Programmgrundsätze und journalistisches Arbeiten (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Montag, 30.11.2009, 16:19 (vor 5502 Tagen) @ Realist


Ich gehe aber davon aus, dass es nicht so ist und die Verantwortlichen es noch fertig bringen, zwischen berechtigten und unberechtigten Programmbeschwerden zu differenzieren.


Genau so ist es, und das ist ja in Ihrem Fall auch geschehen. Sie haben die Antwort bekommen, die zu erwarten war - und für´s Programm verantwortlich ist der Intendant, nicht der Rundfunkrat.

Das ist mMn falsch, da es ja sonst keinen Rundfunkrat geben müsste:

(2) Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen ( §§ 3, 5, 7 bis 9 ) und berät den Intendanten oder die Intendantin in allgemeinen Programmangelegenheiten. Er kann feststellen, dass einzelne Sendungen gegen diese Anforderungen verstoßen, und den Intendanten oder die Intendantin anweisen, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen.

Also analog wie ein Aufsichtsrat.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Programmbeschwerde


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