Widersprüche, wie gewohnt (Allgemein)

RDW ⌂ @, Dienstag, 21.12.2010, 18:03 (vor 4936 Tagen) @ Thomas G.

Allerdings warten wir bis heute auf einen Nachweis seiner Behauptung, die ich persönlich für einen Schwindel halte.

Ich beantrage hier beim hohen Gericht die sofortige Abmahnung von RDW, weil er behauptet, ich sei ein Schwindler.

Ach woher denn. Lesen Sie mal genau, was ich geschrieben habe.

Scheinbar können Sie nicht lesen ? Aber egal.

Übrigens fände ich es allmählich angemessen, daß Sie nicht Ihre Domain http://www.preiswertgutachten.de als Ihre Webadresse angeben, sondern http://www.elektrosmogshop.com. Diese führt zwar zu den gleichen Inhalten, passt aber namentlich besser zu Ihrem Eifer hier.

Nochmal ... was Sie finden, interessiert keinen. Ich habe über 120 Domains auf meinen Namen, lieber RDW. Gerne können Sie mir einige abkaufen .... :yes: :wink:

Und weiter geht hier die primitive Diffamierung des RDW.

Viel Spass noch ...

Thomas G.

Allmählich macht mir das Spiel mit Ihnen Spaß, Herr G.. Mal sehen, ob Sie mir vielleicht in diesem Fall folgen können:

1. Sie schreiben, ich würde behaupten daß Sie ein Schwindler sind.
2. Geschrieben habe ich aber: "...die ich persönlich für einen Schwindel halte"
3. Später schreiben Sie: "...was Sie finden, interessiert keinen"

Bemerken Sie den Widerspruch zwischen Ihrer Interpretation (1) meines Satzes (2) und Ihrer letzten Aussage (3)?

In Wikipedia steht zur Definition einer Behauptung: "Eine Behauptung beansprucht Geltung für den Inhalt des geäußerten Urteils."
Beanspruche ich diese Geltung?

RDW

Tags:
Geltungssucht


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