Gegendarstellung der Bürgerwelle (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 20.04.2006, 23:43 (vor 6614 Tagen) @ Fee

Ich weise Sie darauf hin, dass Sie laut aktueller Rechtssprechung für die Einträge verantwortlich sind.

Ist es wirklich so, dass nun eine Forumadministration für jede Meinung von andern Postern "den Kopf hinhalten" soll, bzw. z.B Gegendarstellung bringen muss? Gibt es dazu rechtliche Paragraphen, Urteile?

Das ist ein heikles Thema! Wenn Sie einem Forenmaster nachweisen können, dass er ein Sie verunglimpfendes Posting gelesen haben muss (z. B. weil er einen Kommentar dazu abgegeben hat), dann können Sie dem Forenmaster ziemlichen Ärger machen. Offenbar ist so etwas bei Heise-Online passiert, Sigi Zwerenz will mir dazu noch Material schicken. Aber: In der PC-Welt stand kürzlich, dass ein Forenmaster nicht gezwungen werden könne, alle Posings in seinem Forum zu lesen.
Die Gegendarstellung ist eher im Presserecht verankert, damit sich jemand gegen Falschmeldungen zur Wehr setzen kann. Gemeinerweise regelt das Presserecht m. W. nach aber nicht, wo die Gegendarstellung in einer Publikation platziert werden muss. Da kann dann schon mal die Gegendarstellung zu einer Titelstory auf Seite 37 einer Folgeausgabe landen, was diese Waffe ziemlich stumpf macht. In Foren sind solche formellen Gegendarstellungen unüblich weil unnötig: Um zu entgegnen, muss man keinen Verlag in die Knie zwingen, es genügt ein Posting aus der eigenen Feder. Leider ist es mir jedoch nicht gelungen, Zwerenz zum posten zu bewegen. Er sagt, er mache dies grundsätzlich nicht, er habe dafür keine Zeit.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Zwerenz, Bürgerwelle, Nachhilfe, Presserecht, Gegendarstellug


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