Fluris große Metas-5G-Kritik: kleiner Faktencheck (IV) (Technik)
Zitat Fluri (Seite 27 von 33):
[...] Das ICNIRP thermische Dogma ist längst durch die (unabhängige) Wissenschaft widerlegt,
Zitate aus dem jüngsten BERENIS Newsletter von Januar 2021, Ref. [12]
„…dass EMF-Exposition, sogar im niedrigen Dosisbereich, durchaus zu Veränderungen des oxidativen
Gleichgewichtes führen kann.“
„Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte
der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies
beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR
oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte.“ [...]
In Sachfragen der Elektrotechnik kann dem Elektroingenieur eine gewisse Fachkompetenz nicht rundweg abgesprochen werden. Mit seiner obigen Äußerung wagt er sich jedoch auf ihm unbekanntes Terrain und plappert nach, was fachlich unqualifizierte Kaffeesatzleser in maßloser Selbstüberschätzung in den Berenis-Newesletter vom Januar 2021 hinein interpretiert haben. Übrigens zur Belustigung der Autoren des besagten Newsletters (Mevissen & Schürmann).
Einwände gegen Überinterpretationen der Mevissen/Schürmann-Review
Da zu dem Berenis-Newsletter vom Januar 2021 schon alles gesagt wurde, nur noch nicht von jedem, erspare ich mir Wiederholungen und setzte stattdessen nur einige Links zu Manöverkritiken:
► Berenis stuft oxidativen Stress durch EMF als Risiko ein
► Oxidativer Stress: Vorbehalt gegen alkalischen Comet Assay
► Gigaherz: "Es ist aus und vorbei"
► Mevissen/Schürmann-Review: Stellungnahme des BfS
► Mevissen/Schürmann-Review: Wertung durch SSK
Bafu weist Gigaherz-Jakob überlegen in die Schranken
Mitte 2021 äußerte sich auch das Bafu aus meiner Sicht sehr prägnant zu dem Getöse um oxidativen Stress infolge EMF-Exposition. Ohne ihn beim Namen zu nennen, geht das Amt auch auf Gigaherz-Jakobs "Es ist aus und vorbei"-Fieberphantasie ein, mit der er die Anlagegrenzwerte selbstgewiss in Gefährdungsgrenzwerte umetikettierte. Das Amt lässt hingegen überlegen Gelassenheit walten. Die Äußerung des Bafu (anschließend kursiv wiedergegeben) ist in diesem Dokument auf Seite 4 (von 6) enthalten.
In der Sonderausgabe des BERENIS-Newsletters von Januar 2021 zu oxidativem Stress halten die Autorin und der Autor fest, dass die Mehrzahl der Zell- und Tierstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress bei Exposition mit nichtionisierender Strahlung liefert, dies selbst bei niedrigen Intensitäten. Ob damit auch langfristige oder gesundheitliche Auswirkungen für den Menschen verbunden sind, lässt sich aus den Studien nicht ableiten. Um diese Beobachtungen besser zu verstehen und zu bestätigen, sind gemäss BERENIS weitere Untersuchungen erforderlich.
Solche Hinweise und Wissenslücken sind für das BAFU Grund, sich weiterhin für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips einzusetzen. Die vorsorgliche Begrenzung der Emissionen nach dem Umweltschutzgesetz (USG) und speziell nach der NISV soll die Exposition der Bevölkerung tief halten und so auch das Risiko für allfällige, heute noch nicht klar erkennbare Gesundheitsfolgen verringern. Dies deckt sich mit der Haltung von BERENIS. In einer Sonderausgabe von Juli 2020 zu den neuen Richtlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ICNIRP hat sich BERENIS zum aktuellen Wissenstand – inkl. den Hinweisen auf oxidativen Stress – und den geltenden Grenzwerten wie folgt geäussert (Newsletter BERENIS, Sonderausgabe Juli 2020):
«Grundsätzlich hat sich mit den neuen [ICNIRP-]Richtwerten das Schutzniveau der Bevölkerung nicht verändert. […] Auch wenn gemäss ICNIRP unterhalb der HF-EMF [hochfrequente elektromagnetische Felder] Immissionsgrenzwerte keine gesundheitlichen Wirkungen nachgewiesen werden konnten, gibt es diesbezüglich noch einige Unsicherheiten. Es gibt ausreichend Evidenz, dass HF-EMF Exposition des Gehirns im Bereich von 1-2 W/kg messbare Einflüsse auf die elektrische Aktivität des Gehirns hat. In Zell- und Tierstudien finden sich auch unterhalb der Grenzwerte relativ konsistente Einflüsse auf oxidativen Stress und auf zelluläre Signalwege, wobei unklar ist, ob damit langfristige gesundheitliche Folgen verbunden sind. […] Aufgrund dieser Unsicherheiten empfiehlt BERENIS weiterhin die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips. In der Schweiz ist das Vorsorgeprinzip für Immissionen von fest installierten Sendeanlagen (z.B. Mobilfunkbasisstationen und Rundfunksender) mit dem Anlagegrenzwert der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) konkretisiert.»
Die Anlagegrenzwerte der NISV sind vorsorgliche Emissionsbegrenzungen nach Artikel 11 Absatz 2 USG. Sie stützen sich nicht auf medizinische oder biologische Erkenntnisse, sondern sind – wie vom USG vorgegeben – anhand technischer, betrieblicher und wirtschaftlicher Kriterien festgelegt worden. Dabei hat der Verordnungsgeber auch dem Schutz vor allfälligen noch unbekannten Gesundheitsgefährdungen Rechnung getragen, indem eine Sicherheitsmarge gegenüber dem Immissionsgrenzwert berücksichtigt wurde. Aufgrund der Art und Weise, wie die Höhe der Anlagegrenzwerte festgelegt worden ist, handelt es sich nicht um Unbedenklichkeitswerte, und ihre Einhaltung garantiert auch nicht, dass sich jede gesundheitliche Auswirkung ausschliessen lässt. Umgekehrt bedeutet es aber auch nicht, dass negative Auswirkungen auftreten, falls die Anlagegrenzwerte überschritten sind.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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