OLG pulverisiert: "Ergebnisse der 'Reflex'-Studie sind richtig" (Allgemein)
Warum der ehemalige Reflex-Koordinator die Studien der 1:1-Replikationen nicht preisgibt ist rätselhaft, denn mit seiner Beteuerung oben erweckt er den Eindruck, die Preisgabe hätte bereits in der Klageschrift und während der Verhandlung stattgefunden. Möglicherweise hat mich Adlkofer mit seiner Beteuerung aber auch nur aufs Glatteis geführt und er hat dem OLG gar keine Studien mit 1:1-Replikationen präsentiert, sondern dem Gericht nur einen Sachverständigen angeboten, – vielleicht einen Prof. der MUW , der den Richtern hätte erklären sollen, es gäbe solche Studien wie von Adlkofer behauptet.
Meine Mutmaßung trifft tatsächlich zu. Denn im Urteil des OLG heißt es:
[...] Auch der Kläger [Adlkofer; Anm. Postingautor] behauptet nicht, dass die konkreten Ergebnisse in anderen Labors hätten reproduziert werden können, sein Vortrag ist vielmehr, die Ergebnisse der „R. ...-Studie“ seien richtig. Der Kläger behauptet, Ergebnisse, die auf ein genschädigendes Potential elektromagnetischer Felder hinweisen, seien inzwischen in zahlreichen Untersuchungen unter Verwendung verschiedener Methoden erhalten worden. Ausschlaggebend sei aus Sicht des Klägers allein, dass die in der „R. ...-Studie“ beobachtete genschädigende Wirkung im Grundsatz bestätigt worden sei. Wenn es aber nach Klägervortrag bisher nur untaugliche Versuche gebe, die R. ...-Studien zu wiederholen, weil etwa abweichendes Zellmaterial verwendet worden sei, so ist prozessual unstreitig, dass die Ergebnisse „so“ „von anderen Labors“ bisher nicht „reproduziert“ worden sind und dass es keine Studie gibt, die identische Methodik und Ergebnisse aufweise. Soweit der Kläger meint, es komme nicht darauf an, ob die „R. ...-Studie“ in allen Einzelheiten reproduziert worden sei, so folgt der Senat dem nicht. Denn die Äußerung in der Berichterstattung ist nach Auffassung des Senates nur in diesem Sinne zu verstehen. [...]
Adlkofers Einschätzung, die Ergebnisse der „R. ...-Studie“ seien richtig, wird 2021 von Diagnose-Funk kolportiert und zum Anlass genommen, sich mit albernen Forderungen lächerlich zu machen. Aus meiner Sicht zeigte Adlkofer mit dem Wort "richtig" wieder einmal sein großes Können als Lobbyist. Denn Hinz und Kunz und möglicherweise auch die Diagnose-Funker erkennen nicht die Falle, die sich vor ihnen auftut. Durchschnittsleser, so behaupte ich, interpretieren im Kontext das Wort "richtig" dahingehend, die "Reflex"-Studie sei zutreffend, ihre Ergebnisse hätten Beweiskraft. Adlkofer könnte dagegen behaupten: Nein, das wollte ich damit nicht sagen, sondern nur zum Ausdruck bringen, die "Reflex"-Studie sei nicht gefälscht. Dass eine nicht gefälschte Studie richtig ist, lässt sich kaum bestreiten, das Prädikat "richtig" gibt jedoch keine Auskunft, ob eine Studie qualitativ gut oder schlecht ist.
Das jüngste Urteil des OLG Bremen erteilt Adlkofers Interpretation nachträglich sogar juristischen Segen, indem es Lerchl verbot zu behaupten, die "Reflex"-Studie sei gefälscht. Ein Pyrrhussieg für Adlkofer, denn zugleich ließ das OLG Bremen unter Verweis auf ein Gutachten erkennen, dass es die "Reflex"-Studien zwar nicht für gefälscht, jedoch für fehlerbehaftet hält, also von schlechter Qualität. Damit ist zum großen Ärger von Adlkofer und Diagnose-Funk die Fehlinterpretation, die "Reflex"-Studie sei zutreffend, ihre Ergebnisse hätten Beweiskraft, durch das OLG-Urteil pulverisiert worden.
Was sich die beiden Verbündeten ausgedacht haben, um aus der Klemme zu kommen, das ist an dieser Stelle unseres Irrgartens beschrieben.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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