Warnhinweis auf Handy-Verkaufsverpackung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.11.2006, 18:09 (vor 6391 Tagen) @ KlaKla

Forderung: Warnhinweis auf mögliches Gesundheitsrisiko bei intensivem Handygebrauch auf Umverpackung und im Benutzerhandbuch von Handys verpflichtend angeben. Ähnlich wie die Warnhinweise auf anderen potenziell gefährlichen Produkten (Zigarettenschachteln, Kinderspielzeug usw.).

Erklärung/Begründung: Auf der Website der Zeitschrift Digital-World wird eine Handy-Kaufberatung angeboten. Der Leser bekommt allerdings nicht den kleinsten Hinweis zur EMF-Problematik oder auf strahlungsarme Handys (kleiner SAR-Wert) geboten. Eine unabhängige Kaufberatung darf darauf aber nicht verzichten, solange es substantielle Zweifel an der Ungefährlichkeit von Handys gibt, besonders bei der Nutzung durch Kinder. In milder Form könnte dieser Warnhinweis auch ein Hinweis auf strahlungsarme Handys mit Nennung und Bewertung (gut-mittel-schlecht) des SAR-Werts sein.

Beispiel: Der Warnhinweis könnte z. B. so lauten: Bei intensivem Handygebrauch können Gesundheitsschäden nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Über wirksame Vorsorgemaßnahmen informiert das Bundesamt für Strahlenschutz auf www.bfs.de

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Kinder, SAR-Wert, Forderung, Blauer Engel, Warnhinweis


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