Blick zurück im Zorn: Adlkofer hadert mit deutscher Justiz (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 13.10.2020, 21:53 (vor 1283 Tagen) @ Alexander Lerchl

Solange er vor Gericht die Oberhand behielt, waren von Franz Adlkofer keine Klagen über die deutsche Justiz zu hören. Doch kaum unterliegt der Ex-Tabaklobbyist im Rechtsstreit mit der Süddeutschen Zeitung in zweiter Instanz, hadert er tränenreich mit dem Rechtsstaat und fragt am 12. Oktober 2020 bestürzt: Endet die deutsche Rechtsstaatlichkeit dort, wo die Interessen von Politik und Mobilfunkindustrie betroffen sind?

Wortreich windet sich Adlkofer um das Zwei-Buchstaben-Wörtchen "so", das aus seiner Sicht eine ganz andere Bedeutung hat als die, welche vom Rest der Menschheit, darunter das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, als gegeben angesehen wird. Zur Erinnerung: Es geht um die Frage, ob Ergebnisse der umstrittenen Reflex-Studie so und nicht anders repliziert werden konnten oder nicht. Das OLG Hamburg stellte dazu in seiner Urteilsbegründung fest:

[...] Auch der Kläger behauptet nicht, dass die konkreten Ergebnisse in anderen Labors hätten reproduziert werden können, sein Vortrag ist vielmehr, die Ergebnisse der „R. ...-Studie“ seien richtig. Der Kläger behauptet, Ergebnisse, die auf ein genschädigendes Potential elektromagnetischer Felder hinweisen, seien inzwischen in zahlreichen Untersuchungen unter Verwendung verschiedener Methoden erhalten worden. Ausschlaggebend sei aus Sicht des Klägers allein, dass die in der „R. ...-Studie“ beobachtete genschädigende Wirkung im Grundsatz bestätigt worden sei. Wenn es aber nach Klägervortrag bisher nur untaugliche Versuche gebe, die R. ...-Studien zu wiederholen, weil etwa abweichendes Zellmaterial verwendet worden sei, so ist prozessual unstreitig, dass die Ergebnisse „so“ „von anderen Labors“ bisher nicht „reproduziert“ worden sind und dass es keine Studie gibt, die identische Methodik und Ergebnisse aufweise. Soweit der Kläger meint, es komme nicht darauf an, ob die „R. ...-Studie“ in allen Einzelheiten reproduziert worden sei, so folgt der Senat dem nicht. Denn die Äußerung in der Berichterstattung ist nach Auffassung des Senates nur in diesem Sinne zu verstehen. [...]

Die Ausführungen des Gerichts sind klar und deutlich. Doch Adlkofer wäre nicht Adlkofer, versuchte er nicht an der Redlichkeit des OLG Zweifel zu wecken und den Sachverhalt in ein anderes Licht zu rücken. So widerspricht er der Darstellung des OLG mit der überraschenden Behauptung ...

[...] Schon in der Klageschrift und erneut bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht hat er vorgetragen, dass die gentoxische Wirkung der Mobilfunkstrahlung nicht nur unter Verwendung unterschiedlicher Methoden, sondern auch bei Verwendung der gleichen Methode wie in der REFLEX-Studie bestätigt worden ist. Für Letzteres hat er sogar den Beweis eines Sachverständigen angeboten. [...]

Doch die Sache hat einen Haken: Adlkofer versucht in seinem jüngsten Klagelied nicht einmal, seine Behauptung mit Fakten zu stützen. Dabei wäre es für ihn doch ein Leichtes gewesen, ordentliche bibliografische Angaben zu den Studien vorzulegen, die (angeblich) nicht nur die Ergebnisse der Reflex-Studie erfolgreich replizieren konnten, sondern denen dieses Kunststück auch noch mit der Methodik des Originals gelang. Dann könnte jeder selbst nachprüfen, ganz ohne Sachverständigen, ob Adlkofers Behauptung stimmt oder er die Wahrheit nur zurecht gebogen hat. Warum der ehemalige Reflex-Koordinator die Studien der 1:1-Replikationen nicht preisgibt ist rätselhaft, denn mit seiner Beteuerung oben erweckt er den Eindruck, die Preisgabe hätte bereits in der Klageschrift und während der Verhandlung stattgefunden. Möglicherweise hat mich Adlkofer mit seiner Beteuerung aber auch nur aufs Glatteis geführt und er hat dem OLG gar keine Studien mit 1:1-Replikationen präsentiert, sondern dem Gericht nur einen Sachverständigen angeboten, – vielleicht einen Prof. der MUW :-), der den Richtern hätte erklären sollen, es gäbe solche Studien wie von Adlkofer behauptet.

Ein 1:1-Replikationsversuch der Berliner "Reflex"-Studie wurde 2013 am Original-Schauplatz (Charité, Berlin) durchgeführt. Mit dabei waren zwei Mitglieder der Arbeitsgruppe, die um 2002 herum für die Originalarbeit an der Charité verantwortlich war. Besser kann ein 1:1-Replikationsversuch kaum sein. Und dennoch konnten keine der im "Reflex"-Abschlussbericht gezeigten Effekte (DNA-Strangbrüche, Mikrokerne) reproduziert werden.

Hintergrund
Forschergruppe schraubt Sargdeckel auf Wiener "Reflex"-Studie

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Game over, Wissenschaftliches Fehlverhalten, Aktenzeichen, Replikation, SZ, DNA, Ex-Tabaklobbyist, Strangbrüche, Hamburg, Charité, OLG


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum