Safer-Phone-Volksinitiative mit neuem Text (Allgemein)

Gustav, Montag, 14.03.2022, 22:42 (vor 908 Tagen) @ Gustav

Ich muss mir nicht einmal eine neue Überschrift für meinen Beitrag einfallen lassen...

Stand 10.03.2022:

1 Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume vor technisch erzeugter nichtionisierender Strahlung.

2 Sie sorgen für den Einsatz emissionsarmer Techniken in allen Anwendungsbereichen. Anlagen und Geräte halten den Grundsatz der technisch und betrieblich tiefstmöglich erreichbaren Exposition ein. Die Grenzwerte werden entsprechend diesem Grundsatz geregelt.

3 Für Funkverbindungen sind kurze Übertragungsstrecken und eine geringe Exposition Dritter massgebend.

4 Die Erschliessung der Wohn- und Geschäftseinheiten mit Fernmeldediensten erfolgt grundsätzlich kabelgebunden.

5 Bund und Kantone bevorzugen und fördern den Einsatz von funkfreien Techniken.

Einen grossen Unterschied zur vorherigen Version sehe ich nicht, zumindest nicht inhaltlich. Die Verwendung anderer Wörter (z.B. "Funkverbindungen" statt "drahtlose Informationsübertragung") ist nichts als heisse Luft. Wenn man sich anschaut wie frühere Volksinitiativen vom Parlament umgesetzt werden, stellt man fest, dass sich der Gesetzgeber meistens recht grosse Freiheiten nimmt.

Ausnahmen bilden Artikel wie "Der 1. August ist in der ganzen Eidgenossenschaft Bundesfeiertag."


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