liegen.


vorläufige Endfassung 10.04.21:

Im Freien installierte Funksendeanlagen versorgen nur den Aussenbereich; das Gesetz regelt die Ausnahmen. In Gebäuden installierte Funksendeanlagen versorgen nur den Innenbereich.

Gebäude im Siedlungsgebiet mit einem Kommunikationsanschluss werden mittels Glasfaser versorgt. Die Kantone können Ausnahmen gewähren.
Die Kantone unterstützen Initiativen der Gemeinden zur zeitlichen und örtlichen Verringerung der Exposition gegenüber Funkstrahlung.
Für die Kommunikation mit Endgeräten in Mobilfunktnetzen dürfen ausschliesslich Trägerfrequenzen genutzt werden, die innerhalb des Bereichs der bis zum 31. Dezember 2020 konzessionierten Frequenzbänder liegen.

Diese Mühe ist wirklich Verschwendung. Ein Artikel in der Verfassung ist kein Gesetz oder gar eine Verordnung. Das Parlament nimmt sich bei der Gestaltung der Gesetze relativ viel Spielraum heraus, das weiss eigentlich jeder.

Tags:
Hardegger, Safer-Phone-Volksinitiative


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