Schweiz will Anlagegrenzwerte (Vorsorgewert) lockern (Allgemein)
H. Lamarr , München, Donnerstag, 14.01.2016, 20:37 (vor 3234 Tagen)
Am 11. Januar 2016 teilte das Schweizer Parlament mit:
Kommission will Bewilligung für Mobilfunkantennen vereinfachen
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) möchte, dass das Bewilligungsverfahren für den Bau von Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt wird. Auch sollen die Grenzwerte für die Antennen angehoben werden.
Die KVF hat beschlossen, entsprechende Kommissionsvorstösse einzureichen, wie sie am Montag mitteilte. Über den Wortlaut will sie an der nächsten Sitzung befinden. Die Anregung kam aus den Reihen der FDP. Die Mobilfunknetze müssten für die Herausforderungen der Zukunft fit gemacht werden, hält diese fest.
Kommentar: Geht es jetzt den am 1. Februar 2000 in der Schweiz eingeführten Anlagegrenzwerten an den Kragen? Dieser Vorsorgewert machte die Schweiz weltweit bei Mobilfunkgegnern bekannt. Doch nach 16 Jahren ist die Welt eine andere geworden, die Forschung hat Fortschritte gemacht und heute weiß die Wissenschaft vieles, was vor 16 Jahren noch ungewiss war. Dieser Ungewissheit wollten die Väter der Schweizer Vorsorgewerte Rechnung tragen. Heute ist die wissenschaftliche Ungewissheit merklich kleiner als im Jahr 2000, ergo können die Vorsorgewerte risikolos merklich angehoben werden.
Hans-U. Jakob, ein schweizerischer Mobilfunkgegner, hat dem Vorstoß des KVF einen Beitrag gewidmet. Substanzielles steht dort nicht, im wesentlichen repetiert Herr Jakob nur zum x-ten Mal seine alte Fehlinterpretation, der Schweizer Vorsorgewert wäre eine Mogelpackung und in Wahrheit gar kein Vorsorgewert. Die absurde Begründung des betagten Ex-Elektrikers:
Falls die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung gelockert würden, hätten wir nämlich die höchsten in Europa.
Denn es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits aus physikalischen und technischen Gründen ganz von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist.
Herr Jakob hat augenscheinlich noch immer nicht den Unterschied zwischen Immission und Emission verstanden, anders kann ich mir seine blödsinnige Behauptung nicht erklären, denn selbstverständlich sind die Schweizer Anlagewerte Vorsorgewerte, die dann wirksam werden, wenn Feldstärken von 4 V/m bis 6 V/m Immission erreicht werden. In Deutschland wäre bei diesen Werten noch lange nicht Schluss, sondern erst bei 41 V/m bis 61 V/m. Der Schwarzenburger Mobilfunkgegner behauptet sein Märchen vom Grenzwertschwindel im Alpenland seit 2003. Dass er in all den Jahren weltweit der Einzige geblieben ist, der dieses Märchen auftischt, jeden anderen hätte dies stutzig gemacht und zur Einsicht gebracht – beim Erfinder des Märchens aber versagen die Kräfte der Selbstreflexion völlig, er sonnt sich in seinen Irrtümern.
Und so bemerkt Herr Jakob auch nicht den Widersinn darin, dass er seit 13 Jahren die Schweizer Vorsorgewerte als wirkungslose Mogelpackung geißelt, jetzt aber auf Entrüstung macht, sollte diese "Mogelpackung" aufgegeben werden. Es gibt keinen Fettnapf, in den dieser Mann nicht mit Hurra hechtet.
Hintergrund
Optionen zur Kapazitätserhöhung in Mobilfunknetzen
Gibt es in der Schweiz die rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?
Donaldismus
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Anlagengrenzwert
Schweiz: Angriff auf Anlagegrenzwert hat am 1.2.2016 begonnen
H. Lamarr , München, Montag, 08.02.2016, 00:12 (vor 3210 Tagen) @ H. Lamarr
Die KVF hat beschlossen, entsprechende Kommissionsvorstösse einzureichen, wie sie am Montag mitteilte. Über den Wortlaut will sie an der nächsten Sitzung befinden.
Jetzt isses passiert! In der Schweiz wurden zwei Motionen eingreicht, mit denen dem bisherigen Anlagegrenzwert der Garaus gemacht und die Baubewilligung für Mobilfunk-Infrastruktureinrichtungen von bürokratischen Hürden befreit werden soll.
Das wird ein heißer Sommer!
Wird dies für Hans-U. Jakob Grund genug sein, vom geplanten Rücktritt am 5. März 2016 zurück zu treten, um seine Truppen selbst in den Kampf zu führen?
Wie dem auch sei, die Kommission für Verkehr und Fermeldewesen (KVF) teilt jedenfalls mit:
Nachdem die KVF an ihrer Sitzung im Januar entschieden hatte, zwei Kommissionsvorstösse zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Mobilfunknetze einzureichen, hat sie nun noch über deren genauen Wortlaut befunden. Mit 23 zu 2 Stimmen hat sie eine Motion (16.3007) beschlossen, mit welcher der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen angehoben, die Vollzugshilfsmittel und die Anlagendefinition vereinfacht, sowie ein NIS-Monitoring aufgebaut und finanziert werden soll.
Mit einem Kommissionspostulat (16.3008; ebenfalls 23 zu 2 Stimmen) soll der Bundesrat zudem beauftragt werden, zu prüfen, mit welchen Massnahmen Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden können. In den Augen der Kommissionsmehrheit müssen die im internationalen Vergleich einschränkenden Auflagen und Bewilligungsverfahren gelockert werden, damit eine bedarfsgerechte Entwicklung der Mobilfunknetze auch in Zukunft sichergestellt werden kann.
Eine Minderheit befürchtet eine Einschränkung des Gesundheitsschutzes aufgrund einer erhöhten Strahlenbelastung und beantragt daher die Ablehnung der Motion 16.3007.
Kommentar: Seltsamerweise haben die Schweizerischen Mobilfunkgegner den Eröffnungszug der KVF vom 1. Februar 2016 bislang stillschweigend und ohne jede Regung hingenommen. Dabei hat Bundesrätin Leuthard, Chefin der KVF, ihnen soeben mit Schwung den Fehdehandschuh links und rechts ins Gesicht gehauen: Sie will nicht weniger als den weltbekannten Schweizer Vorsorgewert in der jetzigen Form abschaffen. Auf Schweizerische Mobilfunkgegner muss das wie der Griff nach ihren Kronjuwelen wirken. Und doch tut sich unter den Eidgenossen – nichts. Nach dieser Meldung hier sollte sich das Bild freilich umgehend ändern und die drei Papiertiger (Gigaherz, Funkstrahlung, Diagnose-Funk), vor denen sich die Bundesrätin sicher nicht fürchtet, sie werden sich entfalten und brüllen .
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Jakob, Monitoring, Anlagenwert, verschlafen
Anlagegrenzwerte: Bundesrat hat Meinung geändert?
H. Lamarr , München, Samstag, 16.04.2016, 13:52 (vor 3141 Tagen) @ H. Lamarr
IT-Markt (Schweiz) schreibt am 15. April 2016:
Am 25. Februar 2015 hat der Bundesrat den Postulaten von Ruedi Noser und der FDP eine Abfuhr erteilt. Die Postulate hatten die Überprüfung der Rahmenbedingungen beim zukünftigen Ausbau der Mobilfunknetze gefordert. Der Bundesrat befand jedoch, dass die Anlagegrenzwerte technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbar seien.
Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) reagierten damals erfreut über die Situationsanalyse des Bundesrats.
[...]
Trotzdem hat die FDP Anfang Jahr eine Motion eingereicht, die die Zustimmung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats erhielt.
[...]
Wie Georg Därendinger von der FDP gegenüber der Redaktion sagt, beantragt der Bundesrat die Motion zur Annahme. Somit ist sie behandlungsreif und der Nationalrat wird sich wahrscheinlich in der Sommersession damit befassen.
Bei den AefU ist man über den plötzlichen Sinneswandel des Bundesrats überrascht. Nicht zuletzt weil 2014 eigens hierfür beauftragte Experten berichtet hatten: "Negative gesundheitliche Auswirkungen wie erhöhtes Krebsrisiko und Beeinträchtigung des Wohlbefindens können nicht ausgeschlossen werden."
Ein Kommentator mit dem Pseudonym "Peter Maurer" widerspricht der Formulierung, der Bundesrat habe den Postulaten eine Abfuhr erteilt:
Der BR [Bundesrat; Anm. "Spatenpauli"] hat den Postulaten keine Abfuhr erteilt, sondern in Erfüllung der Postulate einen Bericht geschrieben. Es kann nicht davon die Rede sein, dass sich der BR in diesem Bericht grundsätzlich gegen eine Erhöhung der Grenzwerte ausspricht. Im Bericht wird die Situation analysiert und auf Zielkonflikte hingewiesen. Es kann somit auch nicht von einem Sinneswandel des BR ausgegangen werden.
Hintergrund
Hinweise auf biologische Risiken infolge EMF-Einwirkung
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Lockerung Anlagegrenzwerte: Blamable Vorstellung der Vereine
H. Lamarr , München, Mittwoch, 15.06.2016, 13:44 (vor 3081 Tagen) @ H. Lamarr
Seltsamerweise haben die Schweizerischen Mobilfunkgegner den Eröffnungszug der KVF vom 1. Februar 2016 bislang stillschweigend und ohne jede Regung hingenommen. Dabei hat Bundesrätin Leuthard, Chefin der KVF, ihnen soeben mit Schwung den Fehdehandschuh links und rechts ins Gesicht gehauen: Sie will nicht weniger als den weltbekannten Schweizer Vorsorgewert in der jetzigen Form abschaffen.
Mobilfunkgegner in aller Welt huldigen seit 16 Jahren der Schweiz für ihre Mobilfunk-Vorsorgewerte, auch wenn die wenigsten begriffen haben, was es mit diesen sogenannten Anlagegrenzwerten auf sich hat. Wie auch immer, die Schweiz ist das Vorbild für zahllose Forderungen nach niedrigeren EMF-Grenzwerten, die sich objektiv zwar nicht gut begründen lassen, subjektiv aber durchaus nach dem Motto: Die Schweizer werden sich schon was gedacht haben, als sie am 23. Dezember 1999 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung der staunenden Welt präsentierten.
Für Mobilfunkgegner sollte es deshalb eine Katastrophe sein, wenn die Schweiz sich nun anschickt, ihre weltberühmten Elektrosmog-Vorsorgewerte aufzugeben und diese nach oben zu schrauben. Protestmärsche aufgebrachter Sendemastengegner zum Bundeshaus in Bern, Demonstrationen in Städten und Gemeinden, Straßenblockaden mit Traktoren wütender Landwirte und Rundfunk/TV-Debatten zwischen Pro & Kontra-Vertretern wären im Vorfeld der historischen Entscheidung mit ein bisschen Optimismus durchaus zu erwarten gewesen. Doch nichts dergleichen geschah! Wie gelähmt verharrten die Mobilfunkgegner der D-A-CH-Länder im Nichtstun. Nur der Dümmste unter ihnen protestierte laut. Und dies gleich 2-mal: Nach Einführung der Vorsorgewerte geißelte er diese 2002 als Mogelpackung, im Mai 2016 hingegen geißelt er das Ansinnen, diese "Mogelpackung" aufzugeben als Wahnsinnsidee. Einige Mobilfunkgegner stehen mit Logik und Wahrheit seit Jahren im Dauerkonflikt, ihr Geltungsdrang hindert sie, endlich das Feld zu räumen und zu verschwinden.
Anlässlich der bevorstehenden Lockerung der Schweizer Anlagenwerte, das Schweizer Parlament debattiert am 17. Juni darüber, halte ich die Passivität eingefleischter Mobilfunkgegner für ein Phänomen, das es zu dokumentieren gilt. Deshalb habe ich heute nach entsprechenden Verlautbarungen aus der Anti-Mobilfunk-Szene Ausschau gehalten.
Bürgerwelle Deutschland: Der vergilbte einstige Star unter den Anti-Mobilfunk-Vereinen hat zur Lockerung der Schweizer Anlagegrenzwerte nichts zu sagen.
Bürgerwelle Schweiz: Der Ableger der deutschen Bürgerwelle ist die 1-Mann-Show Peter Schlegel. Der clevere Baubiologe schrieb am 14. April 2016 einen Protestbrief an Ruedi Noser, der die Lockerung der Grenzwerte maßgeblich vorangetrieben hat. Auf diesen Brief weist Schlegel am 14. Juni hin, mehr ist auf seiner Website in dieser Sache nicht zu finden.
Diagnose-Funk: Ganze zehn Zeilen ist Diagnose-Funk eine Meldung wert, in der es im März 2016 lediglich um das angekündigte Vorhaben geht, die Anlagegrenzwerte zu lockern. Mehr als die sprachlich verunglückte und inhaltlich falsche Sprechblase "Es ist unbestritten: Strahlung durch Mobilfunk kann Krebs verursachen (WHO). Trotzdem will die vorberatende Kommission im Nationalrat scheinbar die Strahlenbelastung erhöhen" weiß Diagnose-Funk nicht zu sagen. Blamabel!
Funkstrahlung.ch: Der sogenannte Dachverband schweizerischer und liechtensteinischer Mobilfunkgegner gibt am 15. Juni eine Meldungen heraus, welche die peinliche Selbstüberschätzung der Akteure dokumentiert: "Eine allfällige Grenzwerterhöhung verhindert Innovationen in diesem Bereich und führt dazu, dass noch viele Jahre an überholter Dynosauriertechnologie mit grossen Antennenmaste festgehalten wird. Zudem würde der sträflich vernachlässigte Glasfaserausbau um weitere Jahre wenn nicht Jahrzehnte verzögert werden." Als ob diese Leute auch nur einen Funken Ahnung von den Plänen der Netzbetreiber hätten. Dieselben Besserwisser glaubten 2012 noch viel peinlicher zu wissen, was den schlimmen Busunfall im Sierre-Tunnel, Schweiz, verursachte. Um dumme Sprechblasen nie verlegen, bringt der "Dachverband" am 15. Juni noch ein weiteres Scheinargument an, indem er auf eine Meinungsumfrage der Schweizer Sendeanstalt SRF verweist. Was von dieser Spaß-Umfrage zu halten ist, nämlich nichts, wird <hier> begründet.
Gigaherz.ch: Der Prolet unter den schweizer Anti-Mobilfunk-Vereinen gab seine verlogene Stellungnahme zur Lockerung der Anlagegrenzwerte am 31. Mai 2016 zum Besten. Noch am selben Tag muss sich Gigaherz-Präsident Jakob begründet und bislang unwidersprochen einen Grenzwertlügner schimpfen lassen.
Kompetenzinitiative: An der sogenannten Kompetenzinitiative geht die Lockerung der Schweizer Anlagegrenzwerte völlig vorbei, die Mobilfunkgegner, die ein emeritierter Literaturprofessor um sich schart, irrlichtern durch ganz andere Sphären.
Schlussfolgerung
Von ein paar belanglos bis einfältigen Sprechblasen abgesehen, ignoriert die mitteleuropäische Anti-Mobilfunk-Szene die geplante Lockerung der Schweizer Anlagegrenzwerte. Andere Länder sind sowieso außen vor. Statt sich dem Vorhaben mit einem koordinierten gemeinsamen Auftritt sichtbar in den Weg zu stellen, ist nur vereinzelt hilfloses Piepsen aus den Nestern der Gegner zu vernehmen. Warum die Vereinsvorstände, die sonst für jeden Blödsinn zu haben sind, diesmal, wo es wirklich um etwas geht, so ganz und gar nicht dem nachkommen, was sie eigentlich tun müssten, darüber wird noch zu reden sein! Warum handeln diese Leute nicht? Wenn nicht jetzt, wann dann?
Bekanntlich halte ich nicht viel vom Führungspersonal der Anti-Mobilfunk-Szene. Doch nachdem, was sich jetzt anlässlich der geplanten Grenzwertlockerung abspielt, müssten sogar eingefleischten Mobilfunkgegnern langsam Zweifel kommen, ob sie von den richtigen Frontleuten vertreten werden und ob sie weiter Mitgliedsgebühren entrichten wollen, um gähnende Untätigkeit bei wichtigen Aktionen und rege Betriebsamkeit bei unwichtigen Aktionen zu finanzieren.
Hintergrund
Am 17. Juni 2016 befindet der Nationalrat (Parlament, 200 Mitglieder) über die Lockerung der Grenzwerte. Entscheidet sich das Parlament für eine Lockerung, muss noch die zweite Kammer (Länderkammer) zustimmen. Das ist in der Schweiz der Ständerat (40 Mitglieder), in dem die Kantone vertreten sind, ähnlich wie in Deutschland die Bundesländer im Bundesrat. Wann die Lockerung der Anlagegrenzwerte im Ständerat behandelt wird ist gegenwärtig noch nicht bekannt.
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Geltungsdrang, Professor, Solidarität, Mogelpackung, emeritiert, Anlagenwert, Anlagengrenzwet
HUJ erklärt Parlament-Prozedere der Grenzwertlockerung
H. Lamarr , München, Mittwoch, 15.06.2016, 16:51 (vor 3081 Tagen) @ H. Lamarr
Am 17. Juni 2016 befindet der Nationalrat (Parlament, 200 Mitglieder) über die Lockerung der Grenzwerte. Entscheidet sich das Parlament für eine Lockerung, muss noch die zweite Kammer (Länderkammer) zustimmen. Das ist in der Schweiz der Ständerat (40 Mitglieder), in dem die Kantone vertreten sind, ähnlich wie in Deutschland die Bundesländer im Bundesrat. Wann die Lockerung der Anlagegrenzwerte im Ständerat behandelt wird ist gegenwärtig noch nicht bekannt.
Hans-U. Jakob trägt wichtige Details zum parlamentarischen Prozedere der Grenzwertlockerung auf seiner Website vor. Ob die Ausführungen des Gigaherz-Präsidenten den Tatsachen entsprechen, was diesmal nicht ganz auszuschließen ist, kann ich nicht beurteilen. Wer Herrn Jakob glaubt, tut dies daher auf eigene Gefahr.
Herr Jakob erweist sich wieder einmal als treuester Leser des IZgMF. Keine 30 Minuten nach dem fraglichen Posting hier im Forum entgegnete der Schwarzenburger Feigling bereits in seinem Forum. Er kann offenkundig auch schnell wie der Schall, wenn er will. Meine Frage an Herrn Jakob, wann genau er seine Leser denn nun belogen hat, jetzt oder in den vergangenen 14 Jahren, nachzulesen hier, wartet hingegen seit nunmehr 15 Tagen vergeblich auf Antwort. Woran das wohl liegen mag ...
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Grenzwerterhöhung – Die Wahnsinnsidee einiger Motionäre
H. Lamarr , München, Dienstag, 31.05.2016, 13:05 (vor 3096 Tagen) @ H. Lamarr
Am 17. Juni kommen im Nationalrat zwei Motionen zur Abstimmung, welche vom Bundesrat verlangen, die Anlagegrenzwerte für Mobilfunkantennen ums Dreifache hinaufzusetzen. Und der Bundesrat hat bereits Zustimmung signalisiert. So in etwa verkündet es Hans-U. Jakob heute auf seiner Website unter dem Titel: Grenzwerterhöhung – Die Wahnsinnsidee einiger Motionäre.
Kommentar: Wenn Herr Jakob von Wahnsinnsidee spricht, dann muss die Idee der Motionäre richtig gut und vernünftig sein. Es empfiehlt sich unbedingt deren ernsthafte fachkundige Prüfung. Querulanten und ergebnisorientierte Umweltärzte sind für so eine Prüfung nicht ausreichend qualifiziert, dafür haben wir hier im Forum zig Belege gesammelt. Der arme Herr Jakob: Erst die Wackelpartie am 5. Juni in Luzern und am ehemaligen Tag der deutschen Einheit nun auch noch die Abstimmung im NR. Da hat der unerschrockene Kämpfer gegen Wellensalat noch ganz schön zu tun, die vielen mächtigen Drachen zu erlegen, die da durch sein Revier (Garten) laufen und ihm den Rasen zertrampeln.
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Grenzwertlügner: Das große Dilemma des Hans-U. Jakob
H. Lamarr , München, Dienstag, 31.05.2016, 16:20 (vor 3096 Tagen) @ H. Lamarr
Am 17. Juni kommen im Nationalrat zwei Motionen zur Abstimmung, welche vom Bundesrat verlangen, die Anlagegrenzwerte für Mobilfunkantennen ums Dreifache hinaufzusetzen. Und der Bundesrat hat bereits Zustimmung signalisiert. So in etwa verkündet es Hans-U. Jakob heute auf seiner Website unter dem Titel: Grenzwerterhöhung – Die Wahnsinnsidee einiger Motionäre.
Jetzt plötzlich ist die Aufgabe der schweizer Anlagegrenzwerte die "Wahnsinnsidee einiger Motionäre".
Dabei pöbelt Herr Jakob seit 2002 gegen eben diese Anlagegrenzwerte. Hier zwei typische Zitate des Gernegroß:
2002: Weil diese Werte mit Vorsorge auch nicht das Geringste zu tun haben, werden sie von den Schweizer Behörden und Aemtern neuerdings auch nicht mehr Vorsorgewerte genannt, sondern Anlagewerte.
[...]
Fazit: Schweizer Grenzwerte sind keinen Deut besser als die übrigen in Europa.
Diese sind bestenfalls als Beruhigungspille für das aufgebrachte Volk zu werten.
Eindeutig besser als im übrigen Europa dagegen, sind unsere Bundesbehörden und unsere Bundesämter. Nämlich im Anwenden von Rosstäuscher- und Viehhändlertricks.
Und weil in der fachlich unterbelichteten Anti-Mobilfunk-Szene nichts doof genug sein kann, um nicht doch via Copy-Paste den Weg auf andere Webseiten von Mobilfunkgegnern zu finden, ist die wirre Jakobiade aus der Steinzeit der Mobilfunkgegnerei heute ein wunderbares Erkennungsmerkmal für unqualifizierte Mobilfunkgegner, die sich mangels eigenem Wissen blind bei anderen bedienen. Müll wird im Internet nicht entsorgt oder recycelt, sondern hemmungslos vervielfältigt.
Die Gretchenfrage an Herrn Jakob lautet nun:
Wenn es wahr ist, sehr geehrter Herr Jakob, was Sie seit 2002 immer wieder behauptet haben, dass nämlich die schweizer Grenzwerte (Anlagewerte) keinen Deut besser als die übrigen in Europa sind, wieso erregen Sie sich dann so sehr über Pläne, diese angebliche "Mogelpackung" aufzugeben? Ist Ihnen denn nicht klar, was Ihre widersprüchliche Argumentation bedeutet? Sie bedeutet: Entweder haben Sie seit 2002 die Leute belogen oder Sie belügen die Leute jetzt.
Wird Herr Jakob den Mumm haben, diese Frage an ihn klar zu beantworten? Wird er sich in Schweigen hüllen oder wird er, Angriff ist die beste Verteidigung, ein Feuerwerk der Ablenkung veranstalten? Wie auch immer: Hans-U. Jakob hat sich selbst als Grenzwertlügner überführt. Das muss man erst mal fertig bringen, auch diese Leistung verdient eine gewisse Anerkennung.
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Grenzwertlügner: Das große Dilemma des Hans-U. Jakob
H. Lamarr , München, Mittwoch, 01.06.2016, 12:38 (vor 3095 Tagen) @ H. Lamarr
Und der Bundesrat hat bereits Zustimmung signalisiert.
Dem Ex-Elektriker aus Schwarzenburg ist keinen Millimeter über den Weg zu trauen, jede – wirklich jede seiner Behauptungen ist fragwürdig. So hat der Bundesrat nicht nur "Zustimmung signalisiert", wie Herr Jakob behauptet, sondern der Bundesrat beantragt beim Nationalrat klipp & klar die Annahme der Motion 16.3007.
Hintergrund
Fachbericht des Bundesrates, wie es in der Schweiz mit Mobilfunk weiter gehen kann
Situationsanalyse in der Schweiz
Beide Dokumente sind empfehlenswert, sie erklären Außenstehenden schlüssig die Hintergründe der Grenzwertdiskussion in der Schweiz, sind aber auch darüber hinaus z.B. von Gemeinderäten als Grundlage für Betrachtungen zur Mobilfunkversorgung verwendbar.
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Grenzwertdiskussion auf den Punkt gebracht
H. Lamarr , München, Mittwoch, 01.06.2016, 15:31 (vor 3095 Tagen) @ H. Lamarr
Der Ausbau der Netzkapazität erfolgt in zwei Richtungen: An bestehenden Standorten kann die Kapazität durch die Einführung von 4G/LTE erhöht werden. Aufgrund der höheren spektralen Effizienz werden bei gleicher Sendeleistung höhere Übertragungsraten ermöglicht. Soweit die NISV zusätzliche Sendeleistung zulässt, können bestehende Anlagen mit weiteren Frequenzbändern ergänzt werden. Die Einführung von 4G/LTE erfolgt anfänglich bei vielen Anlagen durch Verlagerung von Sendeleistung in tiefere Frequenzbänder. Dort, wo solche Erweiterungen nicht möglich sind, nicht ausreichen oder wenn keine zusätzlichen freien Frequenzen mehr zur Verfügung stehen, muss das Netz mit neuen Standorten verdichtet werden. Makrozellen, Mikroanlagen sowie Piko-/Femtozellen stehen dabei nicht in Konkurrenz zueinander, sondern werden komplementär eingesetzt. Der Netzausbau findet gleichzeitig auf allen Ebenen statt, um möglichst effizient die gewünschte Versorgung sicherzustellen. Der Übergang zu einem dichteren Netz von Sendeantennen innerhalb des Siedlungsgebiets ist mittel- bis längerfristig unausweichlich. (Quelle)
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Grenzwertlügner: Hans-U. Jakob schweigt
H. Lamarr , München, Donnerstag, 02.06.2016, 13:14 (vor 3094 Tagen) @ H. Lamarr
Die Gretchenfrage an Herrn Jakob lautet nun:
Wenn es wahr ist, sehr geehrter Herr Jakob, was Sie seit 2002 immer wieder behauptet haben, dass nämlich die schweizer Grenzwerte (Anlagewerte) keinen Deut besser als die übrigen in Europa sind, wieso erregen Sie sich dann so sehr über Pläne, diese angebliche "Mogelpackung" aufzugeben? Ist Ihnen denn nicht klar, was Ihre widersprüchliche Argumentation bedeutet? Sie bedeutet: Entweder haben Sie seit 2002 die Leute belogen oder Sie belügen die Leute jetzt.Wird Herr Jakob den Mumm haben, diese Frage an ihn klar zu beantworten? Wird er sich in Schweigen hüllen oder wird er, Angriff ist die beste Verteidigung, ein Feuerwerk der Ablenkung veranstalten? Wie auch immer: Hans-U. Jakob hat sich selbst als Grenzwertlügner überführt. Das muss man erst mal fertig bringen, auch diese Leistung verdient eine gewisse Anerkennung.
Rund zwei Tage später: Entweder brütet Herr Jakob noch darüber, wie er aus dieser Nummer am besten wieder rauskommt oder er hat sich für die Variante Aussitzen entschlossen. Bislang ist aus Schwarzenburg jedenfalls kein Pieps zu vernehmen gewesen, den Widerspruch aufzuklären.
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Grenzwertlügner: Hans-U. Jakob schweigt
H. Lamarr , München, Sonntag, 10.07.2016, 17:05 (vor 3056 Tagen) @ H. Lamarr
Rund zwei Tage später: Entweder brütet Herr Jakob noch darüber, wie er aus dieser Nummer am besten wieder rauskommt oder er hat sich für die Variante Aussitzen entschlossen. Bislang ist aus Schwarzenburg jedenfalls kein Pieps zu vernehmen gewesen, den Widerspruch aufzuklären.
Um es kurz zu machen: Herr Jakob hat auch 1 Monat später die unbequeme Frage nicht beantwortet, auch auf seiner eigenen Website macht er einen großen Bogen darum. Offensichtlich baut der Anti-Mobilfunk-Hetzer darauf, die Verweigerung einer Antwort, bei der er so oder so dumm aussieht, aussitzen oder ausliegen zu können.
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Jakob, Gerücht, Narrenhaus
Grenzwertlügner: Hans-U. Jakob im eigenen Haus angegriffen
H. Lamarr , München, Samstag, 03.12.2016, 13:54 (vor 2910 Tagen) @ H. Lamarr
Um es kurz zu machen: Herr Jakob hat auch 1 Monat später die unbequeme Frage nicht beantwortet, auch auf seiner eigenen Website macht er einen großen Bogen darum. Offensichtlich baut der Anti-Mobilfunk-Hetzer darauf, die Verweigerung einer Antwort, bei der er so oder so dumm aussieht, aussitzen oder ausliegen zu können.
Heute hat Herr Jakob in seinem Forum zum Thema Grenzwertlockerung bekannt:
Weitere Diskussionen führe ich hier nicht anonym, sondern nur unter überprüfbaren Angaben des vollen Namens, der Adresse und des Wohnortes. Sonst haben wir hier sämtliche Auftragsmobber und Auftrags-Rufmörder der Mobilfunkbranche am Hals.
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Also habe ich die Gunst der Stunde genutzt und um 13:22 Uhr ein Posting bei Gigaherz eingestellt, das a) den gewünschten Anforderungen an die Identität des Verfassers voll genügt und b) dem Gigaherz-Präsidenten die unangenehme Frage nach seinem plötzlichen Sinneswandel über die Schweizer Grenzwerte (siehe oben) auf dessen eigenem Territorium stellt.
Formelle Gründe, mein Posting nicht frei zu schalten gibt es keine. Andere Gründe, z.B. Feigheit, Starrsinn oder Schämen, gibt es reichlich.
Sollte Herr Jakob abermals kneifen und mein Posting nicht frei schalten, ist nichts verloren. Für diese Zwecke gibt es die Deponie für unterdrückte Gigaherz-Postings, sie wartet nur darauf, sich mein Posting als Fall 56 einzuverleiben und Herrn Jakob einmal mehr in Unterhosen zu zeigen.
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Schweizer Vorsorgewert: Bauern meutern
H. Lamarr , München, Sonntag, 12.06.2016, 15:03 (vor 3084 Tagen) @ H. Lamarr
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) möchte, dass das Bewilligungsverfahren für den Bau von Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt wird. Auch sollen die Grenzwerte für die Antennen angehoben werden.
Bislang äußerten gegen die Aufgabe des Schweizer Vorsorgewerts im Alpenland nur die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (Aefu), allerdings mit einer wenig überzeugenden Argumentation, die am Sachverstand der Mediziner in der Mobilfunkfrage zweifeln lässt. Eine Eigenleistung der Aefu ist nicht erkennbar, es werden lediglich altbekannte Bedenken repetiert, die bereits vor Jahren nicht überzeugten und vor allem eine auf Sendemasten fixierte Sichtweise erkennen lassen, die die Belange von Handynutzern sträflich vernachlässigt.
Jetzt meldet sich mit ähnlich kompetentem Einspruch der Schweizer Bauernverband zu Wort. Und selbstverständlich darf auch der unvermeidliche Landwirt Hans Sturzenegger nicht fehlen, wenn in der Schweiz die Sorge umgeht, Funkwellen massierten Kühen im Euter die Milch zur Butter.
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AefU, Bauernverband
Architekt und Pendler
KlaKla, Montag, 13.06.2016, 08:14 (vor 3084 Tagen) @ H. Lamarr
Jetzt meldet sich mit ähnlich kompetentem Einspruch der Schweizer Bauernverband zu Wort. Und selbstverständlich darf auch der unvermeidliche Landwirt Hans Sturzenegger nicht fehlen, ...
Da kommt zusammen was zusammen gehört Thomas Jäggi kritisiert die Pläne scharf: «Schöpfen neu alle drei Mobilfunkanbieter den Grenzwert einer Antenne aus, führt dies zu einer Verdreifachung der Strahlen.» Falls der aktuelle Oberwert zusätzlich angehoben würde, fallen die Werte noch höher aus, sagt Jäggi: «In dieser Motion ist eine Maximalforderung verpackt, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist.»
Da wird viel Mist erzählt
Thomas Jäggi, gelernter Architekt, braucht keinen Plan für seine Arbeit. Der 77-Jährige kommt mit viel Intuition aus. Kaum hat Jäggi die Wohnung betreten, hat er ein ungutes Gefühl. Er stellt sich mitten in den Raum und - beginnt zu zählen. Plötzlich schnippt er mit den Fingern. «Bovis-Wert 100. Hier könnte ich es keine zwei Stunden aushalten. Es entzieht mir sämtliche Energie», sagt er. Negativ fällt ausserdem eine hohe Dichte von acht Wasseradern ins Gewicht. Der Pendler liefert dazu detaillierte Informationen: «Das Wasser fliesst in 81 Meter Tiefe in einer Kiesschicht unter dem Haus.» Quelle: KTipp
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Meine Meinungsäußerung
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Esoterik, Architekt, Bauernverband, Jäggi
Kein Architekt und kein Pendler
H. Lamarr , München, Montag, 13.06.2016, 10:59 (vor 3084 Tagen) @ KlaKla
Thomas Jäggi, gelernter Architekt, braucht keinen Plan für seine Arbeit. Der 77-Jährige kommt mit viel Intuition aus.
Da hast du den Falschen erwischt, den richtigen Thomas Jäggi kannste dir <hier> anschauen.
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Wie "Schweiz am Sonntag" die öffentliche Meinung modelliert
H. Lamarr , München, Montag, 13.06.2016, 20:43 (vor 3083 Tagen) @ H. Lamarr
Jetzt meldet sich mit ähnlich kompetentem Einspruch der Schweizer Bauernverband zu Wort.
Hier wieder ein Beispiel dafür, wie Journalisten subtil ein Meinungsbild verzerren können. Im konkreten Fall geht es um den Artikel Bauern kämpfen gegen Handy-Strahlen von Annika Bangerter in "Schweiz am Sonntag". Der Artikel erweckt den irreführenden Eindruck, die schweizer Bauernschaft würde sich massiv gegen eine Aufgabe der schweizer Mobilfunk-Vorsorgewerte aussprechen. Doch bei genauerem Hinsehen schmilzt die Bauernschaft auf höchstens zwei Bauern zusammen.
Handyantennen sollen stärker strahlen dürfen. Das will eine Motion. Jetzt formiert sich Widerstand, heißt es gleich zu Beginn des Artikels. Doch was ist das für Widerstand, der sich angeblich jetzt formiert? Zuerst nennt die Autorin einen alten Bekannten, den Bauern Hans Sturzenegger, der aber nicht jetzt, sondern schon seit rund zehn Jahren als Star eines Blinde-Kuh-Ensembles der Mobilfunkgegner durch die Gazetten geistert und auf Einladung in Landgasthöfen vor Publikum gegen Mobilfunk wettert. Ob ein Landwirt dafür fachlich qualifiziert ist, sei dahingestellt.
Wir halten fest: Bauer Sturzenegger ist 1 x Widerstandskämpfer gegen Mobilfunk. Ungefähr 75 % Ihres Artikels beschäftigt sich Frau Bangerter allein mit ihm.
Doch wo bleibt das Bauernheer, das die Titelzeile vermuten lässt? Frau Bangerter gibt Auskunft indem sie schreibt:
Doch nun formiert sich Widerstand: Den Ärzten für Umweltschutz folgen der Hauseigentümer- und Bauernverband.
Bei Letzterem ist Thomas Jäggi für das Thema Elektrosmog zuständig. Er kritisiert die Pläne scharf: «Schöpfen neu alle drei Mobilfunkanbieter den Grenzwert einer Antenne aus, führt dies zu einer Verdreifachung der Strahlen.» Falls der aktuelle Oberwert zusätzlich angehoben würde, fallen die Werte noch höher aus, sagt Jäggi: «In dieser Motion ist eine Maximalforderung verpackt, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist.»
Ahhhja, so ist das also: Der Schweizer Bauernverband (SBV) leistet Widerstand. Aber stimmt das auch? Frau Bangerter redet allein von einem Herrn Jäggi. Wahrscheinlich ist er ein Stimmband der Bauern und verkündet, was der Vorstand beschlossen hat. Ein Blick auf die Website des Bauernverbandes wird schnell Klarheit schaffen, was genau der Vorstand zur geplanten Abschaffung des Schweizer Mobilfunk-Vorsorgewerts zu sagen hat. Doch was ist das?! Weder bei den Medienmitteilungen des SBV noch bei seinen Stellungnahmen findet sich auch nur die Spur von etwas Widerständlerischem in Sachen Elektrosmog. Stattdessen sind Milchgipfel, Milchkuh-Initiative und Swissness derzeit die Themen, die den SBV bewegen.
Annika Bangerter hat vermutlich am Telefon ein Schwätzchen mit Thomas Jäggi gehalten und suggeriert dem unaufmerksamen Leser nun der Schweizer Bauernverband habe gesprochen. Tatsächlich hat Thomas Jäggi lediglich seine persönliche Meinung zum Besten gegeben!
Wir halten fest: Thomas Jäggi ist 1 x Widerstandskämpfer gegen Mobilfunk.
Doch warum kontaktiert die Journalistin ausgerechnet Herr Jäggi? Dies ist leicht zu beantworten: 2014 organisierte dieser gemeinsam mit dem Veterinärmediziner Prof. Hässig eine Schweizer Meldestelle für elektrosensible Kühe und gab begleitend dazu ein Merkblatt Gefährdung von Nutztieren durch "Elektrosmog" heraus. Wer Herrn Jäggi mit diffuser Angst vor Elektrosmog infiziert hat ist unklar, fest steht nur: Er wurde infiziert und sein Kommentar in "Schweiz am Sonntag" macht deutlich, er weiß nicht wirklich worum es geht (für Kühe auf Weiden und in Ställen galten noch nie Mobilfunk-Vorsorgewerte, sondern schon immer die nicht in Diskussion stehenden Immissionsgrenzwerte).
Das vermeintliche Bauernheer gegen die Aufgabe des Schweizer Mobilfunk-Vorsorgewerts zählt somit gerade einmal zwei Streiter: Sturzenegger & Jäggi (wobei ich bei Funktionär Jäggi zugunsten der Widerständler annehme, er sei zugleich auch Milchbauer).
Können wir also wieder getrost zur Tagesordnung zurück kehren? Ja, aber zuvor ist noch zu klären, was denn mit dem Hauseigentümerverband (HEV) ist, den Frau Bangerter im Vorübergehen mal eben schnell den Widerständlern zugeschlagen hat, dann aber im Rest ihres Artikels mit keinem Wort mehr erwähnt! Ja was ist denn nun mit dem HEV? Nichts! Wie ein Blick auf die Website des Verbands belegt, interessiert dieser sich gegenwärtig für vieles, nur eben nicht für die Beibehaltung des Schweizer Vorsorgewerts. Warum die Journalistin überhaupt auf den HEV zu sprechen kommt bleibt ihr Geheimnis.
Fazit: Die Autorin verspricht mit dem Titel ihres Artikels etwas, was der Inhalt nicht hält. Denn Milchbauern hat die Schweiz ein paar mehr als nur zwei, 2015 waren rund 28'600 Landwirtschaftsbetriebe in der Milchproduktion tätig. Frau Bangerter ist gelernte Journalistin und modelliert die öffentliche Meinung mit ihrem Artikel sehr geschickt (unauffällig). Es ist durchaus eine Kunst, 2 Milchbauern wie 28'600 aussehen zu lassen. Doch stolz darf sie aus meiner Sicht auf diese Kunst nicht sein, denn statt ihre Leser zu informieren, desinformiert sie diese.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Wie "Schweiz am Sonntag" die öffentliche Meinung modelliert
H. Lamarr , München, Donnerstag, 16.06.2016, 20:03 (vor 3080 Tagen) @ H. Lamarr
Warum die Journalistin überhaupt auf den HEV zu sprechen kommt bleibt ihr Geheimnis.
Falsch, heute habe ich zufällig dieses Rätsel lösen können. Die Autorin bediente sich der unsäglichen Medienmitteilung der AefU vom 7. Juni 2016. Die Ärzte behaupten darin ohne jeden Beleg, der Schweizer Bauernverband, der Hauseigentümerverband Schweiz und der Hausverein Schweiz würden die (heute vom Nationalrat angenommenen) Mobilfunk-Motionen ablehnen. Dumm nur, dass die Verbände davon offenkundig, wie oben recherchiert, nichts wissen. Dass eine ausgebildete Journalistin in solch trüben Quellen fischt ist nicht standesgemäß und deshalb unüblich.
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Wie die AefU Lobbyarbeit im Parlament leisteten
H. Lamarr , München, Donnerstag, 16.06.2016, 20:47 (vor 3080 Tagen) @ H. Lamarr
Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) leisteten im Schweizer Parlament klassische Lobbyarbeit, um die Abstimmung zu der Motion (Eingabe) 16.3007 in ihrem Sinne zu beeinflussen. Ganz ungeniert geben die AefU diese Lobbyarbeit in ihrer Medienmitteilung vom 7. Juni zu. Da es mit der eigenen Kompetenz nicht so weit her ist, holten sich die Ärzte Hilfe aus Österreich in Gestalt der Allzweckwaffe Hans-Peter Hutter, der schon 2013 anlässlich der Novelle der 26. BImSchV in Deutschland von einer ratlosen politischen Partei zu einer Anhörung in den Deutschen Bundestag eingeschleust wurde. Die AefU sind vom Wirken der Österreicher geradezu begeistert, das Reizthema "Reflex" wird freundlicherweise jedoch nicht berührt:
Am 7. Juni um 13 Uhr 15 organisieren die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) eine Parlamentarierveranstaltung im Bundeshaus zum Thema Mobilfunk und Gesundheit. Professor Hans-Peter Hutter, Diplom-Ingenieur und Facharzt der medizinischen Universität Wien referiert über mögliche Gesundheitsrisiken von Mobilfunkanlagen und Notwendigkeiten zur Gesundheitsvorsorge. Der oberste Sanitätsrat des österreichischen Bundesministeriums (BMG) für Gesundheit empfiehlt aufgrund der Datenlage seit Jahren einen vorsorglichen Umgang mit Mobilfunk. Konkret empfiehlt das BMG, zusätzlich zu den international gültigen Grenzwerten, zum Schutz der Bevölkerung vor Langzeitfolgen Funkanlagen mit Zielwerten einzurichten, welche mindestens um den Faktor 100 (als Leistungsflussdichte) unter den geltenden Grenzwerten angesetzt werden sollen. Dies kommt praktisch einer Absenkung der Grenzwerte auf die aktuell hier in der Schweiz gültige Grenzwertregelung gleich. Professor Michael Hässig, Vetsuisse-Fakultät Zürich, beantwortet Fragen zu den Ergebnissen von Studien der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Zürich, welche Tierkrankheiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Mobilfunkantennen wissenschaftlich untersuchten.
Faktor 100 unter den geltenden Grenzwerten? Da war doch was! Möglicherweise hat das IZgMF mit diesem Diskussionsstrang vom 15. Mai die AefU erst auf dieses Argument aufmerksam gemacht. Wie dem auch sei, es ist schon etwas komisch, wenn die AefU erfreut feststellen, die österreichische Empfehlung käme praktisch den Schweizer Vorsorgewerten gleich. Hallo AefU: Seid ihr schon einmal auf die Idee gekommen, dass die Österreicher das Rad nicht neu erfunden haben, sondern sich einfach von euren Vorsorgewerten haben inspirieren lassen? Also bitte jetzt keine falschen Zirkelschlüsse mit Austria als Vorbild. Wenn die Schweizer Vorsorgewerte gelockert werden, lockert nach ein paar Jahren Bedenkzeit wahrscheinlich auch der OSR in Österreich seine Empfehlung. Kann er ja problemlos machen, die Empfehlung ist ja für niemanden verpflichtend völlig unverbindlich.
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AefU ohne Google machtlos
H. Lamarr , München, Freitag, 17.06.2016, 11:07 (vor 3080 Tagen) @ H. Lamarr
Konkret empfiehlt das BMG, zusätzlich zu den international gültigen Grenzwerten, zum Schutz der Bevölkerung ...
Diese filigrane Desinformation, welche die AefU in ihrer Medienmitteilung den Lesern nebenbei unterschieben, habe ich doch glatt überlesen .
Um eher Belangloses an eine große Glocke hängen zu können, bedienen sich die Ärzte des gleichen Tricks wie der Verein Umweltinstitut München: Sie legen dem BMG (Bundesministerium für Gesundheit, Österreich) etwas in den Mund legen, was nicht das BMG, sondern dessen unverbindlich beratender OSR (Oberster Sanitätsrat) gesagt hat. Details dazu finden sich hier. Um die Verdrehung deutlicher zu machen eine Analogie aus Deutschland: Wenn die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) einen Standpunkt erarbeitet und publiziert, ist dies noch immer der Standpunkt der SSK und nicht des Umwelt-Bundesministeriums, nur weil die SSK beratend für dieses Ministerium tätig ist.
Da die geschickte Vertauschung von BMG und OSR nur selten praktiziert wird und erst kürzlich vom IZgMF thematisiert wurde, sehe ich mich in meiner Einschätzung bestätigt: Die AeFU googeln sich ihr "Wissen" über Mobilfunk-Sachfragen wahllos im www zusammen – notfalls auch beim IZgMF.
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Im Tal der Strahlungslosen: 28 Nationalräte aufseiten von HUJ
H. Lamarr , München, Montag, 13.06.2016, 17:55 (vor 3083 Tagen) @ H. Lamarr
Am 16. Januar 2016 machte Stefan Ehrbar seiner Meinung über die Mobilfunkdebatte in der Schweiz Luft und schrieb:
Im luzernischen Ebersecken gibt es 400 Einwohner, einen Seilziehverein und keinen Handy-Empfang. Die mobile Enthaltsamkeit ist nicht ganz freiwillig: Zuerst fand sich jahrelang kein Antennenstandort, dann verbot ein Gericht eine eher halbschöne 25-Meter-Antenne.
Ob die Einwohner glücklicher oder gesünder leben als der Rest der Schweiz, ist nicht übermittelt. Und doch könnte der Ort zum Trendsetter werden. 28 Nationalräte misstrauen der Wissenschaft und den Behörden, die sich mit Handy-Strahlung befassen. Sie fordern ein grosses Forschungsprojekt. Kernstück: Eine strahlungsfreie Zone für «elektrisch Hypersensible», in der erforscht werden soll, ob die Sensiblen in ihr wieder beschwerdefrei leben können. Als «umgekehrten Weg» bezeichnen das die Motionäre. Dabei sollen auch «nicht messbare Veränderungen» berücksichtigt werden. Bei dieser Untersuchungsanlage darf getrost bezweifelt werden, dass wissenschaftlich verwertbare Resultate herausschauen. mehr ...
Kommentar: Eingestellt habe ich den Text hier wegen der 28 Nationalräte, die anscheinend irgendeine Affinität zu Elektrosmog haben. Diese 28 dürften an diesem Donnerstag potenziell gegen eine Aufgabe des Schweizer Vorsorgewerts stimmen. Aber: Der Nationalrat, das Parlament der Schweizer, hat 200 Mitglieder. Da ist noch viel Luft drin.
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Nationalrat nimmt Motion 16.3007 mit 51:47 Prozent an
H. Lamarr , München, Donnerstag, 16.06.2016, 10:29 (vor 3081 Tagen) @ H. Lamarr
Der Nationalrat hat die Motion 16.3007 (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen) mit 51,1:47,3 Prozent der Stimmen denkbar knapp angenommen und schweizer Mobilfunkgegnern damit die erwartete nächste Niederlage beigebracht. Für die Motion stimmten 96 Abgeordnete, 89 sind dagegen, 3 enthielten sich.
Gegen die Motion waren im Wesentlichen die Sozialdemokraten und die Grünen. Grünliberale, CVP, BD, FDP und Schweizerische Volkspartei waren mehrheitlich jedoch nicht einstimmig dafür. Einstimmig dagegen waren allein die Sozialdemokraten (41 Stimmen) und Grünen (12 Stimmen) was darauf hindeutet, die Abgeordneten dieser Parteien haben eine Abstimmungsempfehlung bekommen.
Details über das Abstimmverhalten im Parlament lassen sich hier abfragen.
Die im Zusammenhang mit der Motion 16.3007 stehende zweite Motion 16.3008 ist gegenwärtig noch nicht behandelt, dieses Ergebnis lässt sich zeitnah hier abrufen.
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Nationalrat nimmt auch Motion 16.3008 an
H. Lamarr , München, Donnerstag, 16.06.2016, 11:31 (vor 3081 Tagen) @ H. Lamarr
Die im Zusammenhang mit der Motion 16.3007 stehende zweite Motion 16.3008 ist gegenwärtig noch nicht behandelt, dieses Ergebnis lässt sich zeitnah hier abrufen.
Auch die zweite Motion 16.3008 (Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen) wurde mit 50,5:48,4 Prozent der Stimmen vom Nationalrat knapp angenommen.
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Hans-Ueli lernt Rechnen (V)
H. Lamarr , München, Freitag, 17.06.2016, 10:32 (vor 3080 Tagen) @ H. Lamarr
Auch die zweite Motion 16.3008 (Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen) wurde mit 50,5:48,4 Prozent der Stimmen vom Nationalrat knapp angenommen.
Die Differenz der Minderheit zur Mehrheit beträgt nach offizieller Lesart rd. 2,14 Prozent. Grundschüler können dies ausrechnen. Nicht so ein in Schwarzenburg ansässiger Dyskalkuliker: Bei diesem beträgt die Differenz nur 0,5 Prozent, wie immer er es auch geschafft haben mag, diesen Wert auszuknobeln.
Hintergrund
Mount Stupid: Zweisatz für Vollpfosten
Hans-Ueli lernt Rechnen (I)
Hans-Ueli lernt Rechnen (II)
Hans-Ueli lernt Rechnen (III)
Hans-Ueli lernt Rechnen (IV)
Lügen & Verdrehen: Hans-Uelis letztes Gefecht
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Nationalrat nimmt Motionen an, Gigaherz trauert
H. Lamarr , München, Donnerstag, 16.06.2016, 12:07 (vor 3080 Tagen) @ H. Lamarr
Der Nationalrat hat die Motion 16.3007 (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen) mit 51,1:47,3 Prozent der Stimmen denkbar knapp angenommen und schweizer Mobilfunkgegnern damit die erwartete nächste Niederlage beigebracht. Für die Motion stimmten 96 Abgeordnete, 89 sind dagegen, 3 enthielten sich.
Hans-U. Jakob räumt zähneknirschend seine Niederlage ein und wetzt bereits die Messer neu.
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Nationalrat nimmt Motionen an, Gigaherz leckt Wunden
H. Lamarr , München, Sonntag, 19.06.2016, 00:09 (vor 3078 Tagen) @ H. Lamarr
https://www.gigaherz.ch/aus-durchwinken-wurde-zitterpartie/
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Nach dem Nationalrat: Wie geht es mit Motion 16.3007 weiter?
H. Lamarr , München, Donnerstag, 07.07.2016, 12:29 (vor 3059 Tagen) @ H. Lamarr
Der Nationalrat hat die Motion 16.3007 (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen) mit 51,1:47,3 Prozent der Stimmen denkbar knapp angenommen und schweizer Mobilfunkgegnern damit die erwartete nächste Niederlage beigebracht. Für die Motion stimmten 96 Abgeordnete, 89 sind dagegen, 3 enthielten sich.
Der Nationalrat (vergl. dem Deutschen Bundestag) hat die Motion 16.3007 mit knapper Mehrheit angenommen. So weit so gut. Doch wie mahlen die parlamentarischen Mühlen der Schweiz diese Motion nun weiter? Mir als Deutscher sind die parlamentarischen Verfahren der Schweiz fremd, ich weiß nur, dass jetzt irgendwann der Ständerat (vergl. dem Deutschen Bundesrat) sich mit diesem Geschäft beschäftigen wird. Doch wann wird er dies tun, wird auch dessen KVF das Geschäft zur Abstimmung im Rat vorbereiten und ist der knappe Ausgang im Nationalrat als ernster Hinweis darauf zu sehen, dass die Motion im Ständerat ebenfalls sehr umstritten sein wird? Und was ist, wenn die Motion im Ständerat scheitert, ist sie dann ein für allemal "weg vom Fenster"?
Ich fragte im Bundeshaus zu Bern nach und bekam folgende Auskunft:
Bei der vorgenannten Motion handelt es sich um eine Kommissionsmotion, die von einer Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) eingereicht wurde. Laut Art. 121 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes (ParlG, SR 171.10) stellt der Bundesrat [vergl. der Deutschen Bundesregierung; Anm. Spatenpauli] in der Regel bis zum Beginn der nächsten ordentlichen Session nach der Einreichung einer Motion Antrag auf deren Annahme oder Ablehnung. Im konkreten Fall beantragte der Bundesrat Annahme. Diesem Antrag ist der Nationalrat als Erstrat gefolgt. Annahme der Motion im Erstrat bedeutet, dass diese zur Beratung an den Zweitrat geht (Art. 121 Abs. 2 ParlG).
Als nächstes wird die Kommission für Verkehr und Fernmeldewese des Ständerats (KVF-S) die Motion vorberaten. Diese stellt ihrem Rat den Antrag die Motion definitiv anzunehmen oder abzulehnen. Alternativ kann die Kommissionsmehrheit oder der Bundesrat dem Ständerat beantragen, dass die Motion abgeändert wird (Art. 121 Abs. 3 ParlG). Durch Ablehnung einer Motion durch einen Rat ist diese definitiv erledigt (Art. 121 Abs. 2 ParlG). Die Kommission und der Rat sind an keine Behandlungsfrist gebunden. Dies bedeutet, dass der Behandlungszeitpunkt im Ständerat wesentlich von der Geschäftsauslastung der Kommission und des Rates abhängt.
Schliesslich zu Ihrer letzten Frage: Grundsätzlich entscheiden die Räte unabhängig voneinander. Die knappe Annahme der Motion im Nationalrat kann – muss aber nicht – ein Indiz dafür sein, dass diese auch im Ständerat umstritten sein wird.
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Mobilfunk-Entscheidung im NR (I): Eröffnung der Debatte
H. Lamarr , München, Sonntag, 10.07.2016, 13:36 (vor 3056 Tagen) @ H. Lamarr
Der Nationalrat hat die Motion 16.3007 (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen) mit 51,1:47,3 Prozent der Stimmen denkbar knapp angenommen und schweizer Mobilfunkgegnern damit die erwartete nächste Niederlage beigebracht. Für die Motion stimmten 96 Abgeordnete, 89 sind dagegen, 3 enthielten sich.
Der Tag der Entscheidung im Nationalrat (NR) der Schweiz war am 16. Juni 2016. Der Abgeordnete Kurt Fluri erläuterte als Sprecher der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) den Parlamentariern noch einmal worum es bei diesen beiden Abstimmungen (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen und Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfachen) überhaupt geht. Die KVF hatte im Vorfeld den Sachstand in den beiden Sachfragen eingehend geprüft und dem Nationalrat die Annahme der Anträge empfohlen. Nachfolgend der Text, mit dem Fluri die Debatte vor den Abstimmungen startete. Wer sich die Stellungnahme Fluris lieber als Video ansehen möchte, hier entlang:
Mit zwei Postulaten haben wir dem Bundesrat den Auftrag erteilt, einen Bericht über die Zukunftstauglichkeit der Mobilfunknetze zu erstellen. Das ist einerseits das Postulat Noser 12.3580, "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze", andererseits das Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 14.3149, "Weniger Mobilfunkantennen dank Verbesserung der Rahmenbedingungen". Es geht dort darum, eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) anzustossen mit dem Ziel, den Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel wie auch die Anlagendefinition zu vereinfachen und die Anlagegrenzwerte je Netzbetreiber festzulegen. Gleichzeitig wurde der Bundesrat aufgefordert, ein sogenanntes NIS-Monitoring aufzubauen.
Ihre Kommission hat mit 23 zu 2 Stimmen beschlossen, Ihnen die vorliegende Motion zu unterbreiten - im Bewusstsein, dass wir im internationalen Vergleich zwar im Moment über eine sehr gute Mobilfunkqualität verfügen und dass dies ein wichtiger Wettbewerbsfaktor und natürlich auch ein wichtiges gesellschaftspolitisches Element ist. Diese Situation kann aber nur mit dem laufenden Ausbau der Mobilfunknetze in der Schweiz gesichert werden. Wir alle kennen die heutigen Schwierigkeiten beim Ausbau der Mobilfunknetze: Es gibt im internationalen Vergleich in unserem Land sehr einschränkende Auflagen aus der entsprechenden Verordnung und komplizierte Bewilligungsverfahren. Die entsprechenden Anlagen sind ja sehr häufig ausserhalb der Bauzone situiert, und daraus entstehen dann die entsprechenden Bewilligungsverfahren.
Eine Modernisierung der Mobilfunknetze kann weitgehend auf der bestehenden Infrastruktur erfolgen, wenn die Anlagegrenzwerte für Mobilfunk entsprechend angepasst werden. Die Alternative ist der Neubau von zusätzlichen Sendeanlagen. Heute verfügen wir in unserem Land über rund 15 000 Mobilfunkanlagen. Etwa 6000 davon haben die zulässigen Anlagegrenzwerte bereits ausgeschöpft, weitere sind kurz davor. Nun ist aber der Bau neuer Mobilfunkanlagen in grösserer Zahl im Siedlungsgebiet, aber auch ausserhalb des Siedlungsgebietes wegen der genannten rechtlichen Voraussetzungen kaum oder nur mit sehr grossem Aufwand umsetzbar.
Es droht nach Auffassung Ihrer Kommission daher eine empfindliche Einbusse bei der Versorgungsqualität. Mit einer massvollen Anpassung der Anlagegrenzwerte könnte gemäss der Motion das bestehende Mobilfunknetz in absehbarer Zukunft erweitert und modernisiert werden, ohne Tausende neuer Anlagestandorte bewilligungsfähig zu machen. Zudem sollen die Vollzugshilfsmittel und die Anlagendefinition mit dem Ziel einer Begrenzung der Strahlung je Netzbetreiber angepasst werden, um den Vollzug möglichst einfach zu gestalten. Weiter verlangt die Motion ein Monitoring als flankierende Massnahme.
Der Bund hat mit der Vergabe von Mobilfunkkonzessionen für die Jahre 2013 bis 2028 knapp eine Milliarde Franken eingenommen. Ein kleiner Teil davon sollte nach Auffassung der grossen Mehrheit Ihrer Kommission dazu dienen, ein Monitoring zu finanzieren und einzusetzen.
Der Bundesrat unterstützt diese Motion.
Der zweite Vorstoss der Kommission, das Postulat, wurde einstimmig verabschiedet. Es bezweckt, dass der Bundesrat im Rahmen der geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes - gemeint ist die früher einmal angekündigte zweite Etappe - aufzeigt, mit welchen Massnahmen die Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden können. Damit kann die Versorgung gemäss Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung optimiert und können Verkehrsnetze besser versorgt werden. Die Verkehrsnetze sind deshalb speziell erwähnt, weil wir ja alle wissen, dass es sehr störend ist, wenn entlang der Autobahnen oder bei einer Zugfahrt durch die Schweiz immer wieder Unterbrüche bei der Funkverbindung erfolgen.
Es wäre an sich sehr interessant, den Bericht des Bundesrates vom 25. Februar 2015, welcher die beiden eingangs erwähnten Postulate umsetzt, näher zu zitieren. Dafür fehlt die Zeit. Dieser Bericht geht insbesondere auch auf die immer wieder vorgebrachten gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkanlagen ein. Wir sind ja im Vorfeld dieser Diskussion mit unzähligen Briefen, E-Mails, mündlichen Hinweisen usw. bedient worden, wonach die eine oder andere Person, das eine oder andere Tier aufgrund von Mobilfunkanlagen in der Nähe gesundheitliche Störungen aufweise. Die Studie des Bundesrates sagt aber, dass wissenschaftlich lediglich erwiesen ist, dass im Zusammenhang mit der Abstrahlung eine Erwärmung der Körpergewebe nachweisbar ist; alle behaupteten gesundheitlichen Schädigungen seien wissenschaftlich nicht erwiesen.
Wir sind in unserer Kommission weder Mediziner noch Ingenieure und können das nicht beurteilen. Logisch ist für uns einfach Folgendes: Je höher die Sendeleistung einer Mobilfunkanlage ist, desto geringer muss die Strahlung des Handys am Ohr sein. Und diese Strahlung am Ohr oder am Körper, wo die Handys getragen werden, ist viel gefährlicher als diejenige der Mobilfunkanlage.
Deshalb ist die KVF Ihres Rates mit grosser Mehrheit, mit 23 zu 2 Stimmen, zum Schluss gekommen, dass man diese Motion annehmen sollte.
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Mobilfunk-Entscheidung im NR (II): Zehn Wortmeldungen
H. Lamarr , München, Sonntag, 10.07.2016, 14:27 (vor 3056 Tagen) @ H. Lamarr
Der Tag der Entscheidung im Nationalrat (NR) der Schweiz war am 16. Juni 2016. Der Abgeordnete Kurt Fluri erläuterte als Sprecher der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) den Parlamentariern noch einmal worum es bei diesen beiden Abstimmungen (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen und Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfachen) überhaupt geht.
Der Nationalrat der Schweiz hat 200 Mitglieder. Am 16. Juni 2016 waren davon 188 anlässlich der Abstimmungen anwesend. Neun Mitglieder beteiligten sich an der Debatte, zwei davon mehrfach. Zusätzlich ergriff Bundesrätin Leuthard (ohne Stimrecht) das Wort. Die folgende Liste zeigt, wer sich zu Wort meldete und wie er/sie später anlässlich der wichtigen Motion 16.3007 abstimmte (grün = Ja, Annahme der Motion; rot = Nein, Ablehnung). Auffällig: Es meldeten sich erheblich mehr Mitglieder zu Wort, die später gegen die Motion stimmten. Ob dies üblich ist kann ich nicht beurteilen, auch nicht, ob eine Debatte mit zehn Wortmeldungen bei 188 anwesenden Mitgliedern nun eher lebendig oder eher tot ist:
Kurt Fluri (mehrfach) ●
Regula Rytz ●
Daniel Fässler ●
Andreas Aebi ●
Manfred Bühler (mehrfach) ●
Batharsar Glättli ●
Pierre-Alain Fridez ●
Thomas Hardegger ●
Doris Leuthard (Bundesrätin)
Maximilian Reimann ●
Was in der Debatte gesagt wurde lässt sich beim nach unten scrollen auf dieser Seite nachlesen oder in Gestalt einzelner Videoschnipsel anschauen.
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Mobilfunk-Entscheidung im NR (III): Jakob vs. Leuthard
H. Lamarr , München, Sonntag, 10.07.2016, 15:42 (vor 3056 Tagen) @ H. Lamarr
Im August 2015 musste Gigaherz-Präsident Hans-U. Jakob eine schmerzhafte Niederlage einstecken. Er hatte sich bei Bundesrätin Doris Leuthard darüber beschwert, dass mir das schweizerische Bundesamt für Umwelt (Bafu) beim Verfassen eines Artikels kompetente Unterstützung zukommen ließ. Doch die Bundesrätin ließ Jakob abblitzen, sie trat nicht auf seine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bafu ein. Seither sinnt der nachtragende Ex-Elektriker aus Schwarzenburg auf Rache.
Eine Gelegenheit ergab sich anlässlich der Debatte im Nationalrat, an der sich auch die Bundesrätin beteiligte. Frau Leuthard unterliefen dabei diverse technische Schnitzer, wie sie typisch für Leute sind, die eher das große Ganze im Blick haben und für Details im Mitarbeiterstab auf Experten zurückgreifen können. Nationalrat Kurt Fluri räumte in seiner Stellungnahme zu Beginn der Debatte offen ein:
Wir sind in unserer Kommission weder Mediziner noch Ingenieure und können das nicht beurteilen.
Dies macht mMn deutlich, wie trügerisch solche politischen Entscheidungsprozeduren sein können, wenn komplexe technische Zusammenhänge Politiker überfordern. Denn dann schlägt die Stunde der Einflüsterer und Lobbyisten, die sich in mühevoller Kleinarbeit an politische Entscheidungsträger heranpirschen und "Entscheidungshilfen" bieten. Im konkreten Geschäft (Motion 16.3007) müssen die Einflüsterer der Anti-Mobilfunk-Szene, z.B. der Verein AefU, überraschend erfolgreich gewesen sein. Sie unterlagen zwar in der Abstimmung, jedoch unerwartet knapp. Bei der Vorbereitung des Geschäfts in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) sah es noch nach einer überwältigenden Mehrheit zugunsten der Motion aus. Dass es dann so knapp wurde liegt mMn daran: In der KVF musste man sich intensiv mit dem Sachstand beschäftigen und dabei schält sich zwangsläufig heraus, wie inkompetent und dilettantisch Argumente von Mobilfunkgegnern sind. Wer intensiv und kritisch in die Mobilfunkdebatte eintaucht und nicht mehr blind alles glaubt, was einem aufgetischt wird, der kann niemals Mobilfunkgegner sein oder werden. Im Nationalrat aber sieht es anders aus: Dort haben die allermeisten deutlich weniger Tiefgang in Sachfragen, sie sind deshalb anfällig für unqualifizierte Medienberichte, Einflüsterer oder prägende persönliche Erlebnisse.
Zurück zu Jakob vs. Leuthard. Obwohl häufig selbst schmerzhaft inkompetent (Beispiel) kann Herr Jakob als ehemaliger Elektriker zumindest Haushaltsstrom technisch von Mobilfunk unterscheiden. Doch Doris Leuthard scheiterte daran, was dem Gigaherz-Präsidenten die lang ersehnte Rache bescherte. Endlich konnte er es der attraktiven Bundesrätin heimzahlen.
Wer auf dieser Seite das Video startet, um den Original-Wortlaut der Bundesrätin zu hören, und zugleich den ebenfalls angebotenen Text der Rede mitliest, der wird feststellen: Wo sich Frau Leuthard verbal technisch allzu weit verstiegen hat (z.B. zu Beginn des 2. Absatzes), griff das Parlamentssekretariat sanft korrigierend ein. Der Text der Rede steht jedoch nicht im Widerspruch zum gesprochenem Wort.
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Mobilfunk-Entscheidung im NR (IV): EHS & Nationalrat Reimann
H. Lamarr , München, Sonntag, 10.07.2016, 16:36 (vor 3056 Tagen) @ H. Lamarr
Nationalrat Maximilian Reimann (Volkspartei), Kanton Aargau, macht in der Debatte deutlich, warum er später gegen die Motion stimmen wird:
Herr Kollege Fluri, eigentlich wollte ich diese Frage der Frau Bundesrätin stellen, aber ich habe offenbar den Zug nicht ganz erwischt; ich stelle sie deshalb Ihnen. In meiner Familie gibt es ein Mitglied, das stark unter besagter elektromagnetischer Strahlung leidet, vor allem physisch, aber auch psychisch, dies seit Jahren und in zunehmendem Mass. Dieses Familienmitglied weiss sich, so seine Erfahrung, in immer grösserer Gesellschaft. Deshalb meine Frage an Sie als Kommissionssprecher: Können Sie guten Gewissens diesem grossen, immer grösser werdenden direkt betroffenen Segment unserer Bevölkerung gegenüber erklären, der Bund, der Bundesrat, das Parlament würden genug tun zur Umsetzung von Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe c der Bundesverfassung, der den Schutz der Bevölkerung vor ionisierenden und anderen Strahlen verlangt? Es geht mir hier um die gesamte Bevölkerung, nicht nur um einen Teil davon.
Kurt Fluri (FDP) entgegnete:
Herr Kollege Reimann, wir alle benützen wenn möglich immer die neueste Technologie, gerade beim Mobilfunk. Wir benützen sie und erheben auch Anspruch darauf, dass unsere Wirtschaft uns die neuesten Technologien zur Verfügung stellt. Wenn Sie diese Bestimmung der Bundesverfassung wörtlich nehmen, dann müssten wir den Gebrauch von Handys per sofort verbieten. Nur dann wäre diese Bestimmung eins zu eins umgesetzt. Das wollen wir alle nicht. Jede Bestimmung der Bundesverfassung muss so umgesetzt werden, wie es einem gesellschaftlichen Konsens entspricht, und unsere Gesellschaft nimmt in Kauf, dass wir mit dem Handy-Gebrauch unter Umständen gesundheitliche Störungen erfahren. Um diese Handy-Benutzung zu ermöglichen, braucht es entsprechende Mobilfunkanlagen. Wenn unsere Gesellschaft bereit ist, ein gesundheitliches Risiko in Kauf zu nehmen, dann handeln wir entsprechend. Heute ist es so: Wir stellen den Anspruch auf eine hundertprozentige Versorgung. Es ist absehbar, dass die heutige Anlageinfrastruktur demnächst nicht mehr genügt. Und um dieses Angebot unseren Ansprüchen anzupassen, braucht es unseres Erachtens diese Motion.
Kommentar: Herr Fluri ging auf die Bedenken von Herrn Reimann nicht ein, er beantwortet aus meiner Sicht eine Frage, die gar nicht gestellt wurde. Kein Wunder, wenn der Aargauer Nationalrat von seiner Meinung nicht abwich und später gegen die Motion stimmte. Der Politiker ließ seinen Bauch entscheiden, nicht seinen Verstand. Dabei wäre es aus meiner Sicht gar nicht so schwierig gewesen, Reimann nachdenklich zu stimmen. Ich hätte ihm z.B. darauf hingewiesen, dass überzeugte Elektrosensible durchaus medizinisch relevante Symptome zeigen können. Dies sei unstreitig. Streitig sei, dass zwischen EMF-Einwirkung und Symptomen bislang kein Kausalzusammenhang gefunden werden konnte, kein einziger überzeugter Elektrosensibler war weltweit imstande, unter strenger wissenschaftlicher Aufsicht seine "Strahlenfühligkeit" unter Beweis zu stellen. Alles deutet derzeit darauf hin: Ja, bei wenigen Menschen lässt sich das Kranheitsbild "Elektrosensibilität" (EHS) feststellen, doch es ist keine physische Erkrankung, sondern eine Phobie, die den Betroffenen einen beträchtlichen Krankheitsgewinn in Form von Aufmerksamkeit, Zuwendung und Mitleid einbringt. Und dann hätte ich Herrn Reimanns Blick noch auf den Motor der "Elektrosensibilität" gelenkt, das sind die vielen kleinen Profiteure, die mit der Angst vor Elektrosmog gut im Geschäft sind. "Elektrosensible" sind für diese Geschäftemacher die bestmöglichen Belastungszeugen, entsprechend werden EHS aus diesen Kreisen heraus hofiert. Und wer sind nun diese Geschäftemacher? Mal sind es es krude Vereine, die zahlende Mitglieder suchen, mal Messknechte, mal Gesundheitsberater, mal unseriöse Umweltmediziner, mal Anbieter von "Schutzprodukten", mal skrupellose Anwälte usw. usf. Belege gibt dieses Forum in Hülle und Fülle her, z.B. <hier>.
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Ständerat: KVF-S empfiehlt Annahme der Motion 16.3007
H. Lamarr , München, Freitag, 28.10.2016, 23:03 (vor 2946 Tagen) @ H. Lamarr
Gigaherz hat als Erster allerdings wie gewohnt unqualifiziert darüber berichtet: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion ihrer Schwesterkommission anzunehmen, welche eine möglichst rasche Modernisierung der Mobilfunknetze verlangt.
Mit Medienmitteilung vom 21.10.2016 startete das Schweizer Parlament die zweite und letzte Runde im spannenden Kampf um eine Lockerung der Anlagegrenzwerte in der Schweiz:
Im Rahmen der Beratung der Motion 16.3007 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen) hat die Kommission zunächst die interessierten Kreise – Mobilfunkbetreiber und Umweltmediziner – angehört. Dabei ist sie über die Forderung der Mobilfunkbetreiber nach einer massvollen Anhebung des Anlagegrenzwertes orientiert worden. Auch hat sie Kenntnis genommen von den neuen Anlagen wie dem Mikrozellennetz, das in städtischen Gebieten bereits verbreitet ist, sowie von den Netzproblemen in nicht städtischen Gebieten. Sie beantragt mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Diese verlangt eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung mit dem Ziel, den Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel wie auch die Anlagendefinition zu vereinfachen und dabei insbesondere einen Anlagegrenzwert je Netzbetreiber festzulegen. Die KVF-S beantragt die Annahme dieser Motion, weil sie das Mobilfunknetz so rasch wie möglich modernisieren will.
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Wie Mobilfunkgegner den Ständerat einwickeln wollen
H. Lamarr , München, Samstag, 26.11.2016, 02:25 (vor 2918 Tagen) @ H. Lamarr
Die 46 Mitglieder des Ständerats sollen vor der entscheidenden Abstimmung mit allerlei Aktionen auf Linie gebracht werden. Neben den mehr oder weniger intelligenten öffentlichen Aktionen wird es auch welche geben, die nicht die große Glocke schwingen. Die auf dieses Posting folgende Sammlung der Aktionen kann daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben.
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Ständerat: Gigaherz bittet inständig um Gnade
H. Lamarr , München, Freitag, 25.11.2016, 14:28 (vor 2918 Tagen) @ H. Lamarr
Gigaherz hat als Erster allerdings wie gewohnt unqualifiziert darüber berichtet: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion ihrer Schwesterkommission anzunehmen, welche eine möglichst rasche Modernisierung der Mobilfunknetze verlangt.
Der Anti-Mobilfunk-Verein Giagaherz wendet sich am 24. November in einem "offenen Brief" direkt an den schweizerischen Ständerat und bittet um Gnade:
Am 8. Dezember stimmen Sie über die Motion KVF-NR „Modernisierung der Mobilfunknetze raschmöglichst sicherstellen „ ab. Wir bitten Sie inständig diese Motion aus nachfolgenden Gründen abzulehnen.
Im Wissen um Ihre gegenwärtig sehr hohe Arbeitsbelastung haben wir die 3 wichtigsten Fakten nachfolgend so kurz wie möglich zusammengefasst.
Die drei angeblich wichtigsten Fakten, die Herr Jakob vorträgt habe ich mir nicht angetan, zu ausnahmslos war der Stuss, den der Gigaherz-Präsident in der Vergangenheit verbreitet hat, ich möchte jedoch niemanden daran hindern, sich ein eigenes Urteil zu bilden.
Dem Geltungsdrang von Herrn Jakob ist es zu verdanken, dass sein Versuch der Einflussnahme auf den Ständerat öffentlich stattfindet. Weniger geltungssüchtige Lobbyisten, da bin ich sicher, wühlen im Verborgenen.
Hans-U. Jakob hat erst im Juni 2016 in der Volksabstimmung über "Antennenwildwuchs" in Luzern eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Obwohl er sich massiv in diese lokale Auseinandersetzung einmischte, wurde die Initiative Luzerner Sendemastengegner von der Bevölkerung überraschend deutlich abgewatscht. Die Mehrheit der Bevölkerung einer Großstadt für dumm zu verkaufen dürfte allerdings merklich schwieriger sein, als sich an nur wenige Volksvertreter heran zu machen. Der Ständerat hat 46 Mitglieder. Entscheiden diese sich mehrheitlich für die Lockerung der schweizerischen Anlagenwerte, wie dies bereits die erste Kammer, der Nationalrat, getan hat, wird das geplante Vorhaben Wirklichkeit. Entscheidet sich der Ständerat jedoch dagegen, bleibt das Vorhaben auf der Strecke. Zumindest solange, bis mit einer neuen Motion ein neuer Anlauf gestartet wird, der wieder von beiden Kammern gut geheißen werden muss, um umgesetzt zu werden.
Wie der Ständerat entscheiden wird ist völlig offen. Den "offenen Brief" von Gigaherz sehe ich positiv, denn wenn ausgemachte Spinner versuchen Einfluss zu nehmen, müsste gesunder Menschenverstand Politiker automatisch in die andere Richtung lotsen. Gäbe es da nicht noch andere Lobbyisten wie den Verein Aefu, der, obwohl in einem Interessenkonflikt gefangen, mehr Einfluss haben dürfte als der grotesken Mobilfunkgegner aus Schwarzenburg.
Hintergrund
Luzern: Volksinitiative gegen Mobilfunkmasten in Gefahr
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Ständerat: Auch Anti-Mobilfunk-Verein Ara legt sich ins Zeug
H. Lamarr , München, Samstag, 26.11.2016, 00:54 (vor 2918 Tagen) @ H. Lamarr
Auch der hierzulande weitgehend unbekannte schweizerische Anti-Mobilfunk-Verein Ara versucht Einfluss auf den Ständerat zu nehmen. Mittel zum Zweck ist ein auf 15. November 2016 datiertes Schreiben in deutscher (PDF, 2 Seiten) und französischer Sprache. In dem Schreiben, das offensichtlich an jedes Mitglied des Ständerats ging, bittet Ara eindringlich, jegliche Aufweichung der Grenzwerte der NISV zurückzuweisen. Der folgende Auszug zeigt, der Verein Ara hat zurecht einen Papagei als Logo gewählt, denn die Argumentation ist zumindest stellenweise nur das unreflektierte Nachplappern der Parolen, die in der Anti-Mobilfunk-Szene seit Jahren kursieren, z.B. das Märchen von den zunehmend mehr werdenden "Elektrosensiblen", das von sämtlichen an objektiven Messwerten festgemachten Erhebungen stets aufs Neue widerlegt wird:
[...] Wir lenken Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auf die stete Vermehrung unabhängiger wissenschaftlicher Studien, die auf die Gefährlichkeit der von den Einrichtungen der Mobilkommunikation ausgesandten elektromagnetischen nichtionisierenden Strahlung hinweisen.
Die Studien rufen nach der Anwendung des Vorsorgeprinzips auf diesem Gebiet, denn diese Strahlung kann das Auftreten zahlreicher neurologischer, immunitärer, hormonaler und kardiovaskulärer Störungen sowie degenerativer Krankheiten wie Alzheimer oder Krebs fördern oder auslösen. Die Zahl der an Elektrohypersensibilität (EHS) leidenden Menschen nimmt laufend zu, obwohl die Situation ihrer Behinderung wenig bekannt ist - es gibt immer noch keine entsprechenden, durch unsere Behörden systematisch erhobenen Statistiken - und obwohl diese Menschen oft zu einem zurückgezogenen Leben gezwungen und überdies Opfer der sehr verbreiteten Fehlmeinung sind, ihr Problem sei unbegründet.
Die in der genannten Motion geforderte Reduktion der Antennenzahl durch Anpassung der Grenzwerte bedeutet im Klartext folgendes: Um die Zahl der Antennen zur Einsparung von Installations- und Betriebskosten nicht erhöhen zu müssen, wollen die Betreiber deren Sendeleistung erhöhen. Dies soll ihnen durch eine Lockerung der Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ermöglicht werden, obwohl diese Verordnung schon jetzt nur eine schwache Einschränkung bedeutet. Vor den Auswirkungen einer Dauerexposition schützt sie ungenügend, und auf internationaler Ebene ist sie nicht beispielhaft.
Tatsächlich regelt die NISV die Höhe der Emission (Strahlung einer einzigen Anlage), nicht aber die Höhe der Immission (Gesamtheit der an einem bestimmten Ort ankommenden Strahlung). Obwohl also im Einzelfall - nehmen wir als Beispiel einen Kindergarten - die maximal erlaubten 6 V/m neben einer Mobilfunksendeanlage gerade noch eingehalten sind, kann dieser Kindergarten von der Gesamtheit aller relevanten Sendeanlagen der Umgebung eine kumulierte Strahlungsmenge erhalten, die diesen für einen langfristigen Gesundheitsschutz gemäss neuster Studien um zwei Grössenordnungen zu hohen Anlagegrenzwert der NISV sogar noch übersteigt. Wir lenken Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auf die stete Vermehrung unabhängiger wissenschaftlicher Studien, die auf die Gefährlichkeit der von den Einrichtungen der Mobilkommunikation ausgesandten elektromagnetischen nichtionisierenden Strahlung hinweisen.
Die Studien rufen nach der Anwendung des Vorsorgeprinzips auf diesem Gebiet, denn diese Strahlung kann das Auftreten zahlreicher neurologischer, immunitärer, hormonaler und kardiovaskulärer Störungen sowie degenerativer Krankheiten wie Alzheimer oder Krebs fördern oder auslösen. Die Zahl der an Elektrohypersensibilität (EHS) leidenden Menschen nimmt laufend zu, obwohl die Situation ihrer Behinderung wenig bekannt ist - es gibt immer noch keine entsprechenden, durch unsere Behörden systematisch erhobenen Statistiken - und obwohl diese Menschen oft zu einem zurückgezogenen Leben gezwungen und überdies Opfer der sehr verbreiteten Fehlmeinung sind, ihr Problem sei unbegründet.
Die in der genannten Motion geforderte Reduktion der Antennenzahl durch Anpassung der Grenzwerte bedeutet im Klartext folgendes: Um die Zahl der Antennen zur Einsparung von Installations- und Betriebskosten nicht erhöhen zu müssen, wollen die Betreiber deren Sendeleistung erhöhen. Dies soll ihnen durch eine Lockerung der Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ermöglicht werden, obwohl diese Verordnung schon jetzt nur eine schwache Einschränkung bedeutet. Vor den Auswirkungen einer Dauerexposition schützt sie ungenügend, und auf internationaler Ebene ist sie nicht beispielhaft.
Tatsächlich regelt die NISV die Höhe der Emission (Strahlung einer einzigen Anlage), nicht aber die Höhe der Immission (Gesamtheit der an einem bestimmten Ort ankommenden Strahlung). Obwohl also im Einzelfall - nehmen wir als Beispiel einen Kindergarten - die maximal erlaubten 6 V/m neben einer Mobilfunksendeanlage gerade noch eingehalten sind, kann dieser Kindergarten von der Gesamtheit aller relevanten Sendeanlagen der Umgebung eine kumulierte Strahlungsmenge erhalten, die diesen für einen langfristigen Gesundheitsschutz gemäss neuster Studien um zwei Grössenordnungen zu hohen Anlagegrenzwert der NISV sogar noch übersteigt. [...]
Stellvertretend weil typisch für die manipulative Absicht dieser Argumentation mag im letzten Absatz die Formulierung "gemäss neuster Studien" sein. Da diese Behauptung nicht belegt wird entzieht sie sich der schnellen und genauen Prüfung. Die Verfasser spekulieren darauf, dass die Leser ihrer Zeilen nur bequem konsumieren und nicht kritisch (mühsam) hinterfragen wollen. Aus meiner Sicht ist die Behauptung frei erfunden, um nicht zu sagen: frech gelogen.
Einer der Verfasser des Briefes und Präsident von Ara ist Dr. Daniel Favre. Herr Favre hat hier im Forum kurzzeitig eine tiefe Spur hinterlassen: Er bereicherte die an kruden Geschichten ohnehin reiche Anti-Mobilfunk-Sagenwelt um eine ziemlich schlicht designte Bienstudie, die, dies ergab ein Replikationsversuch des IZgMF in der dokumentierten Form so nicht stattgefunden haben kann. Denn das sendende Mobiltelefon muss auch im Versuchsaufbau von Favre infolge Einstrahlung zu eklatanten Störungen der Audioaufzeichnung geführt haben.
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Organisierte Briefkampagne soll Volkeswillen zeigen
H. Lamarr , München, Samstag, 26.11.2016, 01:51 (vor 2918 Tagen) @ H. Lamarr
Um die Lockerung der Anlagewerte in der Schweiz zu verhindern, wurde eigens (in den Niederlanden) die anonyme Website www.dringend.tk eingerichtet. Mit einer penetrant unqualifizierten Argumentation werden dort Leser aufgefordert, Briefe an den Ständerat zu schreiben. Warum es die Initiatoren dieser Seite nicht wagen, sich offen zu ihren Argumenten und Behauptungen zu bekennen ist unklar, die Site hat zwar ein Impressum, in dem jedoch keine Daten enthalten sind. Wer so feige ist, sich selbst zu verstecken und andere vor zu schicken, der verdient es, ignoriert zu werden.
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Online-Petition soll Volkeswillen demonstrieren
H. Lamarr , München, Samstag, 26.11.2016, 02:06 (vor 2918 Tagen) @ H. Lamarr
Die anonymen Initiatoren der Briefkampagne haben zeitgleich auch eine am 29. Oktober 2016 gestartete Online-Petition gegen die Lockerung der Anlagegrenzwerte gestartet. Die Argumente sind auch hier von erschreckend niedriger Qualität, es wird behauptet, was das Zeug hält.
Der Erfolg der Petition, die sich nicht allein an Schweizer und Auslandsschweizer, sondern an alle wendet, ist heute nach 27 Tagen Laufzeit für die Veranstalter ein Desaster: Gerade einmal 199 Mitzeichner haben sich bisher eingefunden.
So bizarr wie die Argumente der Petition ist auch der lange Kommentar einer Elke H. aus Bettlach, CH, den man quasi als Dessert nach dem Lesen des infantilen Petitionstextes weiter unten auf der Seite verabreicht bekommt.
Die Außenwirkung dieser Aktionen ist mMn so vernichtend, dass man beinahe glauben möchte, die schweizerischen Mobilfunkbetreiber stecken hinter den beiden Kampagnen, um Mobilfunkgegner gegenüber der Bevölkerung als minderbemittelte Sonderlinge erscheinen zu lassen .
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Online-Petition ohne Frontleute, aber mit Australiern
H. Lamarr , München, Samstag, 26.11.2016, 12:07 (vor 2917 Tagen) @ H. Lamarr
Die anonymen Initiatoren der Briefkampagne haben zeitgleich auch eine am 29. Oktober 2016 gestartete Online-Petition gegen die Lockerung der Anlagegrenzwerte gestartet. Die Argumente sind auch hier von erschreckend niedriger Qualität, es wird behauptet, was das Zeug hält.
Die kleine Welt überzeugter Mobilfunkgegner
Eine der Mitzeichnerinnen ist Sue McEwen. Sie wohnt in Australien. Wie kommt nun eine Australierin dazu, sich an einer Mikropetition gegen die Lockerung der schweizerischen Anlagenwerte zu beteiligen? Frau McEwen ist überzeugte Mobilfunkgegnerin und dieses Grüppchen unbelehrbar Unentwegten ist über Kontinente hinweg vernetzt, zeichnest du meine Petition mit, bin ich bei deiner auch dabei, bringst du meine Alarmmeldung, bringe ich deine. Nur: Woher will ich wissen, dass McEwen eine Überzeugte ist? Ich stolperte erst vor ein paar Wochen über ihren Namen, sie ist diejenige, die in Australien eine Petition zur "Rettung" einer wegen Voreingenommenheit geschassten TV-Moderatorin gestartet hat (Strichwort: Wi-Fried). Die Welt überzeugter Mobilfunkgegner ist überschaubar.
Schweigsame Lautsprecher
Von den rund 200 bisherigen Mitzeichnern der Grenzwert-Petition haben nur etwa 20 anonym gezeichnet. Unter den anderen findet sich derzeit nur ein einziger bekannter Name (Markus Lauener von funkstrahlung.ch), alle anderen Frontleute der Szene (Gigaherz, Diagnose-Funk, ...) glänzen durch Abwesenheit oder wagten es nicht, mit Namen zu unterzeichnen. Für die Bauern der Szene muss das ein verstörendes Signal sein. Die deutsche "Elektrosensible" Ulrike Ziegenhorn muss anonym unterschrieben haben da sie in der Liste der Unterzeichner fehlt. Dass sie mitgemischt hat ist nur an ihrem Kommentar erkennbar.
Desaströs ist der Stand dieser Petition nicht allein wegen der schwachen Teilnahme, hinzu kommt, dass schätzungsweise 20 Prozent der Mitzeichner Ausländer sind und es offensichtlich auch möglich ist, 2-mal mit dem selben Namen zu zeichnen.
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Gigaherz versucht Ständeräte für dumm zu verkaufen
H. Lamarr , München, Dienstag, 29.11.2016, 14:15 (vor 2914 Tagen) @ H. Lamarr
Ein Posting bei Gigaherz versucht mit simpler Desinformation Ängste zu schüren:
Am 8. Dezember wird im Ständerat über eine Motion zur angeblich massvollen Anhebung der Anlagegrenzwerte für Mobilfunkstrahlung abgestimmt.
Was diese hinterlistigen Motionäre unter massvoll verstehen ist Folgendes:
Nämlich dass auf einer Basisstation (Antennenstandort) jeder der 3 Betreiber nur noch für sich allein den Anlagegrenzwert von neu 10V/m (Volt pro Meter) einhalten müsste. Zur Zeit sind dies noch 5V/m für alle 3 Betreiber gemeinsam, falls sie denselben Antennenstandort nutzen.
Das heisst nun nicht etwa 30V/m als neuen Anlagegrenzwert, sondern Wurzel aus 10hoch2+10hoch2+10hoch2 = 17.3V/m
Ein neuer Anlagegrenzwert von 17.3V/m würde es den Betreibern ermöglichen eine Basisstation (Antennenstandort) mit 11.97 Fach mehr Sendeleistung zu betreiben als heute. Womit wir eindeutig und unzweifelhaft die mit nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog) höchst belastete Bevölkerung der Welt erhalten würden.
Die Desinformation beruht darauf, dass der Bezugspunkt falsch gesetzt wird. Wie sich <hier> leicht nachvollziehen lässt, herrscht zwischen elektrischer Feldstärke (E) und Sendeleistung (P) einer Basisstation der Zusammenhang:
P ~ E²
Eine Anhebung des Anlagewerts von 5 V/m auf 17,3 V/m (Faktor 3,46) bedeutet tatsächlich eine zulässige Anhebung der Sendeleistung um das 12-fache (3,46²). Das hört sich zunächst schlimm an und genau darauf spekuliert Gigaherz auch.
Doch daraus die Behauptung abzuleiten ...
Womit wir eindeutig und unzweifelhaft die mit nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog) höchst belastete Bevölkerung der Welt erhalten würden.
... ist vollendeter Blödsinn.
Warum ist dies Blödsinn? Weil die zulässige Anhebung der Sendeleistung um Faktor 12 tatsächlich ausgesprochen moderat ist, denn erst bei einer Anhebung der Sendeleistung um bis zu Faktor 144 (!) würden die üblichen Immissionsgrenzwerte erreicht (ICNIRP), die in vielen Ländern der Welt gelten, unter anderem auch in Deutschland. Der Faktor 144 resultiert aus der Anhebung von 5 V/m auf 60 V/m, das ist der höchste Immissionsgrenzwert für UMTS, LTE: (60/5)² = 144
Fazit: Das Schutzniveau der schweizerischen Anlagewerte gegenüber den üblichen EMF-Grenzwerten anderer Länder wäre auch nach einer Anhebung noch immer beträchtlich.
Inkompetente Betrachtung
Schon die Fixierung auf die Sendeleistung einer Basisstation zeugt von beträchtlicher Inkompetenz, denn nicht die Sendeleistung ist die für den Strahlenschutz relevante Größe, sondern die Immission, also das, was bei Eidgenossen in ihren Wohnungen ankommt. Worüber zu diskutieren ist, ist also die Anhebung der zulässigen Immission von 5 V/m auf 17,3 V/m (Faktor 3,46). Anscheinend ist Gigaherz dieser Faktor nicht dramatisch genug und der Verein versucht jetzt mit einem irrelevanten Sendeleistungszuwachs um Faktor 12 auf verwerflich täuschende Weise Ängste zu schüren. Dumm nur: Jeder Hauptschüler kann diesen Täuschungsversuch durchschauen.
In der Zwickmühle: Die Grenzwertlüge des Vereins Gigaherz
Geradezu grotesk ist das Bemühen des Vereins Gigaherz, die bestehenden schweizer Anlagewerte als erhaltenswertes Schutzniveau zu propagieren. Denn bevor über eine Lockerung der Anlagewerte diskutiert wurde, behauptete der Verein über zehn Jahre hinweg, die Anlagewerte seien eine Mogelpackung, sie würden die Eidgenossen nicht besser schützen als die üblichen Immissionsgrenzwerte anderer Länder. Die Vereinsführung hat über diese peinliche Vergangenheit eine partielle Amnesie befallen, sie äußert sich zu dem Widerspruch nur mit betretenem Schweigen. Mehr dazu in dem Posting Grenzwertlügner: Das große Dilemma des Hans-U. Jakob.
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Noch eine Online-Petition: Avaaz, ach was!
H. Lamarr , München, Dienstag, 29.11.2016, 15:04 (vor 2914 Tagen) @ H. Lamarr
Diese Petition, die am 15.11.16 gestartet wurde, hat momentan (29.11.16, 14:38 Uhr) 1754 Mitzeichner. Soll diese Petition am Abend des 7. Dezember gerade noch rechtzeitig vor der Sitzung des Ständerats am 8. Dezember überreicht werden, dürften ungefähr 2750 Stimmen zusammen gekommen sein, bei etwa 5,2 Mio. stimmberechtigten Schweizern eine eher kümmerliche Ausbeute von 0,05 Prozent. Unklar ist zudem, inwieweit sich diese Petition mit Fantasie-E-Mail-Adressen manipulieren lässt. Fanatische Mobilfunkgegner schrecken bekanntlich auch vor solchen Tricks nicht zurück, eine nennenswerte öffentliche Empfehlung zugunsten dieser Petition konnte ich nicht finden.
Wenig Vertrauen erweckend ist, dass die Urheberin dieser Petition sich nicht traut, ihnen Namen zu nennen.
Wenig Vertrauen erweckend auch, dass der Inhalt der Petition vollendeter Blödsinn ist. Der auf Blödsinn abonnierte Verein Gigaherz hat sich prompt die dumme Behauptung zueigen gemacht, möglicherweise ist er sogar Urheber der populistischen Irreführung. Wie dem auch sei, <hier> habe ich sachlich begründet, warum ich die Behauptung "Die Schweiz soll nicht zum am höchsten bestrahlten Land werden!" für Blödsinn halte.
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Noch eine Online-Petition: Wo kommen die Mitzeichner her?
H. Lamarr , München, Mittwoch, 30.11.2016, 22:34 (vor 2913 Tagen) @ H. Lamarr
[...] eine nennenswerte öffentliche Empfehlung zugunsten dieser Petition konnte ich nicht finden.
Diese Petition läuft relativ gut, man kann zuschauen, wie der Zähler alle paar Minuten inkrementiert wird. Doch wo kommen die Petenten her?
Einen direkten Link auf die Petition findet Google im www nicht (Stand: 30.11.16, 22:00 Uhr), selbst bei stark verkürztem Suchbegriff (der üblicherweise, weil ungenauer, mehr Treffer bewirkt). Allerdings gibt es tatsächlich mindestens einen Link, warum Google den übersieht ist mir momentan nicht klar. Unter der Annahme, dass Google nicht mit plötzlicher Blindheit geschlagen ist, stellt sich die Frage: Wenn nicht aus dem www Mitzeichner zu Avaaz transportiert werden, woher dann? Meine Antwort: Im Hintergrund läuft eine E-Mail-Kampagne, die zum Mitzeichnen der Petition animiert. Darauf deutet z.B. auch eine Mitzeichnerin aus dem Senegal hin, solche Irrläufer können sich in zusammen gesammelten Adressdatenbanken lange halten.
Worauf ich hinaus will: Die Drahtzieher der Anti-Mobilfunk-Szene starten in schöner Regelmäßigkeit irgendwelche Online-Projekte, bei denen es ausnahmslos darum geht, die E-Mail-Adresse von neugierigen Besuchern zu ergattern, denn wer auf deren Projektseiten vorbeischaut ist ein potenzieller Kunde für kommerziell vertriebene Produkte und Dienstleistungen oder auch nur Zielperson für Desinformation über Elektrosmog. Die Avaaz-Petition zeigt nun, es könnte zusätzlich noch ein weiterer Mehrwert aus den gesammelten Adressen gezogen werden: Die Leute werden per Massenmail angeschrieben und mit suggestiven Anweisungen zu den gewünschten Handlungen aufgefordert. Das Ganze findet zwar zahlenmäßig noch immer auf sehr niedrigem Niveau statt, für die nicht erfolgsverwöhnte Anti-Mobilfunk-Szene sind jedoch 3000 geköderte Mitzeichner schon berauschend viel.
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Noch eine Online-Petition: Wo kommen die Mitzeichner her?
KlaKla, Donnerstag, 01.12.2016, 07:07 (vor 2913 Tagen) @ H. Lamarr
Worauf ich hinaus will: Die Drahtzieher der Anti-Mobilfunk-Szene starten in schöner Regelmäßigkeit irgendwelche Online-Projekte, bei denen es ausnahmslos darum geht, die E-Mail-Adresse von neugierigen Besuchern zu ergattern, denn wer auf deren Projektseiten vorbeischaut ist ein potenzieller Kunde für kommerziell vertriebene Produkte und Dienstleistungen oder auch nur Zielperson für Desinformation über Elektrosmog.
So wie es zum Beispiel Diagnose-Funk (Media) versucht. Siehe
"Diagnose Media sammelt Kontaktdaten mit Hilfe einer Petition".
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Meine Meinungsäußerung
Noch eine Online-Petition: 2750 bereits erreicht
H. Lamarr , München, Freitag, 02.12.2016, 22:52 (vor 2911 Tagen) @ H. Lamarr
Diese Petition, die am 15.11.16 gestartet wurde, hat momentan (29.11.16, 14:38 Uhr) 1754 Mitzeichner. Soll diese Petition am Abend des 7. Dezember gerade noch rechtzeitig vor der Sitzung des Ständerats am 8. Dezember überreicht werden, dürften ungefähr 2750 Stimmen zusammen gekommen sein, bei etwa 5,2 Mio. stimmberechtigten Schweizern eine eher kümmerliche Ausbeute von 0,05 Prozent.
Die strengen sich richtig an, 2750 Mitzeichner sind soeben schon erreicht worden. Ob da Manipulation im Spiel ist, lässt sich verbindlich nur mit einer stichprobenweisen Prüfung der Mitzeichner feststellen. Irgendwer im Hintergrund schiebt da ordentlich an. Es wird doch nicht etwa die Sekte AZK ihre Anhänger mobilisiert haben, so wie damals in Stuttgart? Immerhin konnte die AZK dieser Quelle zufolge 2013 bereits 2000 Teilnehmer mobilisieren.
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AZK
Avaaz-Petition: Manipulation, dass sich die Balken biegen
H. Lamarr , München, Samstag, 03.12.2016, 23:16 (vor 2910 Tagen) @ H. Lamarr
Die strengen sich richtig an, 2750 Mitzeichner sind soeben schon erreicht worden. Ob da Manipulation im Spiel ist, lässt sich verbindlich nur mit einer stichprobenweisen Prüfung der Mitzeichner feststellen. Irgendwer im Hintergrund schiebt da ordentlich an. Es wird doch nicht etwa die Sekte AZK ihre Anhänger mobilisiert haben, so wie damals in Stuttgart? Immerhin konnte die AZK dieser Quelle zufolge 2013 bereits 2000 Teilnehmer mobilisieren.
Momentan steht diese Petition bei 3038 Mitzeichnern und ich bin sicher: Hier wird manipuliert, dass sich die Balken biegen. Jede Wette: Diese Petition wird nie und nimmer einer Überprüfung der Mitzeichner standhalten. Offensichtlich ist die verwendete Adressdatenbank erschöpft, es tauchen jetzt phasenweise nur noch Vornamen auf, die hin und wieder durch "echte" Einträge unterbrochen sind. Dies lässt sich mit einem kleinen Kniff, den jeder machen kann, ziemlich gut nachweisen, ohne dazu die Petition ständig im Auge behalten zu müssen.
Offensichtlich gehen die Trickser davon aus, dass sich mit am Ende jetzt 4000 bis 4500 Unterschriften, von denen eine unbekannte Anzahl gefälscht ist, der Ständerat beeindrucken lässt. Vor der Abstimmung im Nationalrat gab es keine Online-Petition.
Nachtrag vom 4.12.16, 23:15 Uhr: 3325 Mitzeichner
Nachtrag vom 6.12.16, 23:59 Uhr: 4369 Mitzeichner
Nachtrag vom 7.12.16, 23:36 Uhr: 4890 Mitzeichner
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Ständerat: Avaaz-Petition wird noch immer unterschrieben
H. Lamarr , München, Freitag, 29.12.2017, 20:00 (vor 2519 Tagen) @ H. Lamarr
Diese Petition, die am 15.11.16 gestartet wurde, hat momentan (29.11.16, 14:38 Uhr) 1754 Mitzeichner. Soll diese Petition am Abend des 7. Dezember gerade noch rechtzeitig vor der Sitzung des Ständerats am 8. Dezember überreicht werden, dürften ungefähr 2750 Stimmen zusammen gekommen sein, bei etwa 5,2 Mio. stimmberechtigten Schweizern eine eher kümmerliche Ausbeute von 0,05 Prozent. Unklar ist zudem, inwieweit sich diese Petition mit Fantasie-E-Mail-Adressen manipulieren lässt. Fanatische Mobilfunkgegner schrecken bekanntlich auch vor solchen Tricks nicht zurück, eine nennenswerte öffentliche Empfehlung zugunsten dieser Petition konnte ich nicht finden.
Die wenig geistreich begründete Petition von Karin A. hat am 7. Dezember 2016 nicht ihre Pforten geschlossen. Verstörte Mobilfunkgegner unterschreiben deshalb auch rd. 1 Jahr zu spät noch immer und haben den Zählerstand auf heute 5624 hoch getrieben. Wie viele es am 7. Dezember 2016 waren kann ich nicht sagen, letztlich ist es aber sowieso egal, ob nun 0,1 Prozent oder 0,05 Prozent der stimmberechtigten Schweizer die Petition mitzeichneten, so oder so sind es nur wenige. Ob sich die Ständeräte am 8. Dezember 2016 davon haben beeindrucken lassen weiß niemand, Tatsache ist, sie haben sich damals mit hauchdünner Mehrheit gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte ausgesprochen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
funkstrahlung.ch: Ständeräte mit E-Mails zusch...en
H. Lamarr , München, Mittwoch, 30.11.2016, 20:09 (vor 2913 Tagen) @ H. Lamarr
Der sogenannte Dachverband der Mobilfunkgegner der Schweiz und Liechtensteins (funkstrahlung.ch) bringt nicht-öffentlich nur einen ziemlich schlaffen Aufruf an seine Mitglieder zustande, den Ständerat mit E-Mails zu überschwemmen:
Helfen Sie mit!
Schreiben auch Sie die Vertreter Ihres eigenen Kantons an und lassen Sie sie wissen, dass das Volk besorgt ist über die Belastung durch Mobilfunkstrahlung und keine Erhöhung, sondern im Gegenteil eine Senkung der Grenzwerte wünscht. Die Kontakte der Ständeräte finden Sie auf www.parlament.ch.
Das ist ausgesprochen mickerig. Zur Jahresmitte 2016, als es noch um die Entscheidung im Nationalrat gingt, war der sogenannte Dachverband noch merklich lebendiger. Er gab seinen Mitgliedern nicht nur einen Musterbrief an die Hand (siehe unten), sondern schickte auch noch eine Adressliste aller Nationalräte mit. Das war noch Service! Dem allerdings kein Erfolg beschieden war, denn bekanntlich stimmte der Nationalrat für die Motion 16.3007 und damit gegen die Interessen der "nützlichen Idioten" unter den Mobilfunkgegnern. Kommerzielle Mobilfunkgegner und deren Vereine begrüßen hingegen klammheimlich die geplante Grenzwertlockerung, denn für Geschäftemacher ist diese Lockerung höchst vorteilhaft. Man muss nur einmal schauen, wer (aus der Szene) momentan auffällig still ist. So, nun aber zum Musterbrief von funkstrahlung.ch vom Juni 2016, den faule Mobilfunkgegner an die Nationalräte schicken sollten:
Betreff: Bitte keine Grenzwerterhöhung für Mobilfunkanlagen
Sehr geehrte Frau Nationalrätin XY / Sehr geehrter Herr Nationalrat XY
Am nächsten Donnerstag diskutiert der Nationalrat darüber, ob die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung erhöht werden sollen oder nicht. Ich bitte Sie als meine Vertreterin/mein Vertreter im Parlament zu diesem Vorhaben NEIN zu stimmen.
Es ist völliger Unsinn, wenn behauptet wird, dass wir in der Schweiz strengere Grenzwerte als im Ausland hätten. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Beispielsweise hat das grosse China fünf mal tiefere Immissionsgrenzwerte als die Schweiz. Die Mobilfunkanbieter in der Schweiz setzen bekanntlich Mobilfunktechnologien aus China ein und sollten deshalb auch in der Lage sein, diese mit niedrigen Grenzwerten wirtschaftlich zu nutzen.
Höhere Grenzwerte führen nicht zu Innovationen, sondern bewirken Gegenteiliges, nämlich dass zu lange an überholten Technologien festgehalten wird. Dies hat neben nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken auch gravierende volkswirtschaftliche Nachteile zur Folge.
Ich bitte Sie, mich als Ihren Wähler/Ihre Wählerin ernst zu nehmen und mich gebührend zu vertreten.
Mit freundlichen Grüssen
Hans Wurst
Kommentar: Die rot markierte Passage und der Vergleich Schweiz vs. China zeigt wieder einmal nachdrücklich, aus welchem Holz überzeugte Mobilfunkgegner geschnitzt sind: Nein, ich sag's nicht, kann sich jeder selber denken. Als ob die Größe eines Landes bei EMF-Grenzwertfestsetzungen eine Rolle spielte ! Und woher beziehen die CH-Funkstrahler überhaupt ihre Weisheit? Sogar die WHO weiß neuerdings nichts mehr über die EMF-Grenzwerte in China. Doch selbst 5-mal niedrigere Grenzwerte sind ohnehin völlig wurscht in Anbetracht der Bilder aus dem Reich der Mitte, die gravierende Sünden industrieller Umweltverschmutzung zeigen. Chinesen können dort gar nicht an Elektrosmog sterben, denn lange bevor dieses Risiko relevant wird, hat sie längst die herkömmliche Umweltverschmutzung in Luft, Boden und Wasser unter die Erde gebracht!
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funkstrahlung.ch: Ständeräte mit E-Mails zusch...en
KlaKla, Donnerstag, 01.12.2016, 07:19 (vor 2913 Tagen) @ H. Lamarr
Der sogenannte Dachverband der Mobilfunkgegner der Schweiz und Liechtensteins (funkstrahlung.ch) bringt nicht-öffentlich nur einen ziemlich schlaffen Aufruf an seine Mitglieder zustande, den Ständerat mit E-Mails zu überschwemmen: ...
Das sind keine starken Lobbyisten die sich Ziel-/Erfolgsorientiert für die Sache einsetzen. Wer einen kommerziellen Nutzen aus der irren Debatte ziehen will oder muss, muss selbst aktiv sein, jedoch nicht auf dieser Ebene da benötigen sie nützliche Idioten.
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Meine Meinungsäußerung
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Bürgerwelle Schweiz: Falsch verbunden
H. Lamarr , München, Mittwoch, 30.11.2016, 21:35 (vor 2913 Tagen) @ H. Lamarr
Am 8. Dezember entscheidet der Ständerat über die Lockerung der schweizer Anlagewerte (Motion 16.3007), die Bürgerwelle Schweiz in Gestalt von Peter Schlegel hat dazu kurz vor der Entscheidung jedoch nichts zu sagen. Warum nicht? Weil Herr Schlegel schon am 14. April 2016 Ständerat Ruedi Noser persönlich angeschrieben hat, mit einem – was sonst – offenen Brief. Da muss Schlegel etwas durcheinander gebracht haben, denn erstbehandelnder Rat war im Juni 2016 der Nationalrat, nicht der Ständerat. Da die Motion bereits dort hätte scheitern können, ist das Schreiben an einen Ständerat (statt Nationalrat) richten eher irritierend und vielleicht mit ein Grund, warum Noser Schlegel nicht erhört hat. Ein anderer Grund könnte in der kraftlosen Bla-Bla-Argumentation Schlegels stecken. Hier zwei Beispiele:
In der ersten Beilage finden Sie als Beispiel die Ergebnisse einer offiziellen Messreihe in Deutschland, die Ihnen zeigt, dass auch in Deutschland unser Anlagegrenzwert von 6 V/m fast immer eingehalten wäre, wenn er dort gälte. Gleiches kann auch den überall in Deutschland verteilten Messstellen der Bundesnetzagentur entnommen werden. Deren Ergebnisse sind jedermann zugänglich unter http://emf2.bundesnetzagentur.de/karte/default.aspx. Auch meine eigenen Messungen, die ich in Deutschland machte, zeigten praktisch immer dasselbe.
Wir sind also keineswegs besser geschützt als die Menschen in Deutschland und in anderen Ländern.
Da muss man erstmal drauf kommen: Nur weil Deutschland (derzeit) seine Grenzwerte nicht voll ausschöpft, sind die Schweizer nicht besser geschützt als die Deutschen? Hallo, Herr Schlegel, geht's noch? Könnten Sie sich eventuell vorstellen, dass in den kommenden 1000 Jahren die EMF-Immissionen eine Entwicklung in Richtung der ICNIRP-Grenzwerte nehmen können, z.B. durch häusliche Pflegeroboter, deren Akkus ständig induktiv geladen werden müssen, damit die Androiden schwere Jungs und leichte Mädchen aus dem Bett heben können? Bei den HF-Immissionen könnten Sie einmal selbst Ihre Fantasie spielen lassen, welche Innovationen der Spielraum bei den ICNIRP-Grenzwerten zulässt. Sie wissen ja: ICNIRP-Grenzwerte sind nicht nach Bauch gefühlt ungefährlich, sondern nach wissenschaftlichen Kriterien objektiv ungefährlich. Solange nicht Sie aufkreuzen, subjektive Ängste schüren und so den Opfergenerator anwerfen, von dem Sie leben. Und sollte doch mal etwas mit den EMF-Grenzwerten sein, nun, dann werden die eben (wieder) angepasst, wie dies bei anderen Grenzwerten schon seit anno Tobak gemacht wird und wie dies mit Einführung der ICNIRP-Grenzwerte 1998 in Deutschland der Fall war. Vor 1998 galten bei uns höhere Werte, die Senkung verlief völlig geräuschlos.
[...] in Deutschland wie anderswo leiden seit vielen Jahren zahllose Menschen unter Antennenstrahlung, dies teils massiv. Zahllose Bürgerinitiativen wurden deshalb gegründet. Gerichtsprozesse wurden geführt. Warnende Appelle von Wissenschaftlern und Ärzten wurden erlassen.
Soso, zahllose ... Das hätten Sie gerne, Herr Schlegel. Die Realität sieht völlig anders aus: Der Verein für Elektrosensible in München, der mit Abstand größte von vielleicht drei bis fünf Vereinen dieser Art, hat nicht zahllose Mitglieder, sondern 145 (nach jüngstem Stand November 2016). Also hören Sie bitte auf, den Stuss von zahllosen "Mobilfunkopfern" zu verbreiten, Sendemastenphobie ist und bleibt eine sehr seltene Erkrankung, so selten, dass es noch nicht einmal speziell ausgebildete Psychotherapeuten zur Therapie gibt. Doch daran wird gearbeitet, zumindest in Deutschland. Gedulden Sie sich noch zwei, drei Jahre.
Das Märchen von den zahllosen Bürgerinitiativen erwies sich schon vor zehn Jahren als Lüge und bei den "Gerichtsprozessen" sollten Sie erwähnen, dass ein bekannter Elektrosensibler leer ausgegangen ist, weil ihm arglistige Täuschung nachgewiesen werden konnte. Bleiben noch die Appelle wissenschaftlicher und medizinischer Außenseiter, die sowieso niemand ernst nimmt. Wenn Sie dazu Genaueres wissen möchten, das IZgMF-Forum hat eine Fülle von Material, z.B. hier über einen Ärzteappell, der ziemlich dumm gelaufen ist. Ich schätze es gibt noch mindestens 100 ähnlich eindrucksvolle Suchtreffer.
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Scharlatan, Falschmeldung, Schlegel, wirkungslos, Mobilfunkopfer
Politnetz: Hans-U. Jakob unter Pseudonym unterwegs
H. Lamarr , München, Montag, 05.12.2016, 16:05 (vor 2908 Tagen) @ H. Lamarr
Hans-U. Jakob lässt nichts unversucht, Druck auf den Ständerat auszuüben. Sein jüngstes Druckmittel heißt Politnetz, dort hat der Ex-Elektriker aus Schwarzenburg unter dem Pseudonym Joe Schlumpf noch einmal seine drei Thesen zur Grenzwerterhöhung zum besten gegeben, am 24. November hatte er diese bereits auf seiner eigenen Website vorgetragen. Momentan gibt es zu seinem Politnetz-Eintrag 33 Kommentare, Zunder gibt der Kommentator Patrick Vogt, der z.B. einen unverständigen Meinungsgegner elegant abbügelt mit dem Hinweis: Das Schwarze sind Buchstaben .
Herr Jakob muss dort unter Pseudonym auftreten, sonst würde jeder schnell erkennen, dass er nur wieder einmal das tut, was er am besten kann: Auf sich selbst verweisen. So aber ist es ein Unbekannter, der auf die unsägliche Website des unsäglichen Herrn Jakob verweist. Doch das könnte noch lustig werden ... Jakobs Manöver, den Ständerat zu beeindrucken, werden zusehens schräger, ich hoffe, die Räte werden ihm die gebührende Antwort auf seine Manipulationsversuche geben. Doch das Votum ist nach wie vor völlig offen.
Hintergrund
Politnetz
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Motion 16.3007: Am 8. Dezember geht es in Bern um die Wurst
H. Lamarr , München, Montag, 28.11.2016, 22:26 (vor 2915 Tagen) @ H. Lamarr
Am 8. Dezember 2016 stimmt der Ständerat über elf parlamentarische Geschäfte ab. Nicht immer geht es dabei um die Wurst, etwa bei dem Geschäft 16.035 (Um- und Ausbau der Stromnetze), das bislang noch gar nicht beraten wurde. Anders bei der Motion 16.3007 (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen), das den Nationalrat bereits passiert hat und jetzt vor der entscheidenden Abstimmung im Ständerat steht. Stimmt die Mehrheit der maximal 46 Ständeräte für die Motion, werden die schweizerischen Anlagenwerte gelockert, stimmen die Räte dagegen, bleibt alles – bis zum nächsten Anlauf – beim Alten.
Wer den Termin am 8. Dezember verpasst hat: Eine Videoaufzeichnung der Debatte, die Redebeiträge in Schriftform und das Abstimmungsergebnis lassen sich hier abrufen (Motion 16.3007 suchen und auf deren Titel klicken).
Die Motion 16.3008 (Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen) wird übrigens in dieser Wintersession des Ständerats nicht mehr behandelt, sie kommt 2017 an die Reihe.
Mein Dank gilt dem Rechtsdienst unter den Parlamentsdiensten des Bundeshauses in Bern, der mir wieder kompetenter Auskunftgeber war.
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Videostream: Entscheidung über Motion 16.3007 live verfolgen
H. Lamarr , München, Montag, 28.11.2016, 22:33 (vor 2915 Tagen) @ H. Lamarr
Am 8. Dezember 2016 stimmt der Ständerat über elf parlamentarische Geschäfte ab.
Die Sitzung des Ständerats beginnt am nächsten Donnerstag um 8:15 Uhr und dauert bis 13:00 Uhr. Wer live mit dabei sein möchte, kann am 8. Dezember beizeiten die folgende Website aufrufen, alles Weitere ist selbsterklärend:
Wenn die Geschäfte in der Reihenfolge abgearbeitet werden wie sie in diesem Programm gelistet sind, dann kommt die Motion 16.3007 an vierter Stelle an die Reihe, also relativ früh.
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Geschäft 16.035: Spatenpauli ruft Gigaherz auf den Plan
H. Lamarr , München, Dienstag, 06.12.2016, 13:25 (vor 2907 Tagen) @ H. Lamarr
Am 8. Dezember 2016 stimmt der Ständerat über elf parlamentarische Geschäfte ab. Nicht immer geht es dabei um die Wurst, etwa bei dem Geschäft 16.035 (Um- und Ausbau der Stromnetze), das bislang noch gar nicht beraten wurde.
Mit diesem Posting habe ich Hans-U. Jakob unabsichtlich auf eine Abstimmung aufmerksam gemacht, die er bislang nicht auf dem Plan hatte. Prompt hat the Drama-Queen of Schwarzenburg, einer unserer treuesten Leser, reagiert, und einen zweiten "offenen Brief" an den Ständerat fabriziert. Doch da Herr Jakob gerne Copy-Paste betreibt, hat er sich nicht viel Mühe gegeben, sondern nur kopiert. Das räumt er gleich am Anfang selbst ein:
Der Inhalt dieses Briefes entspricht sinngemäss unserem Vortrag anlässlich der Anhörung durch die vorberatende Kommission UREK-S am 1.9.2016.
Sollte Herr Jakob am 1. September tatsächlich vor der Kommission einen Auftritt gehabt haben, der Stromindustrie könnte gar nichts besseres passieren, um der Kommission klar zu machen, wie Schlimm es um die Qualifikation des "Bürgerwiderstands" gegen eine neue Stromnetzstrategie in der Schweiz bestellt ist.
Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die unqualifizierten Einsprüche des Gigaherz-Präsidenten die gewünschte Wirkung haben. Doch auch bei diesem Geschäft, bei dem der Ständerat der erstbehandelnde Rat ist, ist völlig offen, wie die Räte abstimmen werden. Doch eines weiß ich schon jetzt: Sollte der Rat das Gesetz ablehnen, wird Selbstdarsteller Jakob dies auf sein Wirken zurückführen, wird das Gesetz hingegen angenommen, tragen irgendwelche Andere die Schuld daran. So verfährt mein bester Freund in Schwarzenburg immer.
Hintergrund
Verein Gigaherz vor Bundesgericht nicht beschwerdeberechtigt
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Copy-Paste, Drama-Queen
Motion 16.3007 mit 20 zu 19 Stimmen abgelehnt
H. Lamarr , München, Donnerstag, 08.12.2016, 12:31 (vor 2905 Tagen) @ H. Lamarr
Der Ständerat hat die Motion um 12:23 Uhr mit 20 zu 19 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt. Details zu den Redebeiträgen und ein Video der Debatte gibt es <hier>.
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Motion 16.3007 mit 21 zu 20 Stimmen angenommen :-)
H. Lamarr , München, Freitag, 09.12.2016, 16:59 (vor 2904 Tagen) @ H. Lamarr
Der Ständerat hat die Motion um 12:23 Uhr mit 20 zu 19 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt. Details zu den Redebeiträgen und ein Video der Debatte gibt es <hier>.
Bei diesem knappen Ausgang lohnt ein Blick darauf, welche Ständeräte gestern bei der Abstimmung fehlten. Es waren drei:
Ruedi Noser (FDP): Da er Initiator der Motion war, darf seine Stimme getrost mit Ja gewertet werden. Wäre er anwesend gewesen, es stünde bereits 20 zu 20. Warum Herr Noser ausgerechnet bei der Abstimmung über seine eigene Motion fehlte ist nicht bekannt, es muss etwas für ihn sehr Wichtiges gewesen sein.
Hannes Germann (SVP): Im Nationalrat hatten 2/3 der SVP-Fraktion für die Motion gestimmt.
Roland Eberle (SVP): Für ihn gilt das gleiche wie für Herrn Germann.
Jeder kann sich das Abstimmungsergebnis selbst ausmalen, wären die Ständeräte vollzählig anwesend gewesen. Waren sie aber nicht, deshalb gilt das Ergebnis, wie es jetzt vorliegt.
Hintergrund
Zählfehler bei Handabstimmung im Ständerat
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Motion 16.3007: Schlussbemerkungen und Ausblick
H. Lamarr , München, Sonntag, 11.12.2016, 13:56 (vor 2902 Tagen) @ H. Lamarr
Ist die Lockerung der Schweizerischen Anlagewerte mit dem Scheitern der Motion 16.3007 vom Tisch? Nein, keineswegs! Dies und mehr habe ich in einigen Schlussbemerkungen zum Ableben der bewegenden Motion am 8. Dezember im Ständerat zusammengetragen.
Faire Medien
Aus meiner Sicht haben sich die großen Medien im Vorfeld der Abstimmung im Ständerat ausgesprochen fair verhalten. Eine Berichterstattung war ungewöhnlich selten, wenn überhaupt, wurde wie bei der NZZ ausgewogen berichtet ohne Meinungsmache. Anlässlich der Abstimmung im Nationalrat (Juni 2016) habe ich dies noch ganz anders in Erinnerung.
Grenzen des Parlamentarismus
Mehrere der elf Redner im Ständerat machten deutlich, dass der Parlamentarismus bei der demokratischen Abstimmung über komplexe technische Sachthemen an seine Grenzen kommt, die Abgeordneten mit einer sachgerechten Entscheidungsfindung überfordert waren. Das ist auch nur zu verständlich wenn man sich ansieht, über welche thematisch völlig unterschiedlichen Geschäfte die Ständeräte in kurzer Zeit abzustimmen hatten. Niemand ist in der Lage, sich bei so einer Themenvielefalt in jedes Thema bis zum Grund einzuarbeiten und Hintergründe zu erforschen. Das heißt: Die Entscheidung der Räte wurde nicht allein vom Hirn getroffen, auch der Bauch spielte eine große Rolle.
Druck auf die Ständeräte
Einige Redner erwähnten, dass sie mit Briefen und E-Mails in einer bis dahin nicht gekannten Weise bedrängt wurden. Keiner der Redner scheint sich jedoch im Klaren darüber zu sein, wie es dazu gekommen ist. Ich bin sicher, diese Kampagne war nicht unkoordinierter und damit ehrlicher Ausdruck des Bürgerwillens, sondern eine Inszenierung organisierter Mobilfunkgegner. Die Schweizerische Sekte AZK hat schon einmal gezeigt, dass sie Leute zu weitaus mehr mobilisieren kann als nur zur Feder zu greifen. Auch die Petition gegen die Lockerung der Anlagegrenzwerte halte ich begründet für manipuliert. Briefe, E-Mails und Petition sollten den Bauch der Ständeräte bedienen, dies gelang bei einigen offensichtlich erfolgreich, wenngleich andere Räte den massiven Versuch der Einflussnahme als "grenzwertig" sahen.
Desinformationskampagne
Die Entscheidung im Ständerat ist aus meiner Sicht das Ergebnis einer ziemlich schlichten aber doch wirksamen Desinformationskampagne, eingefädelt von einem Teil der organisierten Mobilfunkgegner. Dieser Teil ist an einem Misserfolg der Motion interessiert, denn dies bedeutet tausende zusätzliche Antennen in der Schweiz, was wiederum für die bekannten Angstbranchen in einer Geschäftsbelebung resultieren sollte. Der andere Teil der Gegner hielt sich mit Aktionen zurück und hoffte heimlich auf einen Erfolg der Motion, dieser Teil verspricht sich mehr Geschäftsbelebung von der Lockerung der Anlagewerte, ausgelöst durch dann stärker sendende Antennen.
Hinweise für die Desinformationskampagne habe ich, beweisen kann ich sie derzeit jedoch nicht. Doch es gibt Anzeichen, dass Desinformationskampagnen mit den Mitteln modernen Medien, die in Gestalt des Internets bis in die Wohnzimmer der Bevölkerung reichen, uns noch lange beschäftigen werden. Nicht wenige Skeptiker sehen vermeinliche Überraschungserfolge bei großen Abstimmungen wie dem "Brexit" oder der Wahl des neuen US-Präsidenten gar nicht so sehr als Überraschung, sondern als erfolgreiche Manipulation des Stimmvolkes durch gezielte Desinformation.
Wie es voraussichtlich weiter gehen wird
Mit der Ablehnung der Motion ist die Lockerung der Anlagegrenzwerte in der Schweiz keineswegs endgültig erledigt, wie dies der Verein Gigaherz glauben machen möchte. Erledigt ist lediglich die Motion 16.3007, mit der der Bundesrat (Regierung der Schweiz) sondierte, inwieweit die beiden Kammern des Parlaments zu dem Vorhaben der Lockerung stehen.
Das weitere Vorgehen klang schon in diversen Redebeiträgen der Ständeratdebatte an, in denen die Verordnungskompetenz des Bundesrates in der Grenzwertfrage mehrfach angesprochen wurde. Da ich das parlamentarische System der Schweiz nicht gut genug kenne, habe ich mir bei Christian Grasser, Geschäftsführer von Asut (Schweizerischer Verband der Telekommunikation) Rat geholt. Er sagt, in der Schweiz sei das Parlament für den Erlass von Gesetzen zuständig (oder, im Fall einer Volksabstimmung, das Stimmvolk). In Verordnungen konkretisiere der Bundesrat die Umsetzung der Gesetze. Solche Verordnungen, wie die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, erlasse der Bundesrat abschliessend, sie werden weder dem Parlament noch dem Stimmvolk vorgelegt. Eine Rekursmöglichkeit gegen Verordnungen gebe es daher nicht. Im konkreten Einzelfall könne jedoch im Rahmen eines Beschwerde- oder Einspracheverfahrens eine Verordnung von den Gerichten überprüft werden. Die heute geltenden Anlagegrenzwerte seien bereits mehrmals vom Schweizerischen Bundesgericht beurteilt worden.
Und was heißt dies nun im Klartext? Dazu sagt Grasser, mit der Motion 16.3007 hätte das Parlament dem Bundesrat den bindenden Auftrag erteilen können, die Lockerung der Grenzwerte unmittelbar umzusetzen. Dies sei nicht geschehen. Doch grundsätzlich könne der Bundesrat eine Verordnung jederzeit revidieren, einen Auftrag aus dem Parlament braucht er dazu nicht.
Noch am Tag der Abstimmung im Ständerat (8. Dezember) hat Asut den Bundesrat in einer Medienmitteilung aufgefordert, von seiner Verordnungskompetenz Gebrauch zu machen und auf diese Weise schnellstmöglich die Lockerung der Anlagewerte in die Wege zu leiten. Die Reaktion des Bundesrates wird wahrscheinlich nicht lange auf sich warten lassen, zumal die kleine Kammer des Schweizerischen Parlaments den Auftrag an den Bundesrat nur um Haaresbreite verfehlt hat und die große Kammer bereits im Juni 2016 wenn auch nur knapp der Lockerung zustimmte.
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Desinformation: Beispiel – Wahl in Rumänien
H. Lamarr , München, Sonntag, 11.12.2016, 23:13 (vor 2902 Tagen) @ H. Lamarr
Hinweise für die Desinformationskampagne habe ich, beweisen kann ich sie derzeit jedoch nicht. Doch es gibt Anzeichen, dass Desinformationskampagnen mit den Mitteln modernen Medien, die in Gestalt des Internets bis in die Wohnzimmer der Bevölkerung reichen, uns noch lange beschäftigen werden. Nicht wenige Skeptiker sehen vermeinliche Überraschungserfolge bei großen Abstimmungen wie dem "Brexit" oder der Wahl des neuen US-Präsidenten gar nicht so sehr als Überraschung, sondern als erfolgreiche Manipulation des Stimmvolkes durch gezielte Desinformation.
Der "Spiegel" berichtet heute von der Wahl in Rumänien, auch dort wurde offensichtlich versucht, den Wahlausgang durch Desinformation zu beeinflussen:
Angeblich ist Rumäniens Regierungschef der illegitime Sohn des Börsenmilliardärs George Soros. So verbreitete es zu Wochenanfang eine obskure rumänische Webseite. Die Nachricht geisterte durch die sozialen Netzwerke und Internetmedien des Landes - so massiv, dass sich Dacian Ciolos absurderweise zu einem Dementi gezwungen sah. Natürlich sei er nicht Soros' Sohn, sagte der rumänische Ministerpräsident, mehr noch, er habe den Börsenmilliardär bisher auch niemals persönlich getroffen.
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Manipulation, Rumänien
Desinformation: Beispiel - Bundestagswahlkampf 2017
H. Lamarr , München, Montag, 12.12.2016, 09:07 (vor 2902 Tagen) @ H. Lamarr
Russland könnte in den US-Wahlkampf eingegriffen haben. Das berichten US-Medien unter Berufung auf CIA-Berichte. Nun fürchten auch deutsche Politiker ein ähnliches Szenario im Bundestagswahlkampf. mehr ...
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Desinformation: Beispiel - Bundestagswahlkampf 2017
Gast, Dienstag, 13.12.2016, 00:47 (vor 2901 Tagen) @ H. Lamarr
Angebliche russische Propaganda-Aktionen: Lügen, Gerüchte, Vorwürfe
Hat der Kreml nachgeholfen, damit Donald Trump US-Präsident wird? Nimmt Moskau vor der Bundestagswahl Einfluss auf die deutsche Politik - über soziale Medien und Cyberattacken? Der Überblick über Vorwürfe und Fakten.
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Desinformation: Beispiel – Pakistan
H. Lamarr , München, Montag, 26.12.2016, 01:55 (vor 2888 Tagen) @ H. Lamarr
Auf Fake News reingefallen Pakistan droht Israel mit Nuklearwaffen
Der pakistanische Verteidigungsminister Khawaja Asif ist offenbar auf die fabrizierte Geschichte einer Fake-News-Seite hereingefallen. Er drohte Israel mit dem Atomarsenal seines Landes. mehr ...
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Desinformation: Beispiel – Berlin
H. Lamarr , München, Mittwoch, 28.12.2016, 19:43 (vor 2885 Tagen) @ H. Lamarr
Falscher Terroralarm
Die Berliner Polizei hat den Autor einer sogenannten Fake News ermittelt. Mit einer Botschaft schürte er Angst vor Terroristen.
Der Mann warnte wenige Tage nach dem Anschlag am Breitscheidplatz via WhatsApp vor einer angeblichen Terrorzelle, die Anschläge auf Berliner Einkaufszentren plane. Nun gab er zu, dies erfunden zu haben, teilte die Polizei mit.
Gegen ihn wird wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ermittelt. Dem Mann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Die falsche Nachricht hatte sich laut Polizei am Freitag vor Heiligabend "wie ein Lauffeuer" verbreitet und viele ohnehin vom Terroranschlag am 19. Dezember schockierte Menschen zusätzlich verunsichert.
vollständige Meldung ...
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Fake-News
Abstimmung im Ständerat: Medienspiegel
H. Lamarr , München, Freitag, 02.12.2016, 09:40 (vor 2912 Tagen) @ H. Lamarr
Eine Woche vor der Abstimmung über eine Lockerung der schweizer Anlagegrenzwerte beginnt sich in den schweizer Medien etwas zu regen.
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NZZ: Mobilfunk in der Schweiz modernisieren
H. Lamarr , München, Freitag, 02.12.2016, 09:43 (vor 2912 Tagen) @ H. Lamarr
Die digitale Vernetzung des Landes birgt grosses Potenzial. Der Modernisierung der Mobilfunknetze stehen aber überholte Grenzwerte im Weg. Diese gilt es daher zu erhöhen.
In einem Gastkommentar plädiert Peter Grütter, Präsident des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikation (Asut), für eine Lockerung der Anlagegrenzwerte.
Hintergrund
Asut Website
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NZZ: Vorsorge oder späte Sorge beim Mobilfunk?
H. Lamarr , München, Freitag, 02.12.2016, 09:51 (vor 2912 Tagen) @ H. Lamarr
Aus medizinischer Sicht ist es nach Darstellung von Peter Kälin, Präsident der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) klar: Unnötige Strahlenexposition muss vermieden werden. Die Grenzwerte für Mobilfunkantennen dürfen deshalb nicht erhöht werden. mehr ...
Hintergrund
AefU-Website
Ärzte und Mobilfunk: schlechte Noten für Mediziner
Mobilfunk: AefU informieren Öffentlichkeit fachlich falsch
Wie die AefU Lobbyarbeit im Parlament leisteten
AefU ohne Google machtlos
Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz: Behauptungen geprüft
AefU: Baubiologen haben bei Ärzten Fuß in der Tür
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Treffen sich zwei Mobilfunkgegner ...
H. Lamarr , München, Freitag, 02.12.2016, 10:07 (vor 2912 Tagen) @ H. Lamarr
... sagt der eine (Peter Kälin, in seinem NZZ-Gastkommentar oben):
Für Professor Niels Kuster, Leiter der Forschungsstiftung ITIS und der Gruppe Bioelectromagnetics/EMC an der ETH Zürich, kann nur ein dichteres Antennennetz die wachsenden Datenkapazitäten der Zukunft sicherstellen. Das würde gleichzeitig zu einer deutlichen Reduktion der Exposition führen. Studien haben gezeigt, dass diese Reduktion um mehr als den Faktor zehn ausfallen würde.
Erwidert zur Sache der andere (Hans-U. Jakob, auf seiner Website):
Das ist völlig unzutreffend. In den letzten 3 Jahren wurde in der Schweiz nicht eine einzige Mobilfunk-Sendeanlage gebaut, die mit ihren Strahlungswerten nicht weniger als 1-2% an den erlaubten Grenzwert heranreichte. Dass umso schwächere Anlagen gebaut werden, je mehr Standorte den Betreibern zur Verfügung stehen, ist demnach eine glatte Lüge.
Kommentar: Wären Mobilfunkgegner nicht so widersprüchlich wie rechtsradikale Sozialisten, die Bewegung wäre nicht dort, wo sie seit 20 Jahren verharrt.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Persoenlich.com: Lockerung der Grenzwerte gefordert
H. Lamarr , München, Montag, 05.12.2016, 21:44 (vor 2908 Tagen) @ H. Lamarr
Die Netze kommen ans Limit oder es droht ein «Wald von zusätzlichen Antennen». Deshalb braucht es andere Grenzwerte – dies verlangen sowohl der ComCom-Chef wie auch der Sunrise-CEO in der Sonntagspresse. mehr ...
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FM1 Today: Ständerat gegen höhere Grenzwerte für Mobilfunk
H. Lamarr , München, Donnerstag, 08.12.2016, 13:33 (vor 2905 Tagen) @ H. Lamarr
Die Grenzwerte für Mobilfunkantennen sollen nicht angehoben werden. Der Ständerat hat sich nach intensiver Diskussion dagegen ausgesprochen. Das Thema bewegt: Noch nie hätten sie so viele Zuschriften aus der Bevölkerung erhalten, sagten viele Ratsmitglieder.
Am Ende war es ein knapper Entscheid: Der Ständerat lehnte den Vorstoss mit 20 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Die Motion ist damit erledigt. Der Nationalrat wollte den Bundesrat beauftragen, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung zu revidieren. Aus seiner Sicht sind die Auflagen heute zu einschränkend.
Auch im Ständerat sahen das viele so. Das Mobilfunknetz müsse so rasch wie möglich modernisiert werden, forderten die Befürworter. Eine gute Mobilfunkqualität sei ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Obwohl die Schweiz aktuell eines der modernsten Netze besitze, drohe sie ins Hintertreffen zu geraten, sagte Kommissionssprecher Hans Wicki (FDP/NW).
Viele Anlagen hätten den Grenzwert ausgeschöpft. Werde dieser erhöht, könne auf den Bau tausender zusätzlicher Anlagen verzichtet werden, gab Wicki zu bedenken. Das sei auch für elektrosensible Personen besser. Zudem habe die Schweiz im europäischen Vergleich heute strenge Grenzwerte. mehr ...
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Agenturmeldung
H. Lamarr , München, Freitag, 09.12.2016, 11:19 (vor 2904 Tagen) @ H. Lamarr
Die Grenzwerte für Mobilfunkantennen sollen nicht angehoben werden. Der Ständerat hat sich nach intensiver Diskussion dagegen ausgesprochen. Das Thema bewegt: Noch nie hätten sie so viele Zuschriften aus der Bevölkerung erhalten, sagten viele Ratsmitglieder.
Diese SDA-Meldung (Schweizerische Depeschenagentur) auf FM1 Today erschien mit unterschiedlichen Titelzeilen – inhaltlich jedoch weitgehend wortgleich, auch in:
- Blick
- computerworld
- Finanznachrichten
- Swissinfo
- Oberwaldner Zeitung
- inside-it
- March Anzeiger
- Thurgauer Zeitung
- BZ Basel
- Volksblatt
- Finanzen
- Sarganserländer
- Barfi
- St. Galler Tagblatt
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SRF Info 3: Debatte um Lockerung von Grenzwerten
H. Lamarr , München, Donnerstag, 08.12.2016, 13:39 (vor 2905 Tagen) @ H. Lamarr
Besserer Handyempfang und schnellerer Datenaustausch bedingen starke Mobilfunkantennen. Der Ständerat diskutiert deshalb eine Lockerung der Strahlen-Grenzwerte. Für die Telekombranche ist dies unabdingbar, Gesundheitspolitiker und Wissenschaftler fürchten ein Gesundheitsrisiko. weiter zum Audiostream ...
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NZZ: Mehr statt leistungsfähigere Antennen
H. Lamarr , München, Freitag, 09.12.2016, 00:14 (vor 2905 Tagen) @ H. Lamarr
Grenzwerte für Mobilfunkantennen sind ein hoch emotionales Thema. Das zeigte sich nicht nur bei der Diskussion am Donnerstag im Ständerat, sondern offenbar bereits zuvor. Diverse Ständevertreter erwähnten die hohe Zahl von Zuschriften «besorgter Bürger», die sie im Vorfeld der Debatte erhalten hätten. In einem «beachtlichen Teil der Bevölkerung» bestünden grosse Bedenken und Ängste gegenüber Mobilfunkantennen und den damit verbundenen Strahlen, sagte Brigitte Häberli (Thurgau, cvp.), die sich gegen eine Erhöhung der Grenzwerte aussprach. Die Menschen, die wegen der Strahlung gesundheitliche Probleme hätten, könnten nicht alles «eingebildete Kranke» sein, sagte Géraldine Savary (Waadt, sp.). Thomas Minder (Schaffhausen, parteilos) ergänzte, bei so vielen Zuschriften von leidenden und aufgebrachten Menschen müsse doch «etwas dran sein». weiter ...
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Tags:
Angst, Grenzwert, Schweiz, Inszenierung, Bauchgefühl
Tages Anzeiger: Menschen bestrahlen sich vor allem selber
H. Lamarr , München, Freitag, 09.12.2016, 11:21 (vor 2904 Tagen) @ H. Lamarr
Nur ganz knapp hat der Ständerat einen Vorstoss abgelehnt, der eine Erhöhung der Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunkantennen forderte. Dieser sollte den Telecomanbietern den Ausbau des Mobilfunknetzes erleichtern. Wieder zum Politikum geworden ist der Schutz vor Mobilfunkstrahlung, weil die via Mobilfunk übertragene Datenmenge von Jahr zu Jahr steigt, der Widerstand gegen neue Antennen aber nach wie vor gross ist. Gleichzeitig liegen noch immer keine schlüssigen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Strahlung auf Mensch und Umwelt vor. weiter ...
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Der Bund: So stark strahlt die Antenne in Ihrer Nähe
H. Lamarr , München, Freitag, 09.12.2016, 11:23 (vor 2904 Tagen) @ H. Lamarr
Heute lehnte der Ständerat eine Motion zur Modernisierung der Mobilfunknetze ab und widersprach damit dem Nationalrat. Dieser wollte die Verordnung ändern, welche die maximal zulässige Strahlung durch Antennen in der Schweiz regelt. Sie schreibt «Anlagegrenzwerte» vor, die gezielt tiefer liegen, als es aufgrund der wissenschaftlich anerkannten Kenntnisse über Gesundheitsrisiken notwendig wäre.
Mobilfunkbetreiber fordern eine Anhebung der Grenzwerte. Diese sei notwendig, weil eine immer grössere Sendeleistung gefragt sei. Trotz des Neins des Ständerats kann man deshalb davon ausgehen, dass sie ihr Lobbying weiter vorantreiben werden. weiter ...
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Netzwoche: Ständerat gegen höhere Grenzwerte
H. Lamarr , München, Freitag, 09.12.2016, 11:26 (vor 2904 Tagen) @ H. Lamarr
Der Ständerat hat sich gegen eine Erhöhung der Grenzwerter für Mobilfunkantennen ausgesprochen. Eine knappe Mehrheit sorgte sich mehr um die Gesundheit der Bevölkerung. Der Verband Asut spricht von einer verpassten Chance. weiter ...
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heise: Rückschlag für Ausbau des Schweizer Mobilfunknetzes
H. Lamarr , München, Sonntag, 11.12.2016, 11:44 (vor 2902 Tagen) @ H. Lamarr
Am Donnerstag stimmte der Schweizer Ständerat als zweitberatende parlamentarische Kammer der Schweiz darüber ab, ob die Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunkanlagen heraufgesetzt werden sollten. Es endete knapp, aber eindeutig: Mit 20 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde die parlamentarische Eingabe (Motion) abgelehnt. Damit ist das Thema erstmal vom Tapet des Parlaments. Die Kolleginnen und Kollegen der grossen Kammer, dem Nationalrat, stimmten hingegen bereits im Frühsommer 2016 für eine Erhöhung der Grenzwerte für Mobilfunkantennen. mehr ...
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Reaktion von "asut" auf das "Nein" im Ständerat
Gast, Freitag, 09.12.2016, 12:57 (vor 2904 Tagen) @ H. Lamarr
Medienmitteilung des Branchenverbandes asut (Telekommunikation) zur Ablehnung der Motion 16.3007 im Ständerat:
Zukunftstaugliche Mobilfunkinfrastruktur – Chance wurde verpasst
Bern, 8. Dezember 2016 – Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat heute die Motion «Modernisierung der Mobilfunknetzte raschestmöglich sicherstellen» abgelehnt. Damit sendet das Parlament widersprüchliche Signale, wie der Ausbau der Mobilfunknetze weitergehen soll. Ohne Anpassungen im Umweltrecht werden die Mobilfunkanbieter Tausende neue Sendeanlagen erstellen müssen, um mit der wachsenden Nachfrage nach mobilem Internet Schritt zu halten. Dies wäre keine schonende und überdies eine teure Lösung. asut fordert den Bundesrat daher auf, im Rahmen seiner Kompetenzen rasch gute Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schweiz bei dieser Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts nicht abgehängt wird.
Der Schweizerische Verband der Telekommunikation (asut) bedauert die Ablehnung der Motion «Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen» durch den Ständerat. Die Motion wurde vom Nationalrat im Juni 2016 angenommen und wollte den Bundesrat verpflichten, durch eine moderate Anpassung der Umweltauflagen für Mobilfunk den weiteren Ausbau der bestehenden Mobilfunkanlagen und die Einführung neuer Technologien zu vereinfachen. Dabei sollten die Grenzwerte im Sinne der Vorsorge weiterhin unterhalb der Europäischen Empfehlungen liegen.
Mit dem Entscheid des Ständerates sendet das Parlament widersprüchliche Signale, wie die Mobilfunknetze zukünftig weiter ausgebaut und modernisiert werden sollen. Dieser Ausbau ist dringend notwendig: Einerseits nimmt die Datennutzung der über 11 Mio. aktiven Endgeräte laufend zu, was zu Engpässen und Versorgungsschwierigkeiten führen wird. Andererseits sind neue und innovative Anwendungen wie selbstfahrende Autos, intelligente Energie- und Gebäudesteuerungen, vernetzte Anlagen in der Industrie oder der Einsatz von Sensoren im Gesundheitswesen ohne neue Mobilfunktechnologien nicht möglich.
Wirtschaft und Bevölkerung sind auf eine leistungsfähige, verlässliche und flächendeckende Mobilfunkversorgung angewiesen. Der Bundesrat ist jetzt gefordert, im Rahmen seiner Kompetenzen zügig die Voraussetzungen zu schaffen, damit die bestehenden Anlagen modernisiert werden können und nicht Tausende von neuen Anlagen errichtet werden müssen, um die steigende Nachfrage zu decken.
Tags:
Netzverdichtung, Motion, Ständerat
Reaktion von "Gigaherz" auf das "Nein" im Ständerat
Gast, Freitag, 09.12.2016, 13:07 (vor 2904 Tagen) @ H. Lamarr
Ruedi Nosers Wahnsinnsidee ist vom Tisch
Die Schweizer Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung werden nicht gelockert.
Dies entschied der Ständerat nach 90-minütiger Debatte heute Mittag kurz vor halb Eins. Da der Ständerat als Zweitrat sowohl der Motion Noser wie dem befürwortenden Nationalrat und dem Bundesrat mit 20 zu 19 Stimmen und 3 Enthaltungen eine Abfuhr erteilt hat, ist das Anliegen der Telecom-Branche jetzt endgültig vom Tisch. weiter ...
Kommentar: Das Anliegen der Mobilfunker jetzt "endgültig vom Tisch"? Wenn sich Herr Jakob da mal nicht zu früh freut. Zwar ging gestern der Punkt an die Mobilfunkgegner, von "endgültig vom Tisch" kann jedoch keine Rede sein. So kann jederzeit im Parlament ein neuer Vorstoß gestartet werden, wahrscheinlicher ist jedoch, dass der Bundesrat von seiner Verordnungskompetenz Gebrauch machen wird. Schaunmermal.
Noch zwei Reaktion von "Gigaherz" auf das "Nein" im Ständerat
H. Lamarr , München, Montag, 19.12.2016, 16:49 (vor 2894 Tagen) @ Gast
Gigaherz-Präsident und Ex-Elektriker Hans-U. Jakob freut sich trotz seiner 78 Jahre wie ein kleines Kind über das Nein des Ständerats zur Lockerung der Anlagegrenzwerte. Wahrscheinlich ahnt er es schon: seine Freude wird nicht lange währen, deswegen jetzt hysterischer Überschwang, bevor es zurück ins Tal der Tränen geht. Das IZgMF wird so oder so darüber berichten.
Am 14. Dezember feierte Jakob mit dem Beitrag: Aus der Kurve geflogen
Am 16. Dezember feierte Jakob mit dem Beitrag: Die grosse Stille nach dem Sturm
Haftungsausschluss: Hans-U. Jakob trägt in seinen beiden Beiträgen wie üblich nichts Substanzielles zur Sache bei, sondern übt sich in Selbstbefriedigung. Die beiden Links sind deshalb nicht als Leseempfehlung zu verstehen, sie dienen lediglich Dokumentationszwecken.
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Ständerat