Schweiz: 4. Volksinitiative in Planung (Allgemein)

Gustav, Samstag, 26.10.2019, 22:30 (vor 1854 Tagen) @ H. Lamarr

http://initiative-5g.ch/de/text-der-initiative/

(Der Text wurde noch nicht von der Bundeskanzlei genehmigt, die französische Fassung gilt als Referenz)

I Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt ergänzt:

Art. 74a (neu) Nichtionisierende Strahlung

1 Die Bundesversammlung ergreift Massnahmen, um sicherzustellen, dass niemand einer nichtionisierenden Strahlungsintensität von Frequenzen über 110 MHz, allen Quellen und allen Frequenzbereichen zusammen ausgesetzt werden kann, die in der Durchschnittsberechnung 0,6 v/m und als Maximalwert 2 V/m übersteigt.

2 Für den Mobilfunk, einschließlich des mobilen Datenaustauschs, ist keine höhere Frequenz als 6 GHz zulässig.

3 Bei einem Verstoß gegen die Absätze 1 und 2 ist eine Geldstrafe von bis zu CHF 100’000 zu zahlen.

II Die Übergangsbestimmungen der Verfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197, c. 12 (neu)

12. Übergangsbestimmung zu Art. 74a

Art. 74a muss innerhalb von zwei Jahren nach seiner Annahme durch das Volk und die Kantone umgesetzt werden.

Soll man darüber nun lachen oder einfach nur den Kopf schütteln? Vielleicht bekommen wir dieses Jahr das halbe Dutzend noch voll.

Tags:
Volksinitiative, Frequencia, Bodenmann


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