Entschädigung für überzeugte EHS: Fall in Berufung (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Samstag, 02.01.2016, 11:51 (vor 3249 Tagen) @ Gast

Das Portal Justillon (kuriose Rechtsnachrichten) schreibt im September 2015 u.a.:

Die getroffene Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die für die Betreuung behinderter Menschen zuständige Stelle des Départements Ariège nach Angaben der Organisation Que Choisir (vergleichbar mit Stiftung Warentest) bereits Berufung eingelegt hat. Die letzte Entscheidung liegt nun bei der zuständigen Kammer des Berufungsgerichts.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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