ES: Streifall Semmelweis (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 04.01.2007, 15:17 (vor 6533 Tagen) @ M. Hahn

Das Nicht-Zur-Verfügung-Stellen der Messwerte hätte ich nicht gemacht. Sie können doch sämtliche Schwächen und Grenzen des Verfahrens schriftlich dazu aufzeigen. Selbstverständlich ist das nicht gerichtsfest, und selbstverständlich fehlt ohnehin die Rechtsgrundlage, den Nachbarn, Vermieter zu verklagen. Sie sind doch aber nicht verantwortlich, Frau Semmelweis davon abzuhalten, es doch zu versuchen!

Nein, verantwortlich sind wir sicher nicht, wenn Frau Semmelweis ihr Geld oder das der Steuerzahler - ohne Erfolgsaussicht - zum Anwalt trägt. Wir wollten die alte Dame jedoch davor bewahren, einen offensichtlich unnötigen Schritt zu gehen, der ihr nur Energie raubt und zu einem bitteren Ende führt. Buchen Sie's einfach kurz unter: christliche Nächstenliebe.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Klage


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