Die große Thomas-Fluri-Kritik in der Rechtsprechung (III) (Technik)

H. Lamarr @, München, Freitag, 10.05.2024, 22:05 (vor 226 Tagen) @ H. Lamarr

Mit Urteil vom 13. Oktober 2023 stellte das Bundesgericht in Bezug auf adaptive 5G-Antennen abermals fest: Die vom Metas in seinem technischen Bericht empfohlenen Messmethoden können als tauglich und die Hochrechnungen der gemessenen Signalisierungs- bzw. Synchronisierungssignale auf den maßgebenden Betriebszustand als zulässig betrachtet werden.

Am 13. November 2023 war es das Bundesgericht anlässlich einer anderen Beschwerde leid, Zweifel am technischen Bericht des Metas begründet zu entkräften. Der stittige Sachverhalt wurde diesmal kurz und bündig dargelegt:

[...] Weiter machen die Beschwerdeführenden geltend, die gemäss technischem Bericht des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) vorgesehenen Abnahmemessungen seien nicht geeignet, die Einhaltung der Grenzwerte in objektiv überprüfbarer Weise zu gewährleisten.

Das Bundesgericht hat sich mit dem Einwand, dass es keine taugliche Methode für Abnahmemessungen gibt, bereits in früheren Urteilen befasst und ihn verworfen (vgl. Urteil 1C_45/2022 vom 9. Oktober 2023 E. 6 mit Hinweisen). Die Rügen der Beschwerdeführenden bieten keinen Anlass, darauf zurückzukommen.
[...]

Das Bundesgericht wies auch diese Beschwerde ab. Die Gerichtskosten von 4000 CHF wurden den Beschwerdeführenden auferlegt, eine Parteientschädigung fiel diesmal nicht an.

Das Kapitel über die große Thomas-Fluri-Kritik kann damit geschlossen werden. Bedauerlich ist, dass der Verein Gigherz vom wiederholten Verwerfen der Kritik durch das höchste Schweizer Gericht keinerlei Notiz genommen hat und Fluris Kritik auf seiner Website bis heute weiterhin so anbietet, als hätten die Einwände des ETH-Ingenieurs noch immer unwidersprochen Bestand. Das ist mMn hochgradig dissozial, denn damit verleitet der Verein wider besseres Wissen besorgte Eidgenossen dazu, sich mit wertlosen Argumenten in das Wagnis gerichtlicher Auseinandersetzungen zu stürzen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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