Italien: Voraussichtliche Auswirkungen der Grenzwertlockerung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 08.01.2024, 19:25 (vor 321 Tagen) @ H. Lamarr

Da es im Text heißt, die Anhebung geschehe unter Beachtung der Vorschriften, Empfehlungen und Leitlinien der Europäischen Union, welche die Icnirp-Grenzwerte empfiehlt, verstehe ich den Sachverhalt so, dass die endgültige Fixierung des neuen Vorsorgegrenzwerts den Wert 15 V/m auf keinen Fall unterschreiten wird, nach oben jedoch Luft für eine weiterreichende Lockerung bis hin zu maximal 61 V/m (frequenzabhängig) vorhanden ist. Lässt sich in der Wartezeit kein Mehrheitsvotum für das endgültige Ausmaß der Lockerung erzielen, gilt ab April 2024 der Wert 15 V/m so lange, bis ggf. ein höherer Wert mehrheitlich ausgehandelt wurde.

Und was bedeutet das nun in der Praxis?

Unter der Annahme, dass Vorsorgegrenzwert und "Qualitätsziel" auf 15 V/m (Effektivwert) fixiert bleiben und die übrigen Grenzwertregelungen beibehalten werden (siehe hier) bedeutet dies:

Für Trägerfrequenzen < 3 GHz (ohne Beamforming): Gemittelt über 24 Stunden darf der Wert 15 V/m nicht überschritten werden, wobei Immissionsspitzen bis maximal 20 V/m zulässig sind.

Für Trägerfrequenzen > 3 GHz (mit Beamforming): Gemittelt über 24 Stunden darf der Wert 15 V/m nicht überschritten werden, wobei Immissionsspitzen bis maximal 40 V/m zulässig sind.

Schon damit können die italienischen Mobilfunknetzbetreiber durchaus zufrieden sein. Denn in diesem Bericht von 2022 für das BfS heißt es über die an 100 Messpunkten ermittelten Immissionen:

Immissionsmessungen an 100 systematisch ausgewählten Messpunkten im Umfeld von zehn 5G-Beamforming-Basisstationen im 3,6-GHz-Band ergaben maximale Immissionen zwischen 0,2 % (0,15 V/m) und 28,9 % (17,6 V/m) des Feldstärkegrenzwerts der 26. BImSchV (Median 4,7 % bzw. 2,9 V/m). Die Momentanimmissionen ohne provozierten Verkehr lagen zwischen 0,04 % (0,03 V/m) und 1,1 % (0,67 V/m) des Feldstärkegrenzwerts (Median 0,08 % bzw. 0,05 V/m) und die Immissionen bei typischer Nutzung (ARD-Livestream) nur unwesentlich höher zwischen 0,04 % (0,03 V/m) und 1,3 % (0,8 V/m) des Feldstärkegrenzwerts (Median 0,2 % bzw. 0,12 V/m).

Auch die Ergebnisse anderer Messkampagnen, in dem Dokument erwähnt unter Abschnitt 2.7, sind unspektakulär und bestätigen die dramatischen Ankündigungen technisch unqualifizierter Mobilfunkgegner in keiner Weise, die für Beamforming-Antennen Immissionen in "nie dagewesener Stärke" prophezeiten.

Bei der Bewertung der Messwerte ist allerdings zu bedenken, dass diese nur für die mehr oder weniger weit von der untersuchten Basisstation entfernt gelegenen Messpunkte gelten. Anwohner, die auf der Verbindungslinie zwischen Messpunkt und Basisstation nahe der Basisstation in Obergeschossen von der Hauptkeule befeldet werden, müssen mit deutlich höheren Immissionen als am Messpunkt rechnen. Vor allem dann, wenn ein weit entfernter Teilnehmer am Rand der Funkzelle einen starken Beam auf sich zieht. In dem Dokument wurde dieser Sonderfall, der nur bei nicht eindeutig profilüberragenden Standorten von Bedeutung ist (also eher selten) in Abschnitt 4.5 nicht systematisch untersucht. Das ist schade, denn organisierte Mobilfunkgegner nutzen das mMn gegenwärtig über diesen Sonderfall herrschende Informationsvakuum gerne dazu, gegenüber Laien den Eindruck zu erwecken, der Sonderfall sei der Normalfall und die Betroffenen Anwohner würden über alle Maßen befeldet. Wegen TDD und der Dynamik der Strahlschwenkung mit Beamforming könnte dies aus meiner Sicht hin und wieder kurzzeitig durchaus zutreffen (dann Sekunden bis einige Minuten), länger jedoch nicht. Systematische Messungen dazu sind mir nicht bekannt.

Messpunkt 10.2 in nur 56 Meter Horizontalabstand

Von den rd. 100 Messpunkten lagen nur drei in Obergeschossen. Der nächstgelegene (Messpunkt 10.2) hatte 56 Meter Horizontalabstand zur Basisstation und im 3. OG innen gelegen Sichtverbindung zu dieser. Da die Vertikalabstände der Messpunkte zur jeweiligen 5G-Antenne nicht genannt werden, sie wären wohl nur unverhältnismäßig aufwendig zu ermitteln gewesen, lässt sich anhand der Daten nur abschätzen, dass sich der Messpunkt vertikal unterhalb des Hauptstrahls befand, horizontal aber gut darin. Tatsächlich ist die hochgerechnete Maximalimmission am Messpunkt 10.2 mit 1,6 V/m erfreulich schwach, die typische Immission (ARD-Livestream) mit 0,1 V/m ist noch viel geringer und die Momentanimmission ohne provozierten Datenverkehr mit 0,03 V/m selbst für gnadenlos ertragsorientierte Baubiologen enttäuschend belanglos. Was aber wäre am Messort im 3. OG gemessen worden, wäre das Endgerät, das den Beam auf sich zog nicht am Messpunkt gewesen, sondern weit weg am Zellenrand, wo es nur mit einem starken Beam in Richtung 3. OG hätte erreicht werden können?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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