Programmbeschwerde: Antwort des NDR-Intendanten ▼ (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Montag, 30.11.2009, 09:21 (vor 5503 Tagen) @ H. Lamarr

In seinem Brief vom 25. November übermittelte mir der NDR-Intendant Lutz Marmor die Stellungnahme der zuständigen Redaktion im NDR. Da Marmor ausdrücklich darauf hinweist, dass mit der Abgabe der Stellungnahme keine Freigabe für deren Veröffentlichung verbunden ist, sind mir beim Einstellen des Originaltextes die Hände gebunden. Eine Begründung der Freigabesperre gibt es nicht. Eine wortgetreue Wiedergabe der Stellungnahme ist jedoch auch gar nicht nötig, denn die Redaktion sieht sich frei von jeglichem Versäumnis, der beanstandete TV-Beitrag sei einwandfrei, der Zuschauer könne sich ein eigenes Urteil bilden und journalistische Maßstäbe sowie Grundsätze des NDR würden nirgends verletzt. Mit anderen Worten: Die Redaktion hat meine Einwände in vollem Umfang abgeschmettert.

Unklar ist mir, ob diese Stellungnahme der Redaktion zugleich die offizielle Antwort des NDR auf die Programmbeschwerde ist. Denn dass die Redaktion ihr Kind energisch verteidigt ist zu erwarten gewesen und deshalb keine allzu große Überraschung. Wenn ich mich nicht irre, ist fürs Abarbeiten von Programmbeschwerden jedoch nicht die ausführende Redaktion zuständig, sondern der Rundfunkrat des Senders, diesem sollte eine distanziertere Sicht der Dinge möglich sein. Ich werde mich also beim NDR-Intendanten erkundigen, ob da noch was im Magazin steckt ...

Aus dem NDR-Staatsvertrag:

§ 18
Aufgaben des Rundfunkrats
(1) Der Rundfunkrat soll die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vertreten. Dabei berücksichtigt er die Vielfalt der Meinungen der Bürger und Bürgerinnen. Er wirkt darauf hin, dass der NDR seine Aufgabe nach diesem Staatsvertrag erfüllt, soweit dafür nicht der Verwaltungsrat zuständig ist.

(2) Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen ( §§ 3, 5, 7 bis 9 ) und berät den Intendanten oder die Intendantin in allgemeinen Programmangelegenheiten. Er kann feststellen, dass einzelne Sendungen gegen diese Anforderungen verstoßen, und den Intendanten oder die Intendantin anweisen, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen.

§ 5
Programmauftrag
(1) Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen.
..

Aus den Zitaten ergibt sich, dass sich der Rundfunkrat mit der Angelegenheit zu beschäftigen hat. Der NDR-Intendant oder die Redaktion sind hier nicht gefragt. Insofern würde ich mich an den Vorsitzenden des Rundfunkrats, Dr. Karl-Heinz Kutz, wenden.

Kontakt:

Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. 0049 (040) 4156-3506
Fax 0049 (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de

Troll-Wiese:

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Programmbeschwerde


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