Immissionsmessungen (Allgemein)

KlaKla, Dienstag, 16.05.2006, 17:10 (vor 6547 Tagen) @ Karl

Die Messforschrift der RegTp aus dem Jahr 2003 schreibt vor, in einer Höhe von 1,5 Meter über den Boden zu messen. Es steht hier nicht, über den Erdboden. Dadurch entsteht Spielraum für die Messaktionen. Dies macht sich RDW zu eigen. Er kontert, dass die Messungen vom Lobbyverein IZMF in den Oberen Stockwerken statt findet und stellt damit unsere Forderung als überholt dar.

Dennoch ist unsere Forderung nicht falsch, denn wenn die Messhöhe nicht unmissverständlich definiert ist, kann sich der Auftraggeber aussuchen in welcher Höhe er misst. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob ich in einer Höhe von 1,5 m vom Erdboden aus messe oder ob ich im 5. Obergeschoss in einer Höhe von 1,5 m über dem Boden messen. Der Messbericht Niedersachsen vom IZMF bestätigt dies. Beispiel: Vergleich der Messpunkte MP 15.1 zu MP 15.2.

MP 15.1 Summe der Leistungsflussdichte 4,18 mW/m2 vom Erdboden gemessen zu
MP 15.2 Summe der Leistungsflussdichte 60,46 m W/m2 im 7. Obergeschoss gemessen.

Gezielt steuern kann der Auftraggeber eine geringe Grenzwertausschöpfung, indem er viele Messpunkte aufnimmt, die nur in einer geringen Höhe über dem Erdboden liegen.
In der oben aufgeführten Messreihe sind 120 Messpunkte für den Mobilfunk erfasst. Davon sind ca. 50 Messpunkte als Außenmessungen aufgeführt, Höhe gemessen vom Erdboden.
In welcher Höhe wo gemessen wurde ist in dieser Messreihe nicht im Detail bekannt. Es steht nur da, dass die Messhöhe eines Messpunktes 0,75 m - 1,75 m vom Boden aus beträgt.

Fazit: Wenn die Höhe des Messpunktes nicht normiert auf den Erdboden ist, und auch die Messorte immer wieder variieren, dann ist die Aussage XY % der Grenzwertausschöpfung am Messpunkt YX nicht einmal mehr im Ansatz realistisch. Der Auftraggeber kann willkürlich die Messorte und die Messhöhe festlegen. Die Datenbank der BNetzA läßt keinen Vergleich mehr zu, ob im Jahr 2000 die Grenzwertausschöpfung am Messort XY niedriger, gleich oder höher war. Eine Trendentwicklung der Grenzwertausschöpfung ist nicht mehr möglich. Vielleicht ist dass den Verantwortlichen der Behörde BNetzA klar, und deswegen machen sie keine Messungen mehr.

In der Presse veröffentliche bundesweite Mobilfunk Messungen werden im Auftrag des IZMF durchgeführt.
Sie beauftragen eine amtliche Behörde (TÜV), die vom Volk als Vertrauenswürdig angesehen wird. Fliesen nun tatsächlich die Messdaten der Messreihen vom IZMF in die EMF-Datenbank der Staatlichen Behörde BNetzA, ist es ein Beleg dafür, dass der Staat sich verkauft hat. Eine EMF-Datenbank bzgl. der Grenzwertausschöpfung von Seiten der Betreiber hätte niemals das Vertrauen der Bürger, anders dagegen eine EMF-Datenbank einer Staatlichen Behörde.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Messreihe, TUEV


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