Strafrecht prüfen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 19.02.2008, 23:24 (vor 6123 Tagen) @ AnKa

Man sollte wirklich einmal ernsthaft der Frage nachgehen, ob solche grundlos getroffene und wahrheitswidrige Ausagen, die erkennbar Angst und Panik schüren sollen, rechtlich belangt werden könnten.

Schon, aber wer ist man? Wenn schon, dann sollten die Betreiber dies übernehmen, sie könnten sich nicht nur den sozialen Verdienst an die Fahnen heften, sondern hätten mit weniger Widerständlern gegen Sendemasten auch klare wirtschaftliche Vorteile. Warum sollten andere die Kohlen aus dem Feuer holen?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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