Bremer Landgericht weist Klage gegen Professor Lerchl ab (Allgemein)
Alexander Lerchl , Donnerstag, 12.10.2017, 13:37 (vor 2632 Tagen)
Elisabeth Kratochvil hatte vor einigen Monaten Professor Lerchl vor dem Landgericht Bremen verklagt, da dieser in einem Interview*) gesagt hatte, die REFLEX-Studien seien „fabriziert“ (etwa ab Minute 4:40). Heute erging das Urteil. Die Klage wurde abgewiesen, die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
*) Admin-Nachtrag vom 02.04.2021: Das Video des Interviews ist nicht mehr abrufbar. Grund: siehe hier.
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
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Bremer Landgericht weist Klage gegen Professor Lerchl ab
H. Lamarr , München, Donnerstag, 12.10.2017, 21:29 (vor 2632 Tagen) @ Alexander Lerchl
Elisabeth Kratochvil hatte vor einigen Monaten Professor Lerchl vor dem Landgericht Bremen verklagt, da dieser in einem Interview gesagt hatte, die REFLEX-Studien seien „fabriziert“ (etwa ab Minute 4:40). Heute erging das Urteil. Die Klage wurde abgewiesen, die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Jetzt bin ich auf die "Dokumentation" von Franz Adlkofer gespannt, mit der er diese innerhalb von zwei Monaten zweite Niederlage aufarbeitet.
Hintergrund
Franz Adlkofer zieht Bericht über Lerchl-Studie zurück
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Risikoabwälzung à la Adlkofer
H. Lamarr , München, Freitag, 13.10.2017, 13:12 (vor 2631 Tagen) @ Alexander Lerchl
Die Klage wurde abgewiesen, die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Schön wär's. Doch die Klägerin muss keinen Cent zahlen. Denn die treibende Kraft bei dem Verfahren war bekanntlich nicht sie, sondern Franz Adlkofer. Und der hat Frau Kratochvil a) die Kostenübernahme zugesagt sowie b) jeweils im März 2016 und 2017 um Spenden gebeten, damit er seinen Privatkrieg gegen den Bremer Sherlock Holmes nicht aus eigener Tasche bezahlen muss, sondern die Gemeinschaft der Mobilfunkgegner dafür bluten lässt. Auf adlkoferisch lautet die Aussage freilich etwas anders, er fabuliert vom "Kampf gegen die Methoden der institutionellen Korruption und für die Entwicklung einer Mobilfunktechnik, die auch gesundheitliche Belange berücksichtigt." Fakt ist: Wer so doof war zu spenden, dessen Einsatz ist jetzt ganz oder teilweise fort.
Grenzwertig ist aus meiner Sicht die Methode von Adlkofers Risikoabwälzung auch noch aus einem anderen Blickwinkel. Denn in keinem seiner beiden Spendenaufrufe nennt der Ex-Tabaklobbyist ein Stichwort, das ihm die Zuordnung eingegangener Spenden zu seinem gerichtlichen Vorgehen gegen Lerchl befähigt hätte. Heißt: Die Stiftung kann Spenden gegen Lerchl nicht auseinanderhalten von Spenden, die zur Verwendung für "wissenschaftliche Zwecke" eingegangen sind. Alles landet bei dieser Stiftung augenscheinlich in einem großen Topf, in den nach belieben gegriffen werden kann. Und weil die Differenzierung fehlt kann niemand ausschließen, dass Spenden für "wissenschaftliche Zwecke" von Pandora zweckfremd zur Deckung von Gerichtskosten verwendet werden.
Noch ein Quentchen spannender wird die Unordnung in der Spendenverwaltung der Stiftung Pandora mit der Zuwendungsbestätigung, die Spender erhalten. Auf der Website der Stiftung heißt es dazu:
Zuwendungsbestätigungen: Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für wissenschaftliche Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 10 des Einkommensteuergesetzes auszustellen.
Klingelt's? Wenn die Stiftung die eintreffenden Spenden nicht dem Zweck zuordnen kann, wie will sie dann verhindern, dass sie unberechtigte Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellt, die zur Deckung von Gerichtskosten verwendet werden? Wie ich Adlkofer kennengelernt habe, wird er versuchen, von hinten durch die Brust ins Auge argumentierend auch seinen Prozessen "wissenschaftliche Zwecke" anzudichten. Ein Wirtschaftsprüfer hätte sicher seine helle Freude am Treiben der Pandora.
Hintergrund
Stiftung Pandora: Dringender unanständiger Spendenaufruf
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Risikoabwälzung à la Adlkofer
KlaKla, Freitag, 13.10.2017, 19:26 (vor 2631 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Freitag, 13.10.2017, 20:13
Seit drei Jahren sammelt man schon Spenden für Elisabeth K. Wenn das hier nun die erste Niederlage ist, dann kann der Spendenfluss nie hoch gewesen sein. Oder, es wurden noch andere Klagen geführt, und verloren aber darüber schweigt man.
Auf den Spendenaufruf der Stiftung Pandora haben nur 5 Organe aufmerksam gemacht: Diagnose:Funk (2014 noch mit Kennwort Kratochvil), KO-Ini, Elektrosmog-Report20 (12)–Dezember 2014, Elektrosmognews, Hese-Project, Verein für EHS München.
Soweit ich das verstehe, verträgt sich die Finanzierung von Klagen nicht mit dem im Internet publizierten Stiftungszweck. Aber Ablenkung ist mVn so eine Kernkompetenz von Dr. Franz Adlkofer.
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Meine Meinungsäußerung
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Bremer Oberlandesgericht sieht das anders
Alexander Lerchl , Sonntag, 24.01.2021, 14:44 (vor 1432 Tagen) @ Alexander Lerchl
Elisabeth Kratochvil hatte vor einigen Monaten Professor Lerchl vor dem Landgericht Bremen verklagt, da dieser in einem Interview gesagt hatte, die REFLEX-Studien seien „fabriziert“ (etwa ab Minute 4:40). Heute erging das Urteil. Die Klage wurde abgewiesen, die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Bremer Oberlandesgericht hat Ende 2020 über die Berufungsklage entschieden und der Klägerin recht gegeben. Das oben verlinkte Video ist nicht mehr abrufbar.
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Dazu veröffentlicht Diagnose:Funk
KlaKla, Samstag, 30.01.2021, 09:17 (vor 1426 Tagen) @ Alexander Lerchl
bearbeitet von KlaKla, Samstag, 30.01.2021, 09:37
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie
Text des Urteils und Bericht von Prof. Adlkofer 28.01.2021
Im Dezember 2020 fiel das endgültige Urteil: Die Fälschungsbehauptungen gegenüber der REFLEX-Studie dürfen nicht mehr wiederholt werden. Anders gesagt: Die Ergebnisse der REFLEX-Studie von 2004, dass die Mobilfunkstrahlung ein gentoxisches Potential hat, sind richtig. Wir dokumentieren den Urteilstext und die Einschätzung von Prof. Franz Adlkofer, dem ehem. Koordinator der REFLEX-Studie, zu diesem Urteil.
Das was kursiv steht, ist die freie Meinungsäußerung des/der Verfasser. Wer ihmen glauben schenken will, kann das gerne tun. Ich hingegen glaube ihnen schon lange nichts mehr. Nur weil Lerchl nicht mehr von Datenfabrikation sprechen darf, ist der Umstand, dass Teilergebnisse der Reflex-Studie wissenschaftlichem Fehlverhalten unterliegt, aus dem Jahr 2010, nicht vom Tisch. Dem Lesern wird von Diagnose:Funk keine Quelle zum Urteil (Aktenzeichen) genannt so dass eine Überprüfung der Aussagen des Autor schwierig bis unmöglich ist. Wer so agiert, der verdient kein Vertrauen, dass Risiko instrumentalisiert zu werden ist zu hoch. Erschwerend hinzu kommt, dass der Verfasser der ehemals führende Tabaklobbyist Deutschland war. Was seine Stärke ist, kann man sich hier ansehen.
Naiv leitet Diagnose:Funk von dem Urteil folgende Forderungen ab
- Angesichts dieses Urteil fordern wir die Medien auf, ihre Berichterstattung von 2008 zu korrigieren und den Menschen nun mitzuteilen, welchen Risiken sie sich beim Telefonieren aussetzen.
- Angesichts dieses Urteils fordern wir von der Leitung der medizinischen Universität Wien eine nachträgliche Stellungnahme zur Intrige, die sie an ihrer Einrichtung zugelassen und gedeckt hat.
- Angesichts dieses Urteils fordern wir das Bundesamt für Strahlenschutz auf, den Auftrag der 5G-Studie an Prof. Lerchl rückgängig zu machen, nachdem seine Behauptungen zur REFLEX-Studie als nicht zutreffend verurteilt wurden.
- Angesichts dieses Urteils fordern wir das EMF-Portal auf, den folgenden diskriminierenden Passus zu ändern. Im EMF-Summary zu den REFLEX-Studien Diem et al. (2005) und Schwarz et al. (2008) steht bis jetzt:"Information der Medizinischen Universität Wien vom 23.05.2008: Verdacht auf fehlerhafte Studie der ehemaligen Abteilung für Arbeitsmedizin und die Presseinformation Wissenschaft und Ethik. In einer Stellungnahme der Österreichischen Kommission für Wissenschaftliche Integrität vom 23.11.2010 konnten die Fälschungsvorwürfe nicht verifiziert werden." Dies muss mit den Ergebnissen dieses Urteils ergänzt und korrigiert werden.
um Andere in die Wüste zu schicken mit einen neuen Newsletter (handlich portioniertes Futter für die Stopfgänse).
Der Umstand, dass der Bericht der OeAWI von 2010 nicht mehr im Internet zur Verfügung steht hilft der Desinformation. Das ganze Theater erweckt bei mir den Eindruck, hier agiert ein Wissenschaftler um einen anderen zu schaden und Diagnose:Funk ist sein Mittel der Wahl. Ich denke, es hat schon seinen Grund, warum diese "belanglose" Meldung auf der Website des privaten Lobbyverein Diagnose:Funk erscheint und nicht auf Webseiten von Leitmedien wie Der Spiegel.
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Dazu veröffentlicht Diagnose:Funk
e=mc2, Samstag, 30.01.2021, 11:33 (vor 1426 Tagen) @ KlaKla
Anders gesagt: Die Ergebnisse der REFLEX-Studie von 2004, dass die Mobilfunkstrahlung ein gentoxisches Potential hat, sind richtig.
Eigenwilliger Umkehrschluss. Schlussendlich kann nur die Wissenschaft die Frage der Genotoxität beantworten. Die Replikation von REFLEX hat nicht geklappt:
https://www.mdpi.com/2073-4425/11/4/347
Die systematische Literaturübersicht dazu von der WHO scheint gut unterwegs zu sein:
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412021000106
In Bezug auf das Urteil gilt wie immer: Abwesenheit von Evidenz ist nicht Evidenz für Abwesenheit. Das müsste Diagnose:Funk bestens wissen, da Umkehr der Beweislast ihr Lieblingsthema ist.
Diagnose:Funk macht sich lächerlich
H. Lamarr , München, Samstag, 30.01.2021, 19:56 (vor 1426 Tagen) @ KlaKla
Naiv leitet Diagnose:Funk von dem Urteil folgende Forderungen ab
Angesichts dieses Urteil fordern wir die Medien auf, ihre Berichterstattung von 2008 zu korrigieren und den Menschen nun mitzuteilen, welchen Risiken sie sich beim Telefonieren aussetzen.
Angesichts dieses Urteils fordern wir von der Leitung der medizinischen Universität Wien eine nachträgliche Stellungnahme zur Intrige, die sie an ihrer Einrichtung zugelassen und gedeckt hat.
Angesichts dieses Urteils fordern wir das Bundesamt für Strahlenschutz auf, den Auftrag der 5G-Studie an Prof. Lerchl rückgängig zu machen, nachdem seine Behauptungen zur REFLEX-Studie als nicht zutreffend verurteilt wurden.
Angesichts dieses Urteils fordern wir das EMF-Portal auf, den folgenden diskriminierenden Passus zu ändern. Im EMF-Summary zu den REFLEX-Studien Diem et al. (2005) und Schwarz et al. (2008) steht bis jetzt:"Information der Medizinischen Universität Wien vom 23.05.2008: Verdacht auf fehlerhafte Studie der ehemaligen Abteilung für Arbeitsmedizin und die Presseinformation Wissenschaft und Ethik. In einer Stellungnahme der Österreichischen Kommission für Wissenschaftliche Integrität vom 23.11.2010 konnten die Fälschungsvorwürfe nicht verifiziert werden." Dies muss mit den Ergebnissen dieses Urteils ergänzt und korrigiert werden.
Die obigen Forderungen des selbsternannten Verbrauchervereins sind nicht naiv, sie sind samt und sonders lächerlich. Der Verein will von Franz Adlkofer auf den Schoß gehoben werden und tut deshalb so, als habe er nicht begriffen, um was es in der gerichtlichen Auseinandersetzung Kratochvil vs. Lerchl wirklich ging. Weil die Forderungen so lächerlich sind, wird aus meiner Sicht keine jemals erfüllt werden. Die Aufgeforderten würden sich damit ihrerseits der Lächerlichkeit preis geben und das wollen die mit Sicherheit nicht.
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Diagnose:Funk macht sich zu 3/4 lächerlich
H. Lamarr , München, Sonntag, 10.07.2022, 15:04 (vor 900 Tagen) @ H. Lamarr
Naiv leitet Diagnose:Funk von dem Urteil folgende Forderungen ab
Angesichts dieses Urteil fordern wir die Medien auf, ihre Berichterstattung von 2008 zu korrigieren und den Menschen nun mitzuteilen, welchen Risiken sie sich beim Telefonieren aussetzen.
Angesichts dieses Urteils fordern wir von der Leitung der medizinischen Universität Wien eine nachträgliche Stellungnahme zur Intrige, die sie an ihrer Einrichtung zugelassen und gedeckt hat.
Angesichts dieses Urteils fordern wir das Bundesamt für Strahlenschutz auf, den Auftrag der 5G-Studie an Prof. Lerchl rückgängig zu machen, nachdem seine Behauptungen zur REFLEX-Studie als nicht zutreffend verurteilt wurden.
Angesichts dieses Urteils fordern wir das EMF-Portal auf, den folgenden diskriminierenden Passus zu ändern. Im EMF-Summary zu den REFLEX-Studien Diem et al. (2005) und Schwarz et al. (2008) steht bis jetzt:"Information der Medizinischen Universität Wien vom 23.05.2008: Verdacht auf fehlerhafte Studie der ehemaligen Abteilung für Arbeitsmedizin und die Presseinformation Wissenschaft und Ethik. In einer Stellungnahme der Österreichischen Kommission für Wissenschaftliche Integrität vom 23.11.2010 konnten die Fälschungsvorwürfe nicht verifiziert werden." Dies muss mit den Ergebnissen dieses Urteils ergänzt und korrigiert werden.
Die obigen Forderungen des selbsternannten Verbrauchervereins sind nicht naiv, sie sind samt und sonders lächerlich. Der Verein will von Franz Adlkofer auf den Schoß gehoben werden und tut deshalb so, als habe er nicht begriffen, um was es in der gerichtlichen Auseinandersetzung Kratochvil vs. Lerchl wirklich ging. Weil die Forderungen so lächerlich sind, wird aus meiner Sicht keine jemals erfüllt werden. Die Aufgeforderten würden sich damit ihrerseits der Lächerlichkeit preis geben und das wollen die mit Sicherheit nicht.
Bis auf die letzte der vier Forderungen ging Diagnose-Funk wie erwartet baden. Nur das EMF-Portal hat reagiert, allerdings nicht ganz so wie von den Stuttgartern erhofft. Statt die beanstandete Textpassage mit den "Ergebnissen dieses Urteils" zu ergänzen, hat das Portal die fragliche Textpassage kurzerhand ersatzlos gelöscht. Das Urteil hat die Fälschungsvorwürfe gegenüber den beiden Wiener "Reflex"-Studien nicht bestätigt, den Verdacht auf fehlerhafte Ausführung hingegen erhärtet (Gutachteraussage).
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Immerhin: Franz Adlkofer liefert die Quelle
Gustav, Samstag, 30.01.2021, 19:59 (vor 1426 Tagen) @ KlaKla
Franz Adlkofer hat eine Kopie des Urteils 2U 104/17 = 7O 1707/16 Landgericht Bremen
ins Netz gestellt.
Im Dezember 2020 fiel das endgültige Urteil: Die Fälschungsbehauptungen gegenüber der REFLEX-Studie dürfen nicht mehr wiederholt werden. Anders gesagt: Die Ergebnisse der REFLEX-Studie von 2004, dass die Mobilfunkstrahlung ein gentoxisches Potential hat, sind richtig.
Das sieht das Gericht nicht so, in dem Urteil heisst es:
Nach dem Ergebnis der Begutachtung des Sachverständigen sind die dem Beklagten vorgebrachten inhaltlichen Bedenken gegen die Arbeiten [...] sachlich richtig und belegen, dass diese Arbeiten, insbesondere was statistische Unsicherheiten anbelangt den hinter dieser Unsicherheitsquantifikation liegenden Annahmen vermutlich nicht genügen. Hieraus lässt sich aus mathematisch-statischtischer Sicht jedoch lediglich ableiten, dass die Arbeiten fehlerhaft sind, nicht jedoch, dass diese Fehlerhaftigkeit auf ein bewusstes Handeln der Klägerin als Mitautorin der Studie zurück zu führen ist.
Salopp würde ich die Geschichte so zusammen fassen: Die Ergebnisse der REFELX Studie sind fehlerhaft. Lerchl darf aber nicht mehr behaupten, dass bei der Studie absichtlich und/oder wissentlich gefälscht wurde.
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Reflex, Aktenzeichen, Laborantin, Landgericht, Bremen, Kolportage, Fehlerhaft, Sachverständige
Gerichtsgutachter gibt Lerchl in der Sache Recht
H. Lamarr , München, Sonntag, 31.01.2021, 14:33 (vor 1425 Tagen) @ Gustav
Salopp würde ich die Geschichte so zusammen fassen: Die Ergebnisse der REFELX Studie sind fehlerhaft. Lerchl darf aber nicht mehr behaupten, dass bei der Studie absichtlich und/oder wissentlich gefälscht wurde.
Ja, genau so sehe auch ich das. Adlkofer und sein Helfershelfer Diagnose-Funk versuchen jedoch seit Jahren diesen Sachverhalt zugunsten von "Reflex" zu verdrehen, indem sie die Aussagen eines Gerichts, oder wie im konkreten Beispiel die Aussagen eines Gutachters auf irreführende Weise uminterpretieren. Teilnehmer "e=mc2" hat das hier schön auf den Punkt gebracht. Adlkofer und Co. gehen davon aus, dass sich Mobilfunkgegner allein auf ihre verzerrte Interpretation stützen werden und zu bequem sind, sich die Urteile selbst genau anzusehen. Womit sie zuweilen auch richtig liegen, wie dieses Musterbeispiel an gottgefälliger Einfalt belegt.
Der folgende Auszug aus dem Urteil des OLG Bremen macht die Verdrehung der Tatsachen durch die Schönfärber deutlich:
Nach dem Ergebnis der Begutachtung des Sachverständigen Prof. Dr. XXXXXXXXXX sind die von dem Beklagten vorgebrachten inhaltlichen Bedenken gegen die Arbeiten Diem et.al. (2005); Rüdiger et.al, (2006) sowie Schwarz et.al. (2008) sachlich richtig und belegen, dass diese Arbeiten, insbesondere was statistische Unsicherheiten anlangt, den hinter dieser Unsicherheitsquantifikation liegenden Annahmen vermutlich nicht genügen. Hieraus lässt sich aus mathematisch-statistischer Sicht jedoch lediglich ableiten, dass die Arbeiten fehlerhaft sind, nicht jedoch, dass diese Fehlerhaftigkeit auf ein bewusstes Handeln der Klägerin als Mitautorin der Studien zurück zu führen ist. Denn es verbleibt nach den eingeholten Gutachten die Möglichkeit, dass das fälschliche Anwenden von Verfahren, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unwissentlich erfolgt ist.
Wenn Diagnose-Funk trotz dieser für "Reflex" vernichtenden Textpassage behauptet "Die Ergebnisse der REFLEX-Studie von 2004, dass die Mobilfunkstrahlung ein gentoxisches Potential hat, sind richtig", dann gesellen sich bei mir zu den Zweifeln an der Kompetenz dieses Vereins Zweifel am Verstand des Verfassers dieser Behauptung. Hinzu kommt: Bislang konnte das Ergebnis der Wiener "Reflex"-Studie kein einziges Mal erfolgreich repliziert werden und es hat wahrlich nicht an Versuchen gefehlt, dies zu tun. Unter diesen Umständen dürfen die Forderungen von Diagnose-Funk getrost als lächerlich eingestuft werden.
Und dass Adlkofer das Urteil freiwillig ins www eingestellt hat, ist mMn kein Zeichen für unbedingten Willen zur Transparenz, sondern vorsorglich geschehen, nur um diesen günstigen Eindruck zu erwecken. Der alte Fuchs ist ja nicht dumm. Er weiß genau, auch sein Widersacher hat das Urteil in Händen und jede Lüge über den Inhalt des Urteils stünde auf ebenso kurzen Beinen wie die Lügen, die Adlkofer über das IZgMF verbreitet. Deshalb machte Adlkofer aus der Not eine Tugend und präsentiert sich als der Transparenzfanatiker aus Berlin.
[Admin: Link zu "Reflex"-Replikationsversuchen hinzugefügt am 01.02.2021.]
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Diagnose-Funk hält seine Anhänger anscheinend für doof
H. Lamarr , München, Sonntag, 31.01.2021, 23:19 (vor 1425 Tagen) @ KlaKla
Schaut man sich das Gesülze von Franz Adlkofer anlässlich des jüngsten Urteils an, hat der Ex-Tabaklobbyist offensichtlich den Geschmack der Blähboys von Diagnose-Funk so gut getroffen, dass diese sich ausgiebig an seiner Vorlage laben.
Dabei hat Adlkofer zur Sache selbst nicht allzu viel zu sagen, er schwelgt lieber in seinen hinlänglich bekannten Unterstellungen und im Schmähen seines Widersachers. Unabsichtlich macht Adlkofer damit deutlich, wie schwer es ihm noch immer zu schaffen macht, dass Lerchl ihm die letzte seiner gebauten Sandburgen – die umstrittenen Studien des "Reflex"-Projekts, kaputt machte.
De facto ging es vor dem OLG Bremen nur um Wortklauberei. Nachdem es Lerchl zuvor gerichtlich untersagt wurde, die Klägerin der Fälschung von Daten zu bezichtigen, verpackte der Bremer Sherlock Holmes seinen Vorwurf in dem vermeintlich unverfänglichen Wort "fabrizieren", unter dem man z.B. das Zusammenschustern von Daten verstehen kann. Die Klägerin erkannte darin jedoch noch immer den Vorwurf der Fälschung, klage vor dem Landgericht Bremen und unterlag. Ihre Berufung vor dem OLG Bremen war jetzt erfolgreich, Lerchl darf auch nicht mehr verbreiten, die Klägerin habe die Daten "fabriziert" oder "Datenfabrikation" begangen (siehe Seite 2 des Urteils). Aus dieser ziemlich dünnen Story macht Adlkofer einen Roman mit rd. 16'500 Zeichen, die Blähboys legen noch ein paar Schippen drauf und sülzen bis sich die Balken unter fast 21'000 Zeichen biegen.
Zu keiner Zeit hat ein Gericht jedoch bestätigt, die Ergebnisse der "Reflex"-Studie seien "richtig", wie Diagnose-Funk dies so gerne hätte. Schon gar nicht das OLG Bremen. Anscheinend hält der Stuttgarter Verein seine Anhänger für so doof, dass er ihnen diese unverschämte Verdrehung der Tatsachen unterschieben kann, ohne Sorge haben zu müssen, aufzufliegen .
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Klage wird als Schuhlöffel zur Rufschädigung genutzt
KlaKla, Mittwoch, 03.02.2021, 08:30 (vor 1422 Tagen) @ H. Lamarr
Auszug Weiners Kommentar vom 29.01.2021:
Die größte je angelegte EU-Studie zur Erforschung von Zusammenhängen zwischen Erbgutschäden und Mobilfunkstrahlung ist die Reflex-Studie unter der Leitung von Prof. Adlkofer. Sie zählt zu den bedeutendsten Projekten der internationalen Grundlagenforschung, die erbgutverändernde Wirkungen der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen hat und dient heute als Grundlage vieler internationaler Prozesse, ...
... So wurde jahrelang versucht, über die Medien und sogar die Ärztezeitung diese warnenden Ergebnisse als “Fälschung” zu verleumden.
Einschub: REFLEX: Der vollständige Johnston-Report (2008)
Einschub: Reflex-Replikation trotz bester Voraussetzungen gescheitert
Über die Jahre konnte das Forscherteam von Prof. Adlkofer alle Gerichtsverfahren für sich entscheiden. Besonders hartnäckig in seinen Verleumdungen war Prof. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs Universität in Bremen. Über Jahre wird er von der Mobilfunkindustrie und der angeschlossenen Politik als “Fachmann” hofiert. Dabei ist es auffällig, daß er eigene Studien, welche eine Gefahr der Mobilfunktechnologie nachweisen gerne “vergisst”, wie z.B. seine Studien, in der er eine Beschleunigung des Krebswachstums durch Mobilfunkstrahlung nachgewiesen hat ...
Einschub: Der alarmierende Befund begeisterte Mobilfunkgegner in aller Welt. Doch jetzt hat eine Folgestudie diesen Verdacht ausgeräumt ...
Interessant war auch, daß die IARC der WHO die Teilnahme von Prof. Lerchl an der Konferenz im Mai 2011 ablehnte und die Mobilfunkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufnahm, ... Die Begründung war, “dass etwa die Hälfte seiner letzten Veröffentlichungen zu Radiofrequenzforschung keine eigenen Forschungsarbeiten seien, sondern Kritiken an Studien, die schädliche Wirkungen durch Mobilfunkstrahlung gefunden hatten. Man habe hier qualifiziertere Bewerber und die Entscheidung sei endgültig”
Einschub: WHO lehnt Prof. A. Lerchls Mitarbeit ab
Über Jahre hat er seine Lüge trotz erster verlorenen Gerichtsverfahren weiter aufrechterhalten und weiter in Presseerklärungen und auf Fachkongressen verbreitet ...
Bleibt weiter sehr spannend, wie lange die Politik noch auf solch einen “Fachmann” setzt? ...
Kommentar: Es geht mMn nicht um den Inhalt des Urteil, dazu hat der Verfasser selbst nicht viel zu sagen. Ich denke es ist eine einfache aber perfide Strategie. Es geht um dem Umstand, dass Lerchl ein Gerichtsverfahren verloren hat. Futter für leicht Gestrickte, die dann freiwillig die Entwertung der Person übernehmen.
Am Sachstand, dass Teilergebnisse der Refelx-Studie wissenschaftlichen Fehlverhalten unterliegen ändert auch dieses Urteil nichts.
Weiners Behauptung (oben unterstrichen), dient seiner Aktion. Er ermutigt, in seinem aktuellem Rundmail andere zu klagen, besonders die, die eine Rechtsschutzversicherung haben oder abschließen. Unabhängig davon überlegt der Verein "Unverstrahlten Land e.V." so Weiner, das eine oder andere Verfahren auch finanziell mitzutragen. Sein Juristenteam ist bereit einige Musterfälle zu betreuen und ehrenamtlich zu unterstützen!
"Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber."
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Klage wird als Schuhlöffel zum Aufhetzen genutzt
H. Lamarr , München, Donnerstag, 04.02.2021, 10:21 (vor 1421 Tagen) @ KlaKla
Weiners Behauptung (oben unterstrichen), dient seiner Aktion.
Stimmt, ein kleines Würstchen wie Weiner kann Lerchls Ruf nicht schaden. Es reicht ihm deshalb nicht, dass Lerchl in II. Instanz vor Gericht unterlegen ist. Er schmückt diesen Umstand mit Verdrehungen und Lügen aus, um das zu tun, was er seit rund 20 Jahren macht: Die Bevölkerung gegen EMF aufhetzen und die weniger hellen Kerzen der Anti-Mobilfunk-Szene zu irgendwelchen hirnrissigen "Aktionen" anstiften. Finanziell scheint der Tanzbär damit über die Runden zu kommen, eine nachhaltige Außenwirkung kann ich bei ihm nicht erkennen. In Weinböhla hätte Weiner vor ein paar Wochen seine Anschuldigungen Lerchl ins Gesicht sagen können, den Schneid aber hatte der Heckenschütze nicht.
Hintergrund
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Adlkofer-Prozesse: Ulrich Weiner lügt
H. Lamarr , München, Sonntag, 04.04.2021, 16:24 (vor 1362 Tagen) @ KlaKla
Ulrich Weiner behauptet:
Über die Jahre konnte das Forscherteam von Prof. Adlkofer alle Gerichtsverfahren für sich entscheiden.
Weiner versucht mit Desinformation ein fiktives "Forscherteam von Prof. Adlkofer" mit dem Nimbus der Unbesiegbarkeit zu schmücken. Doch der Nimbus ist frei erfunden, auch Adlkofer hat Niederlagen auf seinem Konto.
So obsiegte Alexander Lerchl im Verfahren um seine Äußerung "fabrizieren" vor dem Landgericht Bremen. Er unterlag allerdings später im Berufungsverfahren vor dem OLG Bremen. Genau andersherum lief es im Streit um das Wörtchen "so" zwischen Franz Adlkofer und einer süddeutschen Zeitung. Adlkofer gewann in erster Instanz, verlor jedoch Ende 2019 die Berufungsverhandlung vor dem OLG Hamburg. Seine Beschwerde gegen den Entscheid des OLG Hamburg, das eine Revision nicht zuließ, wurde vom BGH gar nicht erst zur Verhandlung angenommen. Ob Franz Adlkofer sonst noch vor einem Gericht den Kürzeren zog kann ich nicht verbindlich ausschließen, da er zwar gerne und ausführlich über alle seine Siege berichtet, nicht jedoch über alle seine Niederlagen. Dem Vernehmen nach musste er mindestens eine weitere Niederlage hinnehmen, allerdings nicht vor Gericht, sondern noch bevor es zur Verhandlung kam.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Doch keine Heimlichtuerei bei Diagnose:Funk?
Gustav, Montag, 01.02.2021, 10:39 (vor 1424 Tagen) @ KlaKla
Dem Lesern wird von Diagnose:Funk keine Quelle zum Urteil (Aktenzeichen) genannt so dass eine Überprüfung der Aussagen des Autor schwierig bis unmöglich ist. Wer so agiert, der verdient kein Vertrauen, dass Risiko instrumentalisiert zu werden ist zu hoch.
Haben wir uns geirrt oder hat D:F das Urteil nachgeschoben? Dieser Link in dem Artikel führt zu der Kopie:
Auch bei Gigaherz wurde dieser allfällige Patzer nicht beanstandet.
Update:
Google Cache machts möglich, am 28. Jan. 2021 01:58:59 GMT war der Link noch nicht da:
Diagnose:Funk verlinkt auf das OLG-Urteil
H. Lamarr , München, Montag, 01.02.2021, 19:34 (vor 1424 Tagen) @ Gustav
Update:
Google Cache machts möglich, am 28. Jan. 2021 01:58:59 GMT war der Link noch nicht da:
Doch, der Link ist da. Nur ist er nicht dort, wo die meisten ihn erwarten, nämlich am Textende, wo auch Adlkofer ihn im Original platziert hat. Der Link ist stattdessen in der Portalsäule rechts zu finden. Dass das jetzt Absicht ist, um Leser von dem Urteil fern zu halten, sehe ich nicht, derart viel intrigantes Hirn traue ich den Diagnose-Funkern nicht zu.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Diagnose:Funk verlinkt auf das OLG-Urteil
Gustav, Montag, 01.02.2021, 20:50 (vor 1424 Tagen) @ H. Lamarr
Update:
Google Cache machts möglich, am 28. Jan. 2021 01:58:59 GMT war der Link noch nicht da:
Doch, der Link ist da. Nur ist er nicht dort, wo die meisten ihn erwarten, nämlich am Textende, wo auch Adlkofer ihn im Original platziert hat. Der Link ist stattdessen in der Portalsäule rechts zu finden. Dass das jetzt Absicht ist, um Leser von dem Urteil fern zu halten, sehe ich nicht, derart viel intrigantes Hirn traue ich den Diagnose-Funkern nicht zu.
Entweder bin ich blind oder zu blöd - wo denn?
Die Referenz "[1] Urteil des Landgerichts Hamburg" ist kein Link.
Diagnose:Funk verlinkt auf das OLG-Urteil
H. Lamarr , München, Montag, 01.02.2021, 23:40 (vor 1424 Tagen) @ Gustav
Update:
Google Cache machts möglich, am 28. Jan. 2021 01:58:59 GMT war der Link noch nicht da:
Doch, der Link ist da. Nur ist er nicht dort, wo die meisten ihn erwarten, nämlich am Textende, wo auch Adlkofer ihn im Original platziert hat. Der Link ist stattdessen in der Portalsäule rechts zu finden. Dass das jetzt Absicht ist, um Leser von dem Urteil fern zu halten, sehe ich nicht, derart viel intrigantes Hirn traue ich den Diagnose-Funkern nicht zu.
Entweder bin ich blind oder zu blöd - wo denn?
Die Referenz "[1] Urteil des Landgerichts Hamburg" ist kein Link.
Sie suchen an der falschen Stelle und auch die Referenz "[1] Urteil des Landgerichts Hamburg" ist falsch, weil der Streit inzwischen ja in II. Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bremen verhandelt wurde.
Scrollen Sie nach dem Aufruf der Website nicht nach unten zu der Linkliste, bleiben Sie ganz oben. Rechts sehen Sie dann die unten abgebildete Portalsäule. Den Link zum OLG-Urteil habe ich in dem Screenshot gelb markiert.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Zitieren nach Diagnose:Funk - Wer findet den Unterschied?
Gustav, Donnerstag, 01.04.2021, 12:01 (vor 1365 Tagen) @ KlaKla
In der Klarstellung vom 23.02.2021 schreibt Diagnose:Funk
Das Gericht meinte allerdings beiläufig in einem "obiter dictum"[1], d.h. außerhalb der die eigentliche Entscheidung tragenden und rechtskräftig verbindlich gewordenen Gründe, dass „nach dem Ergebnis der Begutachtung des Sachverständigen die vom Beklagten (Prof. Lerchl) vorgebrachten inhaltlichen Bedenken gegen die …. Arbeiten sachlich richtig sind und diese …. vermutlich den Annahmen … über die statistische Unsicherheitsquantifikation nicht genügen.“ ….. Bei diesen „Einwendungen des Beklagten handelt es sich aus mathematischer Sicht (allerdings) lediglich um Plausibilitäten oder Indizien“, nicht aber um einen Nachweis.
und bezieht sich damit (sofern wir den letzten Satz weglassen) auf diesen Absatz:
Nach dem Ergebnis der Begutachtung des Sachverständigen XXX sind die von dem Beklagten vorgebrachten inhaltlichen Bedenken gegen die Arbeiten Diem et.al. (2005): Rüdiger et.al. (2006) sowie Schwarz et.al. (2008) sachlich richtig und belegen. dass diese Arbeiten, insbesondere was statistische Unsicherheiten anbelangt, den hinter dieser Unsicherheitsquantifikation liegenden Annahmen vermutlich nicht genügen. Hieraus lässt sich aus mathematisch-statistischer Sicht jedoch lediglich ableiten. dass die Arbeiten fehlerhaft sind, nicht jedoch, dass diese Fehlerhaftigkeit auf ein bewusstes Handeln der Klägerin als Mitautorin der Studien zurück zu führen ist. Denn es verbleibt nach den eingeholten Gutachten die Möglichkeit, dass das fälschliche Anwenden von Verfahren, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unwissentlich erfolgt ist.
Wer findet die Unterschiede?
Zitieren nach Diagnose:Funk - Wer findet den Unterschied?
H. Lamarr , München, Freitag, 02.04.2021, 01:11 (vor 1365 Tagen) @ Gustav
In der Klarstellung vom 23.02.2021 schreibt Diagnose:Funk
Wer findet die Unterschiede?
Ich vermute Sie meinen jetzt nicht die Satzkonstruktionen, sondern die Sinnverdrehungen. Gar nicht so einfach, ihre Aufgabe, weil schon im Original ein Schachtelsatz das Textverständnis erschwert. Ich versuch's trotzdem einmal ...
Das Gericht meinte allerdings beiläufig in einem "obiter dictum"[1], d.h. außerhalb der die eigentliche Entscheidung tragenden und rechtskräftig verbindlich gewordenen Gründe, [...]
Im Urteilstext ist von einem "obiter dictum", das unter Juristen anscheinend eher verpönt ist, keine Rede. Warum gibt DF also ohne Not den Experten in Juristendeutsch? Spekulation: Damit sollen die darauf folgenden Ausführungen, die im Original für Lerchl sprechen, entwertet werden.
[...] dass „nach dem Ergebnis der Begutachtung des Sachverständigen die vom Be klagten (Prof. Lerchl) vorgebrachten inhaltlichen Bedenken gegen die …. Arbeiten sachlich richtig sind und diese …. vermutlich den Annahmen … über die statistische Unsicherheitsquantifikation nicht genügen.“ …..
Anmerkung: Dieses zusammengestückelte Zitat steht im Urteilstext auf Seite 16 in einem engen Sachzusammenhang (alle Fragmente sind einem Absatz entnommen).
DF bedient sich hier mit "diese" eines leicht falsch zu verstehenden Rückbezugs. Solche Irreführungen, die erst im Kopf des Lesers entstehen und DF die Hintertür offen lassen, scheinheilig die Hände in Unschuld zu waschen, sind eine bekannte Spezialität dieses Vereins.
Richtig ist die Interpretation, dass die Arbeiten von Rüdiger und Schwarz statistisch auffällige Unsicherheiten zeigen, welche den hinter der Unsicherheitsquantifikation liegenden Annahmen (der Studienautoren) vermutlich nicht genügen. Heißt im Klartext: An den statistischen Unsicherheiten der beiden Studien ist auch aus Sicht des Gerichts (unter Berufung auf den Gutachter) vermutlich etwas faul.
Falsch ist die Interpretation, dass die von Lerchl vorgebrachten Bedenken zwar sachlich richtig sind, jedoch (Lerchls) Annahmen … über die statistische Unsicherheitsquantifikation vermutlich nicht genügen. Heißt im Klartext: Lerchl hat's versemmelt, seine nur vermeintlich sachlich richtigen Bedenken beruhen auf vermutlich unzutreffenden Annahmen.
Bei diesen „Einwendungen des Beklagten handelt es sich aus mathematischer Sicht (allerdings) lediglich um Plausibilitäten oder Indizien“, nicht aber um einen Nachweis.
Anmerkung: Dieses Zitatfragment (der Einschub "allerdings" stammt von DF) steht im Urteilstext auf Seite 18, es besteht kein direkter Sachzusammenhang zu dem Absatz auf Seite 16.
Hier ist die Verzerrung des Originals durch DF offensichtlich: Es wird eiskalt der Fortgang des Originalabsatzes von Seite 16 weggelassen, in dem das Gericht aus dem zuvor Gesagten die Ableitung billigt, die Studien von Rüdiger und Schwarz seien aus mathematisch-statistischer Sicht fehlerhaft. Nicht abzuleiten sei hingegen, die Fehler wären absichtlich herbeigeführt worden, sie könnten ja auch aufgrund fachlicher Defizite der Klägerin unabsichtlich entstanden sein.
Es ist vielsagend, wie krampfhaft DF die unverblümte Abwertung der beiden Wiener HF-Studien durch das Gericht unter den Teppich kehrt und ersatzweise die Bagatellisierung der Einwände Lerchls mit einem Zitatfragment von ganz anderer Stelle betreibt. Ich sehe darin ohne Wenn & Aber die bewusste Desinformation der Leser.
Wie isses denn nun, habe ich die Aufgabe gelöst oder nur die Flöhe husten gehört ?
[Editiert am 04.04.2021: Nach Prüfung einen als unzutreffend identifizierten Satz entfernt]
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Verdrehung, Entwertung, Landgericht, Blähboy, Manipulatin, Zweifel sän, OLG Bremen
Diagnose-Adlkofer entwertet OLG-Gutachter nachträglich
H. Lamarr , München, Sonntag, 04.04.2021, 20:07 (vor 1362 Tagen) @ KlaKla
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie
Text des Urteils und Bericht von Prof. Adlkofer 28.01.2021
Anscheinend lesen Franz Adlkofer und/oder Diagnose-Funk hier mit und mussten mit Bestürzung zur Kenntnis nehmen, dass uns nicht entgangen ist, wie das Gericht unter Verweis auf den Gutachter die beiden "Reflex"-Studien als fehlerbehaftet brandmarkte.
Die beiden Verbündeten versuchen daher mit einem Nachtrag (Diagnose-Funk nennt diesen suggestiv Klarstellung) vom 23. Februar 2021, eingeschoben in den oben verlinkten Diagnose-Funk-Beitrag vom 28. Januar 2021, den Gutachter als inkompetent zu entwerten und die Testmethodik der "Reflex"-Studie als erprobten Stand der Wissenschaft darzustellen:
Klarstellung vom 23.02.2021
Das Gericht meinte allerdings beiläufig in einem "obiter dictum"[1], d.h. außerhalb der die eigentliche Entscheidung tragenden und rechtskräftig verbindlich gewordenen Gründe, dass „nach dem Ergebnis der Begutachtung des Sachverständigen die vom Beklagten (Prof. Lerchl) vorgebrachten inhaltlichen Bedenken gegen die …. Arbeiten sachlich richtig sind und diese …. vermutlich den Annahmen … über die statistische Unsicherheitsquantifikation nicht genügen.“ ….. Bei diesen „Einwendungen des Beklagten handelt es sich aus mathematischer Sicht (allerdings) lediglich um Plausibilitäten oder Indizien“, nicht aber um einen Nachweis.
Der hinzugezogene Gutachter für Statistik (!), dem das Gericht offenbar vollumfänglich folgte, konnte sich aus seiner mathematisch-statistischen Sicht allem Anschein nach die biomedizinisch zu deutenden und insoweit klaren Ergebnisse nicht erklären und vermutete deshalb einen sonstigen methodischen Mangel in der Auswertung, der die Studie ebenfalls "fehlerhaft" machen könne. Prof. Adlkofer entgegnete dazu in einem Interview mit diagnose:funk:
"Hätte das Hanseatische Oberlandesgericht, wie .. gefordert, einen Sachverständigen mit biowissenschaftlichem Hintergrund oder gar Kenntnissen über das bei der Datengewinnung benutzte Testsystem mit dem Gutachten beauftragt, wären Fragen über die Richtigkeit der Ergebnisse überhaupt nicht aufgekommen ... Die von Prof. Lerchl kritisierten Auffälligkeiten sind bei dem seit mehr als 20 Jahren international eingeführten biologischen Testverfahren, das von Elisabeth Kratochvil benutzt wurde, schlichtweg systemimmanent.... Zur Klärung der Frage, ob die REFLEX-Ergebnisse richtig oder falsch sind, kann das vom Hanseatischen Oberlandesgericht veranlasste Sachverständigengutachten (folglich) keine Aussage machen.." [...]
Über die semantischen Tricks dieser "Klarstellung" habe ich mich an dieser Stelle ausgelassen und auf die allesamt gescheiterten originalgetreuen "Reflex"-Replikationen habe ich bereits mehrfach hingewiesen. Hier und jetzt geht es nur noch um das "seit mehr als 20 Jahren international eingeführten biologischen Testverfahren".
Adlkofer spricht vom "Comet Assay", der allerdings keineswegs so außer Frage steht wie er uns weismachen will. Der Schweizer Wissenschaftler Primo Schär hält den Comet Assay als Detektor EMF-induzierter DNA-Strangbrüche sogar für ungeeignet. Im Rahmen des Seawind-Projekts stellte er 2012 fest:
[...] Die erste Versuchsreihe konzentrierte sich auf die Replikation von zuvor berichteten Beobachtungen mit dem alkalischen Comet-Assay, die auf eine Induktion von DNA-Schäden durch mobilfunkspezifische UMTS- und GSM-Signalmodulationen in primären humanen Fibroblasten und immortalisierten humanen Trophoblastenzellen (HTR-8/SVneo-Zellen) hinwiesen. Trotz erheblicher Anstrengungen, die Sensitivität unserer Assays zu optimieren, konnten diese Effekte in den beiden SEAWIND-Partnerlabors jedoch nicht bestätigt werden. Auch die anschließende systematische Prüfung möglicher Effekte der WiFi-, RFID- und CW-Expositionssignale in den Comet-Assays erbrachte keine Hinweise auf eine Induktion von DNA-Schäden.[...]
Dies bedeutet nichts anders, als dass auch der "Reflex"-Replikationsversuch von Primo Schär gescheitert ist. Dass Diagnose-Funk dennoch seit 2007 behauptet "Der Wiener Laborversuch wurde übrigens vom Basler Forscher Primo Schär wiederholt – und erneut beschädigte die Handy-Strahlung das Erbgut", ist nur eine der vielen Falschmeldungen des Vereins, die auf einer hier dokumentierten peinlichen Verwechslung beruht.
Schär ließ es jedoch nicht bei dem Fehlversuch bewenden. Er forschte nach, warum sein Versuch zu ganz anderen Ergebnissen kam als "Reflex", und fand folgende Erklärung, die für sich spricht:
[...] Geringfügige Variationen der experimentellen Bedingungen, die auf Unterschiede in der technischen Infrastruktur zwischen den Laboren zurückzuführen sind, sind jedoch schwer zu eliminieren und haben möglicherweise zu widersprüchlichen Ergebnissen ähnlicher Experimente in der Vergangenheit beigetragen. Wir haben uns mit dem Problem der experimentellen Variation befasst und uns auf die Konsistenz der Ergebnisse konzentriert, die von verschiedenen Comet-Analyse-Pipelines erzeugt wurden. Dabei zeigte sich, nicht unerwartet, dass die in den beiden Partnerlaboratorien verwendeten Methoden leicht unterschiedliche Ergebnisse aus ansonsten identischen Experimenten oder sogar Datensätzen lieferten. So können sich kleine technische Probleme wie diese im mehrstufigen Protokoll des Comet-Assays summieren und in einer experimentellen Gesamtabweichung gipfeln, die, wenn der untersuchte Effekt gering ist, in einigen Analysen zu kleinen positiven und in anderen zu negativen Ergebnissen führen kann. Dies ist ein vernachlässigbares Problem, wenn die untersuchte Substanz eindeutig DNA-toxisch ist und homogen die meisten Zellen in einer Population mit einer konsistenten Dosis-Abhängigkeit beeinflusst. EMF-Exposition hat jedoch nie starke dosisabhängige Reaktionen hervorgerufen und die Daten, die positiven Effekten zugrunde liegen (z.B. ELF-EMF-exponierte menschliche Zellen), deuten darauf hin, dass nur eine Subpopulation von Zellen in einer Kultur betroffen sein könnte. Alles in allem deutet die inkonsistente Natur der EMF-Effekte im Comet-Assay stark darauf hin, dass diese Art der Exposition die chemische Struktur der DNA nicht schädigt. Sie kann jedoch bestimmte Aspekte der Zellphysiologie in einer Weise beeinflussen, die den Gleichgewichtszustand der natürlich auftretenden DNA-Strangbrüche in einigen Zellen verändert. [...]
(Übersetzt mit deepl.com)
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Entwertung, Schär, Falschmeldung, Adlkofer, Diagnose:Funk, Kompetenzgefälle, Plurv, Genotoxizität
Auch Microwave News beteiligt sich an Desinformationskampagne
H. Lamarr , München, Sonntag, 14.02.2021, 00:37 (vor 1412 Tagen) @ Alexander Lerchl
Das Bremer Oberlandesgericht hat Ende 2020 über die Berufungsklage entschieden und der Klägerin recht gegeben. Das oben verlinkte Video ist nicht mehr abrufbar.
In der ziemlich trostlosen Szene der Mobilfunkgegner ist Louis Slesin, 73, für mich einer der wenigen respektablen Kritiker. Keiner watschte z.B. Scheidsteger/Adlkofer-Intimus George L. Carlo so hart ab wie der Herausgeber und Schreiber von Microwave News. Jetzt aber vergriff sich der New Yorker und beteiligt sich an einer deutschen Desinformationskampagne, die einem die "Richtigkeit" der umstrittenen Wiener "Reflex"-Studienergebnisse weismachen will.
Slesin ist kein Apparatschnik, er recherchiert ordentlich in alle Richtungen und geht auch schon mal auf Blindgänger aus den eigenen Reihen los, wenn diese Mist gebaut haben. So zumindest ist mein Eindruck. Und doch ging Slesin jetzt der Desinformationskampagne anlässlich des jüngsten Urteils des OLG Bremen im "Reflex"-Streit voll auf den Leim. Denn er fabrizierte einen unerwartet stark tendenziösen Artikel zulasten Lerchls. Wie Slesin schreibt, hatte er Lerchl um eine Stellungnahme gebeten, doch der Bremer habe ihm nicht geantwortet. Mutmaßlich hat Lerchl von dem Gewürge um seine Fälschungsvorwürfe gegenüber der "Reflex"-Laborantin Kratochvil die Nase gestrichen voll und streikte. Wegen seines Schweigens trägt er somit selbst Mitschuld daran, dass Slesin jetzt zum prominenten Sprachrohr Adlkofers wurde.
Im gerichtlichen "Reflex"-Streit versuchte Adlkofers deutsches Sprachrohr Diagnose-Funk jedes Urteil, das zu Adlkofers Gunsten ausfiel, dahingehend umzuinterpretieren, die "Reflex"-Studie sei ohne Fehl und Tadel. Der Stuttgarter Verein übertraf sich im Desinformieren selbst, als er am 4. Februar 2021 ein Interview mit Adlkofer veröffentlichte und titelte:
Interview mit Prof. F. Adlkofer: "Die Richtigkeit der REFLEX-Ergebnisse steht außer Zweifel."
Glaubt man dem Titel, hat Adlkofer eine lächerliche Tatsachenbehauptung aufgestellt, die man ihm um die Ohren hauen könnte. Doch die Suche nach der Tatsachenbehauptung im Text des Interviews zeigt schnell, was der "Reflex"-Koordinator wirklich gesagt hat (auf die Frage, was "Reflex" heute noch wert sei):
Für mich und die anderen für sie Verantwortlichen steht ihre Richtigkeit außer Zweifel, nicht zuletzt auch deshalb, weil dieselbe Wirkung inzwischen sogar mit unterschiedlichen Methoden mehrfach bestätigt worden ist.
Die lächerliche Tatsachenbehauptung schrumpft hier zu einer trickreichen Meinungsäußerung zusammen ("Für mich ..."), die Adlkofer wegen der hierzulande geltenden Meinungsfreiheit risikolos vortragen darf. Trickreich ist die Meinungsäußerung, weil Adlkofer mit dem Nachsatz seinen Interviewer gekonnt für dumm verkauft. Er schafft es, dem Diagnose-Funker einen Mangel der "Reflex"-Studie als besonders edles Qualitätsmerkmal anzudrehen, indem er behauptet "Reflex" sei richtig,
[...] weil dieselbe Wirkung inzwischen sogar mit unterschiedlichen Methoden mehrfach bestätigt worden ist.
Genial, wie er das Partikel "sogar" als Aufwertung zweckentfremdet. Das ist feinstes adlkoferisch, diese Klaviatur beherrscht er perfekt. Und das Beste ist, was er sagt stimmt möglicherweise.
Doch der alte Fuchs musste sich zwangsläufig so und nicht anders ausdrücken, denn was er damit vertuschen will ist die für "Reflex" tödliche Tatsache, dass es bis heute niemandem gelungen ist, die alarmierenden "Reflex"-Ergebnisse mit denselben Methoden wie das Original zu erzielen! Eine Replikation mit denselben Methoden ist der Goldstandard, um Studienergebnisse belastbar zu bestätigen oder zu widerlegen, alles andere zählt nicht als Replikation, insbesondere dann nicht, wenn es um die fragwürdigen Ergebnisse des "Reflex"-Originals geht.
Soviel zu der hohen Kunst, Laien einen Bug als Feature zu verkaufen.
Mutmaßlich wurde Slesin von Adlkofer oder seinem Sprachrohr mit Material über den Fall Lerchl gefüttert. Und der Amerikaner hat nicht erkannt, wie er damit instrumentalisiert wird. Wie ein roter Faden zieht sich durch seinen gesamten Artikel die triumphale Botschaft, Lerchl dürfe im Zusammenhang mit "Reflex" nicht mehr von "Fälschung" (Fabrikation der Ergebnisse) reden. Dies trifft unstreitig zu (siehe Seite 2 des OLG-Urteils). Um diesen Fakt zu berichten, hätte Slesin auch mit einem oder zwei Absätzen auskommen können (Lerchl brauchte dafür nur zwei Zeilen, siehe oben) und seinen Roman nicht so ausschmücken müssen, wie es sonst nur Adlkofer in seinen "Dokumentationen" tut.
Obwohl er den Sachverhalt nicht ganz so verzerrt darstellt wie Diagnose-Funk, erweckt Slesin (mit Lerchls passiver Hilfe) aus meiner Sicht den von seinen Stichwortgebern gewünschten Eindruck, mit der Verurteilung Lerchls sei die Integrität von "Reflex" wiederhergestellt worden. Dass dies ein völlig falscher Eindruck ist, wollte ich mit der langen Einleitung oben deutlich machen (um alle dunklen Ecken des "Reflex"-Streits auszuleuchten, würde der Text ein Buch füllen).
Nein, das Urteil stellt in keiner Weise die "Richtigkeit" von "Reflex" wieder her. Im Gegenteil: Wie der im Urteil erwähnte Auszug aus dem Gutachten eines Sachverständigen (Seite 16 des OLG-Urteils) deutlich macht, bestätigt dieser die mathematischen/statistischen Einwände Lerchls gegen "Reflex". Nur den Fälschungsvorwurf will er nicht gelten lassen, weil die Ungereimtheiten der "Reflex"-Daten aus seiner Sicht auch auf Unvermögen der "Reflex"-Arbeitsgruppe oder auf technischen Unzulänglichkeiten beruhen könnten. Ähnlich äußerte sich 2010 die Österreichische Agentur für Wissenschaftliche Integrität (OeAWI). Auch sie konnte eine Fälschungsabsicht der "Reflex"-Arbeitsgruppe nicht erkennen, tadelte jedoch unmissverständlich:
[...] Es blieb allerdings unklar, wie aus den verfügbaren Originaldaten die publizierten Ergebnisse entstanden sind. [...] Bei allen Publikationen entspricht die Dokumentation der Originaldaten und deren Darstellung nicht den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und lassen somit die Sorgfalt vermissen, die notwendig ist, um die publizierten Ergebnisse nachvollziehen zu können. [...]
Von den beiden genannten tiefen Schrammen (es gibt noch andere) im Lack des "Reflex"-Projekts ist bei Slesin nichts zu lesen, so als ob er von einer "Ja, aber ..."-Aussage das Ja nimmt und das aber weg lässt. Dass Slesin das aber absichtlich weg ließ sehe ich nicht unbedingt, schon eher, dass er gefilterte Informationen zugespielt bekommen hat.
Zu schade, dass Lerchl sich Slesin gegenüber nicht verteidigt hat. Hätte er es, könnte ich längst im Bett liegen und träumen oder einen guten Film anschauen .
Verwandter Strang
Conflict of interests of Alexander Lerchl
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Adlkofers Interview mit Diagnose-Funk war keines
H. Lamarr , München, Sonntag, 14.02.2021, 14:16 (vor 1411 Tagen) @ H. Lamarr
Der Stuttgarter Verein übertraf sich im Desinformieren selbst, als er am 4. Februar 2021 ein Interview mit Adlkofer veröffentlichte ...
Wer glaubt, dieses Interview sei ein prestigeträchtig echtes gewesen, bei dem sich ein Diagnose-Funker und Adlkofer von Angesicht zu Angesicht gegenüber gesessen sind und ein Aufzeichnungsgerät das Interview zum späteren Abtippen speicherte, der irrt. Dieses Interview fand live nicht statt, sondern Diagnose-Funk legte Adlkofer wahrscheinlich zuvor verabredete Fragen vor, die der Ex-Tabaklobbyist dann in aller Ruhe schriftlich beantworten konnte. Erkennbar ist dies an den typischen Merkmalen eines Ferninterviews, die in Live-Interviews per se nicht vorkommen können. Als da beispielsweise zu nennen sind die vielen verräterischen Links im Text, in Klammern gesetzte Ergänzungen, Zahlenwerte und noch ein paar Auffälligkeiten mehr, etwa der Umstand, dass keinerlei Nachfrage des "Interviewers" zu lesen ist.
Schlimm ist so ein Ferninterview nicht, auch das IZgMF praktiziert hin und wieder diese effiziente Interviewform zur Klärung von Sachfragen, Diagnose-Funk aber trägt einmal mehr dick auf und täuscht mit der Verabschiedung "Herr Prof. Adlkofer, wir danken Ihnen für die Bereitschaft zu diesem Interview" ein Live-Interview vor. Die gequälte Danksagung ist ein weiteres Indiz für ein schriftliches Ferninterview. Wären sich die Interviewpartner gegenüber gesessen, Diagnose-Funk hätte uns garantiert großformatige Fotos des Gesprächs serviert und sich am Schluss artig für das Gespräch bedankt.
Den Drang der Stuttgarter, sich wichtig zu machen, dokumentiert noch ein winziges anderes Detail. So behauptet Diagnose-Funk, das Interview mit Adlkofer vom 4. Februar sei am 10. Februar aktualisiert worden. Aktualisierungen sind stets positiv, zeigen sie doch, dass da jemand dicht am Ball bleibt. Ein Vergleich der beiden Interview-Versionen zeigte mir heute jedoch: Die beiden Versionen sind inhaltlich zu 100 Prozent identisch, es gab keinerlei Löschung, keine Änderung oder Ergänzung. Die verkündete Aktualisierung ist damit nur ein nicht eingehaltenes Versprechen.
Die Form, wie Diagnose-Funk Adlkofer interviewte, ist eine unrühmliche Spielart des Journalismus, die sich Verlautbarungsjournalismus nennt: kritiklose Berichterstattung in den Medien zu mehr oder weniger vorgegebenen Themen in mehr oder weniger vorgegebener Darstellung (Duden). Etwas anderes ist von dem selbsternannten "Verbraucherverein" auch nicht zu erwarten gewesen.
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Microwave News vs. Lerchl Teil II: Wissenschaftsporno
H. Lamarr , München, Mittwoch, 17.02.2021, 09:39 (vor 1408 Tagen) @ H. Lamarr
Und doch ging Slesin jetzt der Desinformationskampagne anlässlich des jüngsten Urteils des OLG Bremen im "Reflex"-Streit voll auf den Leim. Denn er fabrizierte einen unerwartet stark tendenziösen Artikel zulasten Lerchls.
Am 16. Februar legte Louis Slesin noch einmal nach und schießt aus allen Rohren gegen Lerchl und das BfS. Vieles was er bringt ist den Lesern hier besser bekannt, manches ist neu.
Der auffällige Bezug zu Diagnose-Funk deutet darauf hin, dass Adlkofers Helfershelfer aus Stuttgart Slesin mit Material versorgt hat. Diesen Verdacht festigt der Umstand, dass Slesin, sonst mit Links zu seinen Quellen nicht sparsam, immer dann mit Links geizt, wenn er sich auf Diagnose-Funk beruft. Meine Erklärung dafür: Wer per E-Mail Informationen zugeschickt bekommt kann logischerweise schlecht darauf verlinken.
Wer Slesins Grillfest mit Distanz liest kann feststellen, dass er sich einer Methodik bedient, die von Adlkofer und Diagnose-Funk nur zu gut bekannt ist, nämlich das Einstreuen von Tatsachen in ein Dickicht aus Spekulationen und Unterstellungen, um die Glaubwürdigkeit seines Artikels für unaufmerksame Leser zu verstärken. So dirigiert Slesin seine Leser hin zu dem Schluss, hinter einem geheimnisvollen Informanten (“Don Smith”) der IARC stecke Lerchl, irgendeinen Beleg dafür aber bleibt er schuldig.
Was alle Lerchl-Grillfestteilnehmer völlig unterschlagen ist eine Tatsache, ohne die es die ganze Aufregung um den Bremer Professor gar nicht geben würde. Hätte Lerchl selbst nicht im IZgMF-Forum 2011 seiner Entrüstung Luft gemacht, mit welcher Begründung die IARC seine Bewerbung ablehnte an der Konferenz in Lyon teilzunehmen, keiner hätte je davon erfahren. So aber verteilte Lerchl unfreiwillig hoch dosierte "Viagra-Kapseln" an seine Gegner, die seit Jahren wechselweise zu stets denselben beträchtlichen Erektionen in der Anti-Mobilfunk-Szene führten. Nur wegen seiner Offenheit wurde Lerchl zugleich Urheber wie Opfer eines intriganten "Wissenschaftspornos", dessen Remake diesmal von Louis Slesin inszeniert und ausgeschmückt wird.
Hintergrund
"Reflex" scandal is unfortunately documented in German only
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Microwave News vs. Lerchl: Es geht noch viel schlimmer
H. Lamarr , München, Donnerstag, 18.02.2021, 13:34 (vor 1407 Tagen) @ H. Lamarr
Nur wegen seiner Offenheit wurde Lerchl zugleich Urheber wie Opfer eines intriganten "Wissenschaftspornos", dessen Remake diesmal von Louis Slesin inszeniert und ausgeschmückt wird.
Eine deutschen Gesundheitspolitiker trifft es in der Coronakrise noch merklich härter:
► Internethetze gegen Karl Lauterbach
► „Diese Menschen werden mich nicht zum Schweigen bringen“
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Slesin wurde von Diagnose-Funk/Adlkofer gefüttert
H. Lamarr , München, Donnerstag, 18.05.2023, 18:21 (vor 588 Tagen) @ H. Lamarr
Mutmaßlich wurde Slesin von Adlkofer oder seinem Sprachrohr [Diagnose-Funk] mit Material über den Fall Lerchl gefüttert. Und der Amerikaner hat nicht erkannt, wie er damit instrumentalisiert wird.
Für die Mutmaßung gibt es nachträglich jetzt einen belastbaren Beweis.
Den Beweis liefert Diagnose-Funk mit diesem Beitrag, den ich bislang nicht auf dem Schirm hatte. Der Beitrag ergeht sich in Schmähungen Alexander Lerchls, wie sie von Franz Adlkofer üblich waren und bietet zudem eine deutsche Übersetzung von Slesins Artikel. Zum Beweis wird der Beitrag durch sein Veröffentlichungsdatum 8. Februar 2021, das mit dem von Slesins Artikel identisch ist. Diese Zeitgleichheit kann mMn nur sein, wenn der Stuttgarter Verein den Slesin-Artikel von dem Amerikaner vorab zur Übersetzung und redaktionellen Verwurstung erhalten hat. Dies wiederum werte ich als Beweis dafür, dass Slesin tatsächlich von Diagnose-Funk und/oder Franz Adlkofer ausgiebig mit Material zur Schmähung Lerchls versorgt wurde.
Die Verdrehung des OLG-Bremen-Urteils in die aberwitzige Behauptung, das Urteil habe die Richtigkeit der umstrittenen "Reflex"-Studien bestätigt, verbreitet von Adlkofer und Diagnose-Funk im deutschsprachigen Raum, findet sich in Slesins Kolportage indes nicht, jedenfalls nicht in dieser Deutlichkeit. Entweder wagten es Adlkofer/Diagnose-Funk nicht zu versuchen, auch Slesin für dumm zu verkaufen, oder Slesin hat den Braten gerochen und ist nicht auf den Täuschungsversuch hereingefallen.
Diagnose-Funk schreibt:
[...] Eine einjährige Untersuchung von Microwave News hat ergeben, dass Lerchl, während er einen scheinbar nicht enden wollenden Strom von Lügen verbreitete, 5 Millionen Dollar an Forschungsgeldern vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz, bekannt als BfS, erhalten hat. [...]
Der Verein schreibt dies in seinem Beitrag über das OLG-Bremen-Urteil und will in diesem Kontext wohl den Eindruck erwecken, der Slesin-Artikel sei allein das Werk einer gründlichen Eigenrecherche des New Yorkers. Der Verdacht, Slesin sei von deutschen Lerchl-Hassern ausgiebig gebrieft worden, soll gar nicht erst wach werden. Wie häufig bei Diagnose-Funk zu beobachten, entsteht die geschickt durch Einbettung in passenden Kontext provozierte Fehlinterpretation nur im Kopf der Leser, denn die zitierte Textpassage sagt wörtlich genommen nicht aus, Slesin habe ein Jahr an seinem Schmäh-Artikel über die Hintergründe von Lerchls Niederlage vor dem OLG Bremen recherchiert.
Um die Bedeutung von Slesins Schmäh-Artikel den eigenen Anhängern klar zu machen, rühmt Diagnose-Funk Microwave News über den grünen Klee:
[...] Microwave News.com ist das weltweit in der Wissenschaft anerkannte Portal zur Debatte um die Risiken der Mobilfunkstrahlung. Sein Editor Louis Slesin, beheimatet in New York, ist ein jahrzehntelanger Insider, seine Berichte gelten als "amtlich". Sie werden weltweit in der Wissenschaft gelesen. [...]
Diese Laudatio ist interessengelenkter Bullshit. Ehrlicher beschreibt Wikipedia Microwave News. Richtig ist, dass unter den Mobilfunkkritikern in aller Welt Louis Slesin einer der ältesten und einflussreichsten ist. Denn im Vergleich zu anderen Kritikern berichtet Slesin meist unaufgeregt und sachlich über den Stand der Mobilfunkdebatte, wie sein Versagen im Fall Lerchl zeigt, jedoch nicht immer. Und mit dem EMF-Portal hat der New Yorker 2004 einen starken Konkurrenten bekommen, der ihm das Informationsmonopol erfolgreich streitig macht. Geradezu lächerlich ist es, wenn Diagnose-Funk von weltweiter Anerkennung in der Wissenschaft spricht und Slesins Beiträgen einen amtlichen Status verleiht. Das gaukeln die Stuttgarter einem vor, um vom Glanz des Angebeteten etwas abzubekommen. Doch die zuerkannten Meriten hat Microwave News, wenn überhaupt, nur unter Laien und organisierten Mobilfunkkritikern. In Deutschland fehlt seit eh und je eine ernster zu nehmende Site wie Microwave News, mit Diagnose-Funk und der sogenannten Kompetenzinitiative müssen wir uns mit aufgeregten Vertretern der Holzklasse zufrieden geben.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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