Auch Ausländer und Vereine dürfen mitzeichnen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 18.08.2006, 23:23 (vor 6529 Tagen) @ H. Lamarr

Jetzt aber los! Die Petition gegen W-LAN in Flugzeugen steht ab sofort bis
13. September zur Mitunterzeichnung im Internet bereit: Hier geht's zur Petition

Weil auf der Petitionsseite nicht genau steht, wer nun alles eine Petition mitzeichnen darf, habe ich kurzerhand beim Petitionsauschuss angerufen und nachgefragt. Die überraschende Antwort:

- Ausländer dürfen mitzeichnen
- Vereine dürfen mitzeichnen

Allerdings darf sich die Anzahl der Mitzeichner offiziell nicht darauf auswirken, mit welchem Nachdruck eine Petition im Bundestag behandelt wird. Sonst wären nicht-öffentliche Petitionen, die per Brief eingereicht werden, benachteiligt. Ausnahme: Wenn in den ersten drei Wochen einer öffentlichen Petition mehr als 50 000 Mitzeichnungen registriert werden, dann kann der Petitionsausschuss den Petitenden zu einer öffentlichen Anhörung einladen. Diese hohe Hürde soll bislang freilich noch keine einzige öffentliche Petition geschafft haben.

Die Anzahl der Mitzeichner ist also eher ein Ausdruck der Bürgersolidarität mit dem Anliegen des Petitenden. Weil aber auch Abgeordnete nur Menschen sind, lässt es sich wohl schwer vermeiden, dass eine Petition mit hoher Solidaritätsquote mehr Aufmerksamkeit genießt als eine mit nur wenigen Mitzeichnungen!

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Solidarität


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