Murray vs. Motorola: Erwiderung mit schwerem Formfehler (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 27.08.2024, 23:45 (vor 86 Tagen) @ H. Lamarr

Das Gericht gibt den Schusseln nun bis maximal 10. September 2024 Zeit, nachträglich eine Pro-Hac-Vice-Zulassung zu beantragen. Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, so das Gericht, werde der besagte Schriftsatz (Erwiderung) aus dem Protokoll gestrichen! Wenn ich es richtig sehe, wäre dies für die Beklagten der Super-Gau. Denn ohne ihre umfassende Erwiderung auf den Hauptschriftsatz der Kläger stünden sie mit leeren Händen da.

Wie zu erwarten, trudeln jetzt nach und nach die Anträge der betroffenen Anwälte auf Pro-Hac-Vice-Zulassung am Berufungsgericht ein. Aber nicht von jedem, denn es gibt bei den Verteidigern der Beklagten auch anderweitig Gründe, aufzuräumen. So muss ein am Gericht zugelassener Verteidiger gegen einen anderen aus derselben Kanzlei ersetzt werden, weil er inzwischen in Rente gegangen ist und ein anderer muss ausscheiden, weil er inzwischen die Kanzlei gewechselt hat. Rege Aktivitäten der Verteidigung deuten jedenfalls darauf hin, dass man sehr bemüht ist, auch vom Gericht (noch) nicht gerügte Formfehler beim Personalbestand gründlich zu beseitigen, damit am 10. September 2024 das Damoklesschwert nicht fällt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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