Funky School untersagt IZgMF Nutzung des Lernmaterials (Allgemein)
untersagte er dem IZgMF die Nutzung der Unterlagen in jeglicher Form.
So eine pauschale Aufforderung geht gar nicht. Zwar kann die Nutzung aus urheberrechtlichen Gründen sowie zu kommerziellem Nutzen vom Rechteinhaber untersagt werden.
Aber man darf derartiges Material zu gegebenem Anlass selbstverständlich gemäß journalistischen Regeln aufarbeiten. Das steht außer Frage.