IMST untersucht Funkemission von LTE-Basisstationen (Allgemein)

Eva Weber, Mittwoch, 13.10.2010, 14:38 (vor 5192 Tagen) @ H. Lamarr

Wie weit "die Grenzwerte im Nahbereich durch LTE-Sendeanlagen ausgeschöpft werden", sei eine der zentralen Fragestellungen der Studie, die das IZMF im Sommer 2010 in Auftrag gegeben habe, so Wiebusch.

Dass Grenzwerte nicht überschritten werden, dafür sorgt die Bundesnetzagentur!

Wen interessiert eigentlich tatsächlich die zentrale Fragestellung der Studie "Wie weit Grenzwerte im Nahbereich durch LTE-Sendeanlagen ausgeschöpft werden?" Die Grenzwerte sind doch festgelegt, und sie gelten als sicher. Diese Messung ist wieder nichts weiter als eine Beruhigungspille für die Bevölkerung.

"Bei der Ermittlung der Immissionen legen wir besonderes Augenmerk darauf, dass über die LTE-Sendeanlagen derzeit nur ein geringes Verkehrsaufkommen abgewickelt wird", sagt Dr. Christian Bornkessel, Projektleiter beim IMST. "Die Messdaten werden daher auf eine maximal mögliche Vollauslastung der LTE-Anlagen hochgerechnet." Die Ergebnisse der Studie sollen Mitte November vorliegen.

Selbst wenn dort an bestimmten Punkten, äußerst unwahrscheinlich, 50 Prozent der Grenzwerte erreicht werden sollten und sollten dort Leute über die bekannten Beschwerden klagen, so gibt es doch unter den so sicheren, vor Wärme schützenden Grenzwerten, keinerlei Auswirkungen auf das Befinden im sog. athermischen Bereich! Es gibt lediglich wieder einige Betroffene mehr, die halt einer "psychischen Erkrankung" durch Angst vor Mobilfunkmasten und Strahlen anheim gefallen sind, welche dann wiederum durch die zwei oder drei maßgebenden entsprechenden Umweltmediziner per Ferndiagnose dementsprechend begutachtet werden.
Herr Prof. Lerchl wird sich m.E. nachwievor lieber für Mäuse und Ratten interessieren. Es sind auch die bedeutend unkomplizierteren Gesprächspartner. http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=42349

Man braucht also garnicht darauf gespannt sein, was uns hier wieder von einem gemeinnützigen Verein IZMF und Strahlenschutzbehörden erklärt wird.

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Eva Weber


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