Vorsorgewert statt Grenzwert Senkung (Allgemein)

KlaKla, Samstag, 23.02.2008, 08:49 (vor 5931 Tagen) @ Doris

Vielleicht wäre eine Forderung nach einem Vorsorgewert besser.

Ich denke, entscheidend ist was bei den Menschen an kommt, wo sie sich dauerhaft aufhalten. Aus Vorsorgegründen plädiere ich, dass 1 mW/m² an Orten wo man sich dauerhaft aufhält nicht überschritten werden sollte.

Haben Sie den letzten Absatz nach meinem Beitrag hinzugefügt? :confused:

Nur die Ruhe, ich war mit meinem Posting noch nicht fertig da hatten sie schon geantwortet.

Sie schreiben, welche triftigen Gründe inkl. Fakten können wir anführen. Nach dem momentanen Stand der Dinge keine, aber gleichzeitig plädieren Sie für einen Vorsorgewert für Orte, wo man sich dauerhaft aufhält. Um einen Vorsorgewert von 1 mW/m² an Orten wo man sich dauerhaft aufhält zu erhalten braucht man doch dieselben triftigen Gründe inkl. Fakten

Ein Vorsorgewert begründet sich auf Verdacht, auf Hinweis. Eine Grenzwert Senkung auf Beweise. Ein Vorsorgewert wäre ein Kompromiss.

Ich denke ihnen ist klar, wenn man den Grenzwert auf 1 mW/m² senkt, muss das Netz verdichtet werden. Viele neue Mobilfunkantennen müssen aufgestellt werden. Da der SAR-Wert vom ICNIRP Grenzwert abgeleitet ist, müssten die Handy Hersteller auch technische Veränderungen bei den Handys vornehmen. Das die Betreiber und Handyhersteller dagegen wären ist doch klar. Denn momentan wäre es Willkür, es gibt keine Beweise, die diesen Aufwand rechtfertigen.

Die Folge die eine Grenzwert Senkung nach sich zieht wird von denen, die eine Senkung fordern nicht weiter erörtert weil es nicht mit ihren Argumenten kompatibel ist. Denke sie an den Brief von J. Groschupp.

Können alle Dienste über Funktechnik weiterhin überall und in dem bisherigen Ausmaß genutzt werden, wenn ein Vorsorgewert von 1 mW/m² gelten würde?

Ich als Laie würde sage ja. Betrachten wir uns das Bild. Der gelb markierte Kreis stellt die Funkzelle da. Der rote Kreis den Sicherheitsbereich der Antenne (im nächsten Bild detaillierter). Es käme auf die Definition an. Wo oder unter welchen Bedingungen soll der Vorsorgewert eingehalten werden. Da die Strahlung mit der Entfernung abnimmt, würde ich als Laie mal sagen, in keiner Wohnung darf der Vorsorgewert von 1 mW/m² überschritten werden. Vielleicht gibt es Versorgungsengpässe in Tiefgaragen und/oder Kellern. Aber dann sollten die Eigentümer mit kleinst Antennen die gewünschte Versorgung selbst beantragen und auch für die Kosten aufkommen. Soweit ich verstanden habe sind die Betreiber nicht verpflichtet eine Indoor-Versorgung zu gewährleisten.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
, Vorsorgewert, Willkür, Schieflage, Groschupp, Hardcor-Kritiker


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