Oberlandesgericht Hamburg zu REFLEX: klare Entscheidung (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 05.08.2020, 21:02 (vor 1352 Tagen)

Die REFLEX-Studien der Wiener Arbeitsgruppe um Hugo Rüdiger sind ja seit mindestens 2008 Fälschungsvorwürfen ausgesetzt, das ist nicht neu und auch nicht berichtenswert. Der Koordinator der Studien, Franz Adlkofer, wehrt sich mit Händen und Füßen gegen diese Vorwürfe, der Grund ist mir immer noch nicht ganz klar, wenngleich frappierende Ähnlichkeiten des Verhaltens mit einem gewissenlosen Präsidenten nicht von der Hand zu weisen sind [Eingriff Admin: Die vom Autor des Postings in diesem Absatz hinterlegten beiden Links wurden wegen der Auflagen, die für das IZgMF aus dem Rechtsstreit IZgMF vs. Franz Adlkofer (2010) resultieren, am 6. August 2020, 00:10 Uhr, vorsorglich entfernt].

Die Süddeutsche Zeitung (SZ), bekannt für sehr gut recherchierte Berichte, hatte vor Jahren geschrieben, dass die REFLEX-Studien "so" (und auf dieses Wort kommt es an!) nicht reproduziert werden konnten, was ebenfalls, jedenfalls bei Wissenschaftlern, hinreichend bekannt ist. Nur Adlkofer fand das nicht akzeptabel und klagte.

2012 entschied das Landgericht Hamburg gegen die SZ, diese ging in Berufung. Das Ergebnis hat Adlkofer selbst so kommentiert:

Die SZ wurde 2012 vom Landgericht Hamburg auf Unterlassung verurteilt. Über die von ihr eingelegte Berufung wurde sieben Jahre später, im April 2019, entschieden. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hob aus nicht nachvollziehbaren Gründen das Urteil des Landgerichts auf und entschied erstaunlicherweise zu Gunsten der SZ. Das letzte Wort in der Angelegenheit wird der Bundesgerichtshof haben.

Das letzte Wort übrigens nur wegen der Nichtzulassung der Revision: "Gründe für die Zulassung der Revision liegen nicht vor. Dem vorliegenden Rechtsstreit kommt weder grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) zu, noch erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)."

Na ja, "aus nicht nachvollziehbaren Gründen" (Adlkofer) sieht anders aus. Das OLG hat in der Urteilsbegründung eine wunderbare und vollkommen zutreffende logische Kette formuliert:

"Auch der Kläger behauptet nicht, dass die konkreten Ergebnisse in anderen Labors hätten reproduziert werden können, sein Vortrag ist vielmehr, die Ergebnisse der „R. ...-Studie“ seien richtig. Der Kläger behauptet, Ergebnisse, die auf ein genschädigendes Potential elektromagnetischer Felder hinweisen, seien inzwischen in zahlreichen Untersuchungen unter Verwendung verschiedener Methoden erhalten worden. Ausschlaggebend sei aus Sicht des Klägers allein, dass die in der „R. ...-Studie“ beobachtete genschädigende Wirkung im Grundsatz bestätigt worden sei. Wenn es aber nach Klägervortrag bisher nur untaugliche Versuche gebe, die R. ...-Studien zu wiederholen, weil etwa abweichendes Zellmaterial verwendet worden sei, so ist prozessual unstreitig, dass die Ergebnisse „so“ „von anderen Labors“ bisher nicht „reproduziert“ worden sind und dass es keine Studie gibt, die identische Methodik und Ergebnisse aufweise. Soweit der Kläger meint, es komme nicht darauf an, ob die „R. ...-Studie“ in allen Einzelheiten reproduziert worden sei, so folgt der Senat dem nicht. Denn die Äußerung in der Berichterstattung ist nach Auffassung des Senates nur in diesem Sinne zu verstehen."

q.e.d.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Reflex, Querulant, SZ, Ex-Tabaklobbyist, Hamburg, Landgericht, Deutungshoheit


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