Noch Fragen Kienzle ? (Allgemein)

cassandra, Mittwoch, 09.04.2014, 10:27 (vor 3882 Tagen) @ michael

@michael: Ich dachte, diese dunklen Zeiten des Mittelalters haetten wir inzwischen hinter uns gelassen.

Der Bewohner im Schlafzimmer hat die Belastung dauerhaft ohne Einflussnahme.
Und gut ausgelastete Funkzellen können es gut und gern auf einen 2-stelligen Milliwattbereich bringen.

MILLIwatt? Das ist keine Belastung! So wie ich auch nicht unter der Belastung zusammenbreche, die zweistellige Milligramms auf mich ausüben, wenn mir jemand ein paar Staubkrümel aufbürdet. Belastungen fangen im 3-stelligen Watt-Bereich an.

Es ist immer wieder erschreckend, was für eine verzerrte Wahrnehmung manche haben. Am liebsten im Süden am Strand grillen, wo wir uns in der Größenordnung von 1 kW/m2 bewegen, aber zu hause über Milliwatts pro m2 jammern. Und UV-Strahlung ist ja ohnehin kein Problem, denn das wahre Problem ist ja der Mobilfunk!

Das hat nichts mit gut und böse zu tun, nur gerecht ist es nicht, ein mögliches Risiko auf diese Art zu verteilen.

Was für ein Risiko? Es gibt keins. Zumindest nicht von Basisstationen, dazu sind die einwirkenden Intensitäten viel zu gering und die Quantenenergie von GHZ-Feldern erst recht!

Wenn ev. vom sporadisch genutzen Engerät eine mögliche Gefahr ausgeht, warum soll es vom Sender keine geben. 3 x 15 min 5 mW, gegen dauerhafte Basis.
Steter Tropfen höhlt den Stein.

Ja, ja, die alte Argumentation. Dann machen Sie mal ein Experiment: Nehmen Sie ein Ei, ein ganz gewöhnliches Hühnerei aus dem Supermarkt. Dann nehmen Sie einen Topf mit Wasser und erhitzen ihn nur ganz knapp über Raumtemperatur. Also bei einem 20°C-Zimmer erhitzen Sie das Wasser vielleicht auf 20.1°C, besser noch deutlich weniger. Und dann geben Sie das Ei hinein und melden sich wieder, wenn es hart gekocht ist, also inclusive Eigelb fest geworden ist. Nach ihrer Steter-Tropfen-Theorie wird das ja zweifellos funktionieren.

Das Stichwort heisst eben "Schwellenwerte". Manches braucht gewisse Mindestenergien, um zu funktionieren. Demgegenüber steht die ionisierende Strahlung (auch UV!), da gibt es keine Schwellenwerte. Da kann auch eine einmalige und noch so kurze Exposition schon den entscheidenden Gewebeschaden verursachen, wenn man Pech hat. Analoges gilt auch für Alkohol. Auch da gibt's keine ungefährliche Dosis. Jede noch so kleine Menge ist schädlich.

Der Bewohner im Schlafzimmer hat die Belastung dauerhaft ohne Einflussnahme.

Die braucht er auch nicht, weil keine Gefahr droht.

Die Handys (Mobilfunk-Endgeräte) sind dagegen in der 26. BImSchV nicht berücksichtigt.

Ja, weil die anderweitig berücksichtigt sind. Für die Einhaltung der Immissionsschutzgrenzwerte von Handys ist der Inverkehrbringer verantwortlich, nicht der Staat und nicht der Mobilfunkbetreiber.


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