Adlkofer vs. Lerchl - Kammergeflüster (Forschung)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 07.12.2014, 23:43 (vor 3421 Tagen) @ Wolf

Einfach mal nach "Buskeismus" googeln (benannt nach dem Vorsitzenden Richter der Pressekammer, Andreas Buske).

Richter Buske ging 2011 - nicht in Rente, sondern in die Berufungsinstanz - seither sitzt Richterin Käfer der Zivilkammer 24 (Pressekammer) am LG Hamburg vor.

Im "Spiegel" 42/2014 steht noch etwas mehr, was die Wahl von Hamburg durch Franz Adlkofer erklärbar macht.

Wer gegen ein Presse-Erzeugnis klagt, wie im aktuellen Fall die Klägerin Elisabeth Kratochvil gegen Prof. Lerchl und die Zeitschrift "Laborjournal", der kann sich in Deutschland das Gericht nahezu uneingeschränkt aussuchen, nämlich überall dort, wo das Presse-Erzeugnis zu kaufen war. Dies erklärt, warum nicht das eigentliche Ziel Lerchl allein der Beklagte ist, sondern auch das Laborjournal beklagt ist. Bei dieser großzügigen Auswahlmöglichkeit geht ein gewiefter Kläger (oder sein Anwalt) nicht auf gut Glück irgendwo hin oder bleibt bequem in Wohnortnähe, sondern er geht nach Hamburg, Berlin oder Köln. Die Richter dort sind, so der "Spiegel" nämlich bekannt dafür, mit Verboten besonders schnell bei der Hand zu sein. Auch wenn dies dem BHG schon mal den einen oder anderen Rüffel wert war.

Neuer Star unter den scharf urteilenden Pressekammern ist Köln. Die Pressekammer am dortigen Landgericht macht den Platzhirschen in Hamburg und Berlin den Rang streitig, die schärfste im Land zu sein.

Warum dann Hamburg und nicht Köln? Vor rund zwei Jahren zog Prof. Adlkofer eben dort gegen die Süddeutsche zu Felde – und bekam (vorerst) Recht. Simone Käfer war damals Vorsitzende der Kammer und ist es auch am 19. Dezember. Gut möglich, der Ex-Tabaklobbyist verspricht sich davon Vorteile für seinen Schützling.

Wären Prof. Lerchls angegriffene Äußerungen nicht im "Laborjournal" erschienen, sondern z.B. im IZgMF-Forum, stünde er jetzt aus meiner unmaßgeblichen Sicht deutlich besser da. Denn weil das Forum kein Presse-Erzeugnis ist, wäre der fliegende Gerichtsstand nicht zum Tragen gekommen. Die Verhandlung hätte am Wohnort des Beklagten in Bremen stattgefunden, und dort nicht vor der Pressekammer, sondern vor einer allgemeinen Zivilkammer, was die Erfolgsaussichten einer Klageabweisung mMn grundlegend gebessert hätte. Meiner Einschätzung nach stünde es unter diesen Umständen für die Erfolgsaussichten der Klägerin so schlecht, dass es erst gar nicht zu einer Klage gekommen wäre, und alle Beteiligen sich stattdessen mit Weihnachtsvorbereitungen die Zeit hätten friedlicher vertreiben können.

So aber hat Adlkofer, der alte Fuchs, mutmaßlich eine Chance gesehen, seinem Widersacher mit dem "fliegenden Gerichtsstand" endlich beizukommen, wenn auch nur über den Umweg einer vorgeschobenen Klägerin und mit einem durchsichtigen Schachzug. Sollten Lerchl/Laborjournal tatsächlich vor der Hamburger Pressekammer unterliegen, bleibt ihnen der Gang durch die Instanzen. Mit guten Chancen. Denn gemäß "Spiegel"-Artikel hebt der BGH pressefeindliche Urteile nicht selten wieder auf. Doch das kostet viel Geld und Nerven - und dauert Jahre. Frau K., immerhin, würde das Finale noch erleben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Spiegel, Pressekammer, Adlkoffer, Buskeismus


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