Safer-Phone-Volksinitiative mit neuem Text (Allgemein)

Gustav, Freitag, 18.02.2022, 22:19 (vor 1007 Tagen) @ e=mc2

Es tut sich was, mittlerweile ist es mindestens die vierte Version.

Initiativtext

In Absatz 3 und 4 der vorherigen Version versuchten die Initianten noch mit Hilfe der Schweizer Verfassung die Gesetzte der Physik ausser Kraft zu setzten. Und das Datum der konzessionierten Frequenzbänder muss natürlich auch nachgeführt werden, sonst wird es ja peinlich und jeder merkt sofort wie lange sie an dem Text schon herumdoktern.

vorläufige Endfassung 10.04.21 (wie kann eine Endfassung vorläufig sein?):

3. Im Freien installierte Funksendeanlagen versorgen nur den Aussenbereich; das Gesetz regelt die Ausnahmen. Im Gebäuden installierte Funksendeanlagen versorgen nur den Innenbereich.
4. [...] In den Innenräumen ist die Funkabdeckung auf die jeweilige Nutzungseinheit begrenzt; die Kommunikation unter Ausschluss jeglicher Funkstrahlung ist technisch gewährleistet.

Für die Kommunikation mit Endgeräten in Mobilfunknetzen dürfen ausschliesslich Trägerfrequenzen genutzt werden, die innerhalb des Bereichs der bis zum 31. Dezember 2020 konzessionierten Frequenzbänder liegen.


vorläufige Version vom 09.02.2022:

3. Die Fernmeldedienste basieren auf der kabelgebundenen Erschliessung der Wohn- und Geschäftsräume.
4. Für die drahtlose Informationsübertragung sind kurze Funkstrecken und die geringe Exposition Dritter massgebend.

Für die Kommunikation mit Endgeräten in Mobilfunknetzen dürfen ausschliesslich Trägerfrequenzen genutzt werden, die innerhalb des Bereichs der bis zum 31. Dezember 2021 konzessionierten Frequenzbänder liegen.

Die unbezahlbare Forderung "Alle Gebäude im Siedlungsgebiet mit einem Kommunikationsanschluss werden mittels Glasfaser versorgt" wurde ersatzlos gestrichen.

Tags:
Safer-Phone-Volksinitiative


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