Relotius reloaded: Tagesspiegel schmiedet kaltes Eisen weiter (Medien)

H. Lamarr @, München, Freitag, 25.01.2019, 16:35 (vor 2127 Tagen) @ H. Lamarr

Seit einigen Tagen hämmert der Berliner Tagesspiegel unbeirrt auf dem kalten Eisen herum, der neue Mobilfunkstandard 5G bedrohe die Bevölkerung Europas mit latent lauernden Gesundheitsrisiken:

► 12. Januar: Ouvertüre mit "Europa ignoriert mögliches Krebsrisiko von 5G"
► 15. Januar: 1. Akt mit "Wie gesundheitsschädlich ist 5G wirklich?"
► 21. Januar: 2. Akt mit "Gefährdet 5G-Mobilfunk die Gesundheit?"

Heute nun der dritte Akt:

► 24. Januar: "Wie gefährlich ist 5G?"

Die vielen Fragezeichen in den unnötig angstschürenden Titelzeilen der Tagesspiegel-Artikel deuten eher auf eine latente Unsicherheit der Autoren hin. Und wer die Akte des Tagesspiegel der Reihe nach betrachtet, wird feststellen: Die Artikel bauen aufeinander auf, ein Teil ist also nur Wiederholung vom vorangegangenen Akt, ein anderer Teil ist frisch. Zur ständigen Wiederholung zählt etwa der sture Bezug auf den Firstenberg-Appell mit seinen angeblich "400 Medizinern und Wissenschaftlern". Davon will der Tagesspiegel nicht lassen, auch wenn es noch so unqualifiziert ist. Neu ist diesmal der Hinweis, dass mit dem angeblich unerforschten (und deshalb riskanten) 5G-Frequenzbereich nicht das zur Versteigerung anstehende Frequenzband 3,4 GHz bis 3,7 GHz gemeint ist, sondern das 26-GHz-Band.

Ein Techno-Märchen: Klassischer Mobilfunk im 26-GHz-Band

Doch wird im 26-GHz-Band überhaupt herkömmlicher Mobilfunk wie in den tiefer liegenden Bändern stattfinden? Dazu fragte ich soeben bei der BNetzA nach und bekam die Auskunft, dass dies nach Kenntnis der BNetzA nicht der Fall sei, sondern lokale industrielle Anwendungen im 26-GHz-Band dominieren werden, also die Funkvernetzung von Maschinen, beispielsweise die drahtlose Befüllung von Neufahrzeugen noch während der Produktion mit Software für Steuergeräte, Navigation, Bordcomputer und dergleichen. Allerdings wollte der Sprecher der BNetzA gewohnten Mobilfunk nicht kategorisch ausschließen, auch wenn dieser funktechnisch eher unsinnig auf 26 GHz angesiedelt wäre. Grund dafür sei, dass die BNetzA unmittelbar nach der Versteigerung der Mobilfunklizenzen (im 1. Halbjahr 2019) zwar die Lizenzen für lokale 26-GHz-Netze auf Antrag an Interessenten vergeben werde, sich jedoch nicht darum kümmere, was der Antragsteller mit seinen zugeteilten Frequenzen vorhabe. Theoretisch könnte also z.B. BMW lokale 5G-Netze in seinen Werken nicht nur als Datentransportvehikel für die Produktion nutzen, sondern auch für den lokalen Mobilfunk der Mitarbeiter. Gegenwärtig seien der BNetzA, so der Sprecher, Pläne für lokale 5G-Mobilfunkanwendungen im klassischen Sinn jedoch nicht bekannt.

Wegen der sehr kurzen Reichweite von 26-GHz-Trägersignalen, schon eine in die Funkstrecke gehaltene Hand kann zum Abbruch der Verbindung führen, ist es aus meiner Sicht zweifelsfrei ausgeschlossen, dass öffentlicher Mobilfunk je auf diesem Band stattfinden wird. Ich wüsste jetzt auch keine Anwendung, die ein Passant auf der Straße an seinem 5G-Smartphone starten könnte, welche die elefantös großen Bandbreiten (Datenrate) im 26-GHz-Band benötigen würde. Ganz anders in Produktionsstätten, wenn viele Gigabyte in kurzer Taktzeit übertragen werden müssen, um ein Gerät drahtlos mit Daten zu betanken.

Ich meine es ist an der Zeit, diese Differenzierung bei 5G anzusprechen. Wer heute dumpfe Ängste gegenüber dem 26-GHz-Band schürt, ohne zu sagen, dass dort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein öffentlicher Mobilfunk stattfinden wird, der handelt aus meiner Sicht unverantwortlich.

Welche Grenzwerte werden für lokale 5G-Netze gelten?

In diesem Zusammenhang wird eine andere Differenzierung interessant, die bislang noch für wenig Aufregung gesorgt hat: die unterschiedlichen EMF-Grenzwerte für private und berufliche Nutzung. Bekanntlich sind die Grenzwerte für berufliche Nutzung deutlich höher. Wenn nun im 26-GHz-Band lokale industrielle Netze auf Werksgeländen entstehen, welche Grenzwerte gelten dann dort? Man ist versucht zu sagen, die höheren für berufliche Nutzung. Doch wie steht es dann um Besucher? Oder um Mitarbeiter von Fremdfirmen? Der Gedanke lässt sich auch auf ganz gewöhnlichen Mobilfunk transformieren: Wenn jemand mit dem Firmenhandy telefoniert, gelten dann für ihn die höheren Grenzwerte für berufliche Nutzung?

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum